Wohin mit dem Elternhaus

Erbengemeinschaft

Teilungsversteigerung in Düsseldorf: Wie läuft sie ab?

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

Können sich Miterben einer Erbengemeinschaft über die Verwertung eines Düsseldorfer Grundstücks oder einer Eigentumswohnung nicht einigen, ist für die Teilungsversteigerung (Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft) zentral die Zwangsversteigerungsabteilung (Abteilungen 81 bis 85) des Amtsgerichts Düsseldorf an der Werdener Straße 1 in 40227 Düsseldorf zuständig (Abteilungsfax 0211 8306-50240).

Was gilt in Düsseldorf im Einzelnen?

Jeder Miterbe ist jederzeit und ohne Vollstreckungstitel antragsberechtigt; das Amtsgericht Düsseldorf stellt dafür ein eigenes barrierefreies PDF-Antragsformular bereit. Nach dem Anordnungsbeschluss beauftragt das Gericht einen Sachverständigen mit dem Verkehrswertgutachten; das vollständige Gutachten samt Beiheft liegt werktags von 08:30 bis 12:30 Uhr und donnerstags von 13:30 bis 14:30 Uhr auf den Service-Geschäftsstellen im 5.

Obergeschoss (Räume 5.335, 5.336, 5.337 und 5.339) zur Einsichtnahme aus. Amtliche Terminbekanntmachungen veröffentlicht das Amtsgericht Düsseldorf im Internet unter www.zvg-portal.de (ergänzt um Terminmappen in den Geschäftsstellen, Anzeigen in der Wochenendausgabe der Rheinischen Post sowie eine Vorschau der nächsten zehn Termine auf der Gerichtswebseite).

Im Termin beträgt die Bietzeit mindestens 30 Minuten, die Sicherheitsleistung beläuft sich auf 10 Prozent des Verkehrswertes (vorab per Überweisung spätestens zehn Tage vor dem Termin an die Zentrale Zahlstelle Justiz oder per Bankverrechnungsscheck), und im Ersttermin gelten die 50-Prozent- und 70-Prozent-Zuschlagsversagungsgrenzen. Neben dem Meistgebot (zuzüglich 4 Prozent Zinsen bis zum Verteilungstermin nach etwa acht Wochen) trägt der Ersteher die gerichtliche Zuschlaggebühr, die Grundbuchumschreibungsgebühr sowie regulär 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer (wobei der Erwerb durch Miterben zur Erbauseinandersetzung grunderwerbsteuerfrei ist).

Welche Zahlen und Regeln gelten in Düsseldorf?

Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen. Der Link führt jeweils zur Fundstelle.

AngabeWertStandQuelle
Voraussetzung und Ziel der TeilungsversteigerungJeder Miterbe oder Miteigentümer kann das Verfahren jederzeit ohne Vollstreckungstitel beantragen; Umwandlung der unteilbaren Immobilie in teilbaren Gelderlös2026-11Quelle
Amtliches Antragsformular für die TeilungsversteigerungEigenes Formblatt „Antrag auf Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft (Teilungsversteigerung)" des AG Düsseldorf (Gemarkung, Blatt, Miteigentümerliste, Angabe zu vorhandenem Wertgutachten)2026-11Quelle, S. 1
Wertermittlung durch gerichtlichen GutachterNach Anordnungsbeschluss ermittelt das Versteigerungsgericht mit Hilfe eines Gutachters den Verkehrswert und setzt ihn durch Beschluss fest2026-11Quelle
Einsichtnahme in Verkehrswertgutachten und BeiheftAuf den Geschäftsstellen des Amtsgerichts Düsseldorf in der 5. Etage (Räume 5.335, 5.336, 5.337, 5.339) zu den üblichen Sprechzeiten (Mo bis Fr 08:30 bis 12:30 Uhr, Do 13:30 bis 14:30 Uhr) sowie Internetversion unter www.zvg-portal.de2026-08Quelle, S. 1
Amtliche Bekanntmachung der VersteigerungstermineOnline im bundesweiten Justizportal www.zvg-portal.de (keine Aushänge an der Gerichtstafel mehr); ergänzend Terminmappen in den Räumen 5.335 bis 5.339, Wochenendausgabe der Rheinischen Post sowie 10-Termine-Vorschau auf der Gerichtswebseite2026-11Quelle
Mindestbietzeit und Zuschlagsversagungsgrenzen (50 % / 70 %)Mindestens 30-minütige Bietzeit; im Ersttermin Versagung von Amts wegen unter 50 % des Verkehrswertes und auf Gläubigerantrag unter 70 % des Verkehrswertes2020-01Quelle, S. 3
Sicherheitsleistung im Termin (10 % des Verkehrswertes)10 % des Verkehrswertes per Bankverrechnungsscheck (frühestens 3. Werktag vor Termin), Bankbürgschaft oder Überweisung spätestens 10 Tage vor Termin an die Zentrale Zahlstelle Justiz (Helaba, Stichwort „Sicherheit", AG Ddorf)2020-01Quelle, S. 2 bis 3
Verteilungstermin und 4 % Verzinsung des MeistgebotsVerteilungstermin ca. 8 Wochen nach Versteigerung; bis dahin ist der Versteigerungserlös abzüglich Sicherheit mit 4 % zu verzinsen (Ende der Verzinsung bei vorzeitiger Hinterlegung)2020-01Quelle, S. 3
Verfahrensherrschaft: Einstellung und AntragsrücknahmeBetreibender Antragsteller kann das Verfahren zweimal für bis zu 6 Monate einstellen oder den Versteigerungsantrag jederzeit zurücknehmen2026-11Quelle
Freihändiger Erwerb vor dem VersteigerungsterminNur durch notariellen Kaufvertrag mit den im Grundbuch eingetragenen Eigentümern und mit Zustimmung der betreibenden Partei möglich2026-08Quelle, S. 1
Rückzahlung einer nicht benötigten SicherheitsleistungVeranlassung direkt nach dem Termin über die Zentrale Zahlstelle Justiz; Auszahlungsdauer bis zu 4 Wochen2026-08Quelle, S. 1
Kommunikationsregeln der ZwangsversteigerungsabteilungKeine telefonischen Verfahrensauskünfte; Anfragen ausschließlich schriftlich per Post oder Fax (nicht per E-Mail)2026-08Quelle, S. 1
Grunderwerbsteuerfreiheit für mitbietende MiterbenErwerb eines Nachlassgrundstücks durch Miterben zur Teilung des Nachlasses ist von der Grunderwerbsteuer befreit2026-11Quelle

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Was ist in Düsseldorf anders als anderswo?

Verzicht auf Print-Amtsblattbekanntmachungen zugunsten von zvg-portal.de: Das Amtsgericht Düsseldorf veröffentlicht amtliche Terminbekanntmachungen für Zwangs- und Teilungsversteigerungen ausschließlich im bundesweiten Justizportal www.zvg-portal.de und zeigt auf der eigenen Behördenseite lediglich die jeweils nächsten zehn Termine als Vorschau an (Quelle).

Wichtige Blockadefalle nach dem Zuschlag: Das Amtsgericht Düsseldorf hebt hervor, dass die Teilungsversteigerung zwar die unteilbare Immobilie in teilbaren Gelderlös umwandelt, sich die zerstrittenen Miterben über die Auszahlung und Aufteilung dieses Erlöses im Anschluss jedoch weiterhin einigen müssen; ohne Einigung wird der Erlös hinterlegt (Quelle).

Anrechnung eines bereits vorhandenen Wertgutachtens: Im offiziellen Düsseldorfer Antragsformular für die Teilungsversteigerung fragt das Gericht bereits bei Antragstellung ab, ob ein Sachverständigengutachten neueren Datums zum Wert der Immobilie beigefügt wird (Quelle).

Wie gehen Sie in Düsseldorf am besten vor?

  1. Vorher alle Wege zur Einigung ausschöpfen: gemeinsame Wertspanne, Auszahlung, Verkauf.
  2. Den Antrag auf Teilungsversteigerung beim zuständigen Amtsgericht stellen (§ 180 ZVG).
  3. Mit einem Verkehrswertgutachten des Gerichts rechnen, das Zeit und Geld kostet.
  4. Bis zum Zuschlag ist eine Einigung jederzeit möglich, der Antrag kann zurückgenommen werden.

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