Haus und Auflagen
Denkmalgeschütztes Elternhaus in Hamburg: Was gilt?
Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus
In der Freien und Hansestadt Hamburg nimmt das Denkmalschutzamt Hamburg (Bestandteil der Behörde für Kultur und Medien, Große Bleichen 30, 20354 Hamburg) zentral sowohl die Aufgaben der Denkmalschutzbehörde als auch die des Denkmalfachamtes für alle sieben Bezirke wahr. Ob ein geerbtes Haus als Einzeldenkmal oder Teil eines Ensembles unter Schutz steht, lässt sich kostenfrei in der online veröffentlichten Hamburger Denkmalliste sowie in der interaktiven Denkmalkarte im Geoportal prüfen.
Was gilt in Hamburg im Einzelnen?
Eine amtliche schriftliche Bescheinigung über die Denkmaleigenschaft eines eingetragenen Denkmals kostet 12,00 Euro. Sämtliche baulichen Veränderungen am oder im Denkmal, am äußeren Erscheinungsbild oder in der unmittelbaren Umgebung bedürfen nach §§ 8 und 9 des Hamburgischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG) vorab einer denkmalrechtlichen Genehmigung (Bearbeitungsfrist bis zu zwei Monate, Gebühr nach Zeitaufwand mindestens 49,00 Euro, in der Regel 80 bis 500 Euro).
Für denkmalbedingten Mehraufwand gewährt die Behörde für Kultur und Medien nach der Förderrichtlinie vom 1. September 2024 (§ 7 Absatz 2 DSchG) im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel projektbezogene Zuschüsse, sofern der Antrag vor Auftragsvergabe gestellt wird.
Zudem stellt das Denkmalschutzamt (Referat Steuern und Service) nach vorheriger Abstimmung vor Baubeginn die Grundlagenbescheinigung für die steuerliche Abschreibung nach §§ 7i, 10f, 10g und 11b Einkommensteuergesetz (EStG) aus (Bearbeitungsdauer acht bis zwölf Wochen, Gebühr erfahrungsgemäß 75 bis 500 Euro). Bei der Hamburger Grundsteuer B profitieren Baudenkmäler außerdem von einem Abschlag von 25 Prozent auf die Steuermesszahl für Wohnflächen.
Welche Zahlen und Regeln gelten in Hamburg?
Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen. Der Link führt jeweils zur Fundstelle.
| Angabe | Wert | Stand | Quelle |
|---|---|---|---|
| Zuständige Denkmalschutzbehörde für das gesamte Stadtgebiet Hamburg | Denkmalschutzamt Hamburg (Behörde für Kultur und Medien), Große Bleichen 30, 20354 Hamburg, E-Mail denkmalschutzamt@bkm.hamburg.de | 2026-11 | Quelle |
| Genehmigungspflichtige Maßnahmen am Baudenkmal und Ensemble (§§ 8, 9 DSchG) | Modernisierungs-, Instandsetzungs-, Sanierungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen, Veränderungen am Erscheinungsbild, teilweiser oder vollständiger Abbruch sowie Maßnahmen in der unmittelbaren Umgebung | 2026-11 | Quelle |
| Bearbeitungsfrist und Gebühr für eine denkmalrechtliche Genehmigung (§§ 8, 9 DSchG) | Bearbeitungsfrist bis zu 2 Monate nach Eingang vollständiger Unterlagen; Gebühr nach Zeitaufwand (mindestens 49,00 € laut Gebührenordnung Ziffer 4, in der Regel zwischen 80 € und 500 €) | 2026-11 | Quelle |
| Stundensätze nach § 3 der Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Denkmalschutzes | Je angefangene halbe Arbeitsstunde: 47,00 € (Laufbahngruppe 2 ab 2. Einstiegsamt / höherer Dienst), 38,00 € (Laufbahngruppe 2 ab 1. Einstiegsamt), 31,00 € (Laufbahngruppe 1 ab 2. Einstiegsamt) | 2025-12-02 | Quelle, S. 1 |
| Gebühr und Bearbeitungsdauer für die Steuerbescheinigung nach EStG | Gebühr nach Zeitaufwand (Ziffer 3 Anlage GebO Denkmalschutz), erfahrungsgemäß zwischen 75 € und 500 €; Bearbeitungsdauer 8 bis 12 Wochen | 2026-11 | Quelle |
| Zuschussprogramm der Stadt Hamburg für Denkmalerhalt (Förderrichtlinie vom 01.09.2024 nach § 7 Abs. 2 DSchG) | Projektförderung als Anteilfinanzierung (Zuschuss) für denkmalbedingten Mehraufwand, vorrangig bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit und zur Sicherung bedrohter Substanz; Antrag zwingend vor Maßnahmenbeginn (vor Auftragsvergabe) | 2024-09-01 | Quelle, S. 1 |
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Fahrplan für Ihre Familie anfordernWelche Stellen sind in Hamburg zuständig?
- Denkmalschutzamt Hamburg (Behörde für Kultur und Medien): Große Bleichen 30, 20354 Hamburg, Telefon Verwaltung/Service: 040 42824-702 / -728, Referat Steuern und Service: 040 42824-730 / -709, E-Mail: denkmalschutzamt@bkm.hamburg.de, [Website] (Quelle)
Was ist in Hamburg anders als anderswo?
Einheitsbehörde im Stadtstaat (Denkmalschutzbehörde und Fachamt in einer Hand): Anders als in Flächenländern mit zweistufigem Aufbau (untere Denkmalschutzbehörde beim Kreis/Bezirksamt und separates Landesamt für Denkmalpflege) vereint das Denkmalschutzamt Hamburg in der Behörde für Kultur und Medien sowohl die Genehmigungsbehörde (§§ 8, 9 DSchG) als auch die Bewilligungsstelle für Zuschüsse (§ 7 Abs. 2 DSchG) und die Bescheinigungsbehörde für das Finanzamt (§§ 7i, 10f EStG) unter einem Dach (Quelle).
Wie gehen Sie in Hamburg am besten vor?
- In der Denkmalliste prüfen, ob das Haus oder ein Teil davon geschützt ist.
- Vor Umbau, Fenstertausch oder Abriss die Genehmigung der Denkmalbehörde einholen.
- Steuerliche Vorteile für Sanierungskosten prüfen (§§ 7i, 10f EStG).
- Käufer frühzeitig auf den Denkmalschutz hinweisen, er beeinflusst Preis und Planung.
Sie müssen heute nichts entscheiden. Wichtig ist nur, dass keine Frist verstreicht und das Haus gesichert ist.
Ein Ansprechpartner, ein Anruf, keine Weitergabe Ihrer Daten ohne Ihr Ja.
Kostenlose ErsteinschätzungHäufige Fragen
Welche Behörde erteilt in Hamburg die denkmalrechtliche Genehmigung für Umbauten oder Fenstertausch, wie lange dauert das und was kostet sie?
Beantwortet durch: Fakt 24-01, 24-03, 24-04. Herkunft der Frage: Antrags- und Richtlinienseite des Denkmalschutzamtes Hamburg (Quelle).
Wie erhalten Erben oder Käufer die Bescheinigung für die Denkmal-Abschreibung beim Finanzamt (§§ 7i, 10f EStG) und was kostet sie?
Beantwortet durch: Fakt 24-07, 24-08. Herkunft der Frage: Service-Seite des Denkmalschutzamtes zur Steuerbescheinigung für den Denkmalerhalt (Quelle).
Vergibt die Stadt Hamburg direkte Zuschüsse für die Sanierung eines denkmalgeschützten Hauses und wann muss der Antrag gestellt werden?
Beantwortet durch: Fakt 24-09. Herkunft der Frage: Förderrichtlinie zur Erhaltung von Denkmalen der Behörde für Kultur und Medien (Quelle).