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Erbengemeinschaft

Streit ums Elternhaus in Frankfurt: Wo hilft Mediation?

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

Bei Konflikten in einer Erbengemeinschaft oder über Nachlassimmobilien in Frankfurt am Main stehen sowohl außergerichtliche Schlichtungs- und Gütestellen als auch das gerichtsinterne Güterichterverfahren zur Verfügung. Nach dem Hessischen Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitschlichtung ist ein Schlichtungsversuch vor Klageerhebung zwar nur bei Nachbarstreitigkeiten und Ehrverletzungen verpflichtend, kann bei vermögens- und erbrechtlichen Streitigkeiten jedoch freiwillig vor den 19 Frankfurter Schiedsamtsbezirken oder vor einer anerkannten Gütestelle durchgeführt werden.

Was gilt in Frankfurt im Einzelnen?

Für ein Verfahren vor einem hessischen Schiedsamt beträgt die Verfahrensgebühr nach § 41 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes (HSchAG) mindestens 20,00 € und im Fall eines Vergleichs mindestens 30,00 € (erhöhte Gebühr bis 50,00 €); aus einem vor dem Schiedsamt geschlossenen Vergleich ist unmittelbar die Zwangsvollstreckung möglich. Als berufsständische Gütestelle nach § 15a EGZPO führt die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main (Bockenheimer Anlage 36) freiwillige und obligatorische Schlichtungsverfahren durch zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu einer Schlichtungsgebühr von 130,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer und Ladungskosten durch.

Ist ein Erbstreit bereits beim Amtsgericht oder Landgericht Frankfurt am Main anhängig, können die Parteien ohne zusätzliche Gerichtskosten in das gerichtsinterne Güterichterverfahren (Mediation durch nicht entscheidungsbefugte Richterinnen und Richter) wechseln. Ergänzend bestehen in Frankfurt 13 Ortsgerichte als Hilfsbehörden der Justiz für Nachlasssicherung, Sterbefallanzeigen und Schätzungen.

Welche Zahlen und Regeln gelten in Frankfurt?

Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen. Der Link führt jeweils zur Fundstelle.

AngabeWertStandQuelle
Außergerichtliche Streitschlichtung in Hessen: Pflichtfälle und freiwillige NutzungPflicht bei Nachbarstreitigkeiten und Ehrverletzungen; in sonstigen bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (wie Erbstreit) freiwillig wählbar2026-11Quelle
Vollstreckbarkeit von SchiedsamtsvergleichenAus einem vor dem Schiedsamt oder Notar geschlossenen Vergleich ist die Zwangsvollstreckung möglich2026-11Quelle
Schiedsamtsbezirke im Stadtgebiet Frankfurt am Main19 Schiedsamtsbezirke (Frankfurt 1 bis 4, 5a, 5b, 6a, 6b, 6c sowie Frankfurt 7 bis 16) im Amtsgerichtsbezirk Frankfurt am Main2026-10-27Quelle
Gebühren des Schiedsamts nach § 41 HSchAGVerfahrensgebühr mindestens 20,00 €, bei Zustandekommen eines Vergleichs mindestens 30,00 € (erhöhte Gebühr bis 50,00 €)2018-06Quelle, S. 13
Auslagen und Kostenermäßigung beim Schiedsamt (§§ 42, 43, 45 HSchAG)Dokumentenpauschale 0,50 € je Seite plus Porto; Gebührenermäßigung oder Gebührenverzicht aus Billigkeitsgründen möglich; Gebührenverteilung 60 Prozent Schiedsperson / 40 Prozent Gemeinde2018-06Quelle, S. 13
Anerkennung von Gütestellen in HessenZuständig für die Anerkennung und das Verzeichnis anerkannter Gütestellen ist das Oberlandesgericht Frankfurt am Main2026-11Quelle
Gütestelle der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main: ZuständigkeitObligatorische Streitschlichtung nach § 15a EGZPO sowie freiwillige Schlichtungsverfahren durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte2026-09Quelle
Gütestelle der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main: Schlichtungsgebühr130,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer und Ladungskosten (bei Nichterscheinen in obligatorischer Schlichtung 65,00 € Erstattung); 5 Jahre Aktenverwahrung2026-09Quelle
Mediationsstelle für das Bauwesen (RAK Frankfurt & Ingenieurkammer Hessen)Gemeinsamer Pool qualifizierter Mediatoren und öffentlich bestellter Sachverständiger für Bau- und Immobilienkonflikte, Telefon +49 69 170098-332025-11Quelle
Schlichtungsstelle für kaufmännische Streitigkeiten (IHK Frankfurt & RAK Frankfurt)Außergerichtliche Mediation und Schlichtung bei Unternehmens- und Gewerbestreitigkeiten, Telefon 069 2197-15542026-11Quelle
Gerichtsinternes Güterichterverfahren (Mediation bei Gericht)Verweisung an neutrale Güterichterinnen und Güterichter nach Klageerhebung ohne zusätzliche Gerichtskosten; protokollierter gerichtlicher Vergleich möglich2026-11Quelle
Kostenfreiheit des gerichtsinternen GüterichterverfahrensKeine zusätzlichen Gerichtskosten für die Verfahrensbeteiligten im Güterichterverfahren2026-11Quelle
Ortsgerichte in Frankfurt am Main13 Ortsgerichte im Stadtgebiet (Ortsgericht Frankfurt Mitte im Rathaus Südbau, Bethmannstraße 3, Zimmer 27, Tel. +49 69 282106, sowie Ortsgerichte Frankfurt VI a bis XVI)2026-09-23Quelle

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Welche Stellen sind in Frankfurt zuständig?

  • Schiedsämter im Amtsgerichtsbezirk Frankfurt am Main (Aufsicht: Amtsgericht Frankfurt am Main): 19 städtische Schiedsamtsbezirke (Frankfurt 1 bis Frankfurt 16 einschließlich 5a/5b und 6a/6b/6c). Feste Amtsräume bestehen unter anderem in: Schiedsamt Frankfurt 1: Haus Gallus, Clubraum 2, Frankenallee 111, 60326 Frankfurt am Main (Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung) Schiedsamt Frankfurt 2: Saalbau Schönhof, Rödelheimer Straße 38, 60487 Frankfurt am Main Schiedsamt Frankfurt 5a: Haus Südbahnhof, Hedderichstraße 51, 60594 Frankfurt am Main (Dienstag 18:00 bis 19:00 Uhr) Schiedsamt Frankfurt 6a: Autogenstraße 19, 65933 Frankfurt am Main Schiedsamt Frankfurt 6c: Bolongaropalast, Zimmer 123, Bolongarostraße 109, 65929 Frankfurt am Main (Montag 17:00 bis 18:00 Uhr) Schiedsamt Frankfurt 7: Auguste-Oberwinter-Haus, Burgfriedenstraße 7, 60489 Frankfurt am Main Schiedsamt Frankfurt 9: Ludwig-Richter-Schule, Hinter den Ulmen 10, 60433 Frankfurt am Main (Mittwoch 18:00 bis 19:30 Uhr) Schiedsamt Frankfurt 12: Bürgeramt Außenstelle Kalbach, Kalbacher Hauptstraße 36, 60437 Frankfurt am Main Schiedsamt Frankfurt 13: Bürgeramt Außenstelle Nieder-Erlenbach, Alt-Erlenbach 42, 60437 Frankfurt am Main (Montag 18:00 bis 19:00 Uhr) Schiedsamt Frankfurt 14: Bürgeramt Außenstelle Harheim, Philipp-Schnell-Straße 52, 60437 Frankfurt am Main Schiedsamt Frankfurt 15: Bürgeramt Nieder-Eschbach, Deuil-La-Barre-Straße 26, 60437 Frankfurt am Main (Freitag 16:00 bis 17:30 Uhr)
  • Gütestelle der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main & Mediationsstelle Bauwesen: Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt am Main, Telefon +49 69 170098-66 (Gütestelle) beziehungsweise +49 69 170098-33 (Mediationsstelle Bauwesen), E-Mail info@rak-ffm.de, [Website] (Quelle)
  • Schlichtungsstelle für kaufmännische Streitigkeiten bei der IHK Frankfurt am Main: Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main, Telefon 069 2197-1554, [Website] (Quelle)
  • Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Verzeichnis anerkannter Gütestellen in Hessen): Zeil 42, 60313 Frankfurt am Main, [Website] (Quelle)
  • Ortsgerichte in Frankfurt am Main: Ortsgericht Frankfurt Mitte: Rathaus Südbau, Zimmer 27, Bethmannstraße 3, 60311 Frankfurt am Main, Telefon +49 69 282106, Fax +49 69 13886930, Sprechzeiten Montag, Mittwoch und Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr. Stadtteil-Ortsgerichte Frankfurt VI a bis XVI: Unter anderem in Zeilsheim (Stadthalle Zeilsheim, Bechtenwaldstraße 17), Unterliederbach/Höchst (Seilerbahn 1), Praunheim (Heinrich-Lübke-Straße 32), Nordweststadt (Ernst-Kahn-Straße 45), Preungesheim (Gelnhäuser Straße 2), Fechenheim/Seckbach (Alt-Fechenheim 80 / Hofhausstraße 2), Kalbach (Kalbacher Hauptstraße 36), Nieder-Eschbach (Deuil-La-Barre-Straße 26) und Bergen-Enkheim (Marktstraße 30).

Was ist in Frankfurt anders als anderswo?

Freiwillige Schiedsamts- und Gütestellenverfahren mit Vollstreckungstitel im Erbstreit: Während das obligatorische Schlichtungsverfahren in Hessen seit der Gesetzesänderung 2006 keine allgemeinen vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis 750 € mehr umfasst, sondern auf Nachbarrechtsstreitigkeiten (§§ 906, 910, 911, 923 BGB, Hessisches Nachbarrechtsgesetz) und Ehrverletzungen beschränkt ist, können Miterben sowohl die 19 Frankfurter Schiedsämter als auch die Gütestelle der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main freiwillig anrufen. Ein vor dem Schiedsamt geschlossener Vergleich ist nach § 28 HSchAG ein vollstreckbarer Titel. Quellen: Quelle und Quelle

Feste Gebührensätze bei der RAK-Gütestelle (130,00 € zzgl. MwSt.): Anders als streitwertabhängige Anwaltsgebühren erhebt die Gütestelle der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main für das Schlichtungsverfahren eine feste Schlichtungsgebühr von 130,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer und Ladungskosten; die Akte mit dem Einigungsprotokoll wird 5 Jahre lang bei der Kammer verwahrt. Quelle: Quelle

Hessisches Institut der Ortsgerichte auch in der Großstadt Frankfurt: Als Besonderheit des Landes Hessen verfügt Frankfurt am Main neben den 19 Schiedsämtern über 13 eigene Ortsgerichte (zentral im Rathaus Südbau, Bethmannstraße 3, für die Innenstadt sowie 12 Außenbezirke), die bei Erbfällen unter anderem Unterschriftsbeglaubigungen, Sterbefallanzeigen, Nachlasssicherungen und Wertschätzungen vornehmen. Quelle: Quelle

Wie gehen Sie in Frankfurt am besten vor?

  1. Den Streit benennen: Geht es um den Wert, um Arbeit oder um Erinnerungen?
  2. Eine Mediation vorschlagen, bevor jemand einen Anwalt beauftragt.
  3. Eine Wertspanne als gemeinsame Grundlage einholen.
  4. Ergebnisse schriftlich festhalten und notariell umsetzen.

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Häufige Fragen

Ist vor einer Erb- oder Teilungsklage in Frankfurt am Main ein Schlichtungsverfahren beim Schiedsamt gesetzlich vorgeschrieben?

Nein, Pflicht ist die außergerichtliche Streitschlichtung in Hessen nur bei bestimmten Nachbarstreitigkeiten und Ehrverletzungen; bei Erbstreitigkeiten ist der Gang zum Schiedsamt oder zu einer Gütestelle freiwillig.

Was kostet ein Schlichtungsverfahren vor einem der 19 Frankfurter Schiedsämter?

Nach § 41 HSchAG beträgt die Verfahrensgebühr mindestens 20,00 € und bei Abschluss eines Vergleichs mindestens 30,00 € (erhöhte Gebühr bis 50,00 €) zuzüglich 0,50 € Schreibauslagen je Seite und Porto.

Ist eine Einigung vor dem Frankfurter Schiedsamt rechtlich bindend?

Ja, vor dem Schiedsamt kann ein wirksamer Vergleich geschlossen werden, aus dem wie aus einem gerichtlichen Titel die Zwangsvollstreckung möglich ist.

Wie funktioniert das Schlichtungsverfahren bei der Gütestelle der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main und was kostet es?

Die Gütestelle der RAK Frankfurt leitet den Antrag an eine anwaltliche Schlichtungsperson weiter oder man wählt diese direkt; die Schlichtungsgebühr beträgt 130,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer und Ladungskosten.

Welche Behörde führt in Hessen die Liste aller staatlich anerkannten Gütestellen?

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Zeil 42, 60313 Frankfurt am Main) ist für die Anerkennung zuständig und führt die Liste der anerkannten Gütestellen.

Gibt es bei den Frankfurter Gerichten eine kostenlose Mediation, wenn bereits geklagt wurde?

Ja, im gerichtsinternen Güterichterverfahren vermitteln speziell geschulte, nicht entscheidungsbefugte Güterichterinnen und Güterichter mittels Mediation ohne zusätzliche Gerichtskosten und können eine Einigung sofort als gerichtlichen Vergleich protokollieren.

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Nils Puhlmann Ihr Ansprechpartner

Ich kaufe und vermiete selbst Wohnungen in Freiburg und München und kenne die Fragen rund um Wert, Mieter und Verkauf aus eigener Erfahrung. Mit diesem Angebot möchte ich Familien helfen, in Ruhe die passende Entscheidung zu treffen, statt sie zu einem schnellen Verkauf zu drängen.