Pflege und Geld
Hilfe zur Pflege in Dortmund: Wann zahlt das Sozialamt das Heim?
Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus
Reichen Rente, Pension und Leistungen der Pflegekasse (SGB XI) in Dortmund nicht aus, um die ambulanten Pflegekosten oder den monatlichen Eigenanteil im Pflegeheim (im Dortmunder Median 3.604,99 € im ersten Aufenthaltsjahr) zu decken, greift in Nordrhein-Westfalen ein zweistufiges System beim Sozialamt der Stadt Dortmund (Fachbereich 50, Hilfen in der Kurzzeitpflege und dauerstationären Einrichtungen, Luisenstraße 11-13, 44137 Dortmund, E-Mail sozialamt@stadtdo.de).
Was gilt in Dortmund im Einzelnen?
Nach dem seit 1. Januar 2026 geltenden § 2a Abs. 1 AG-SGB XII NRW ist die kreisfreie Stadt Dortmund als örtlicher Träger der Sozialhilfe sachlich sowohl für die ambulante als auch für die stationäre Hilfe zur Pflege zuständig; der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) ist nach § 2b AG-SGB XII NRW nur noch in Sonderfällen (u. a. Pflege in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe oder im Ausland) zuständig.
Auf der ersten Stufe prüft das Sozialamt Dortmund vorrangig das nordrhein-westfälische Pflegewohngeld nach § 14 APG NRW zur Übernahme der Investitionskosten geförderter Heime (im Dortmunder Median 615,74 € monatlich): Hier gelten ein Barvermögensfreibetrag von 10.000 € für Alleinstehende (15.000 € für nicht getrennt lebende Ehepaare), ein zusätzlicher Einkommensselbstbehalt von 50 € monatlich über dem Barbetrag zur persönlichen Verfügung, eine rückwirkende Bewilligung von bis zu drei Monaten (§ 16 Abs. 5 APG DVO NRW) sowie der vollständige gesetzliche Ausschluss jedes Elternunterhalts (§ 14 Abs. 4 APG NRW). Auf der zweiten Stufe übernimmt das Sozialamt Dortmund im Rahmen der Hilfe zur Pflege nach §§ 61 ff. SGB XII die verbleibenden ungedeckten Heimkosten bei einem Schonvermögen von 10.000 € je volljähriger Person (20.000 € für Ehepaare); Kinder werden nach § 94 Abs. 1a SGB XII erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von über 100.000 € herangezogen.
Welche Zahlen und Regeln gelten in Dortmund?
Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen. Der Link führt jeweils zur Fundstelle.
| Angabe | Wert | Stand | Quelle |
|---|---|---|---|
| Sachliche Zuständigkeit für ambulante und stationäre Hilfe zur Pflege in NRW (seit 01.01.2026) | Örtlicher Träger der Sozialhilfe (kreisfreie Stadt Dortmund) nach § 2a Abs. 1 AG-SGB XII NRW; LWL nur noch in Sonderfällen nach § 2b AG-SGB XII NRW | 2026-01-01 | Quelle |
| Zuständiges Amt in Dortmund für stationäre Hilfe zur Pflege und Pflegewohngeld | Stadt Dortmund, Sozialamt (Fachbereich 50), Hilfen in der Kurzzeitpflege und dauerstationären Einrichtungen, Luisenstraße 11-13, 44137 Dortmund | 2026-11-01 | Quelle |
| Pflegewohngeld NRW: Förderzweck und Anspruchsvoraussetzung (§ 14 Abs. 1 und 3 APG NRW) | Übernahme der betriebsnotwendigen Investitionskosten in geförderten vollstationären Pflegeheimen bei Pflegegrad 2 bis 5, wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen | 2024-01-01 | Quelle |
| Pflegewohngeld NRW: Schonvermögen (§ 14 Abs. 3 Satz 2 APG NRW) | 10.000 € für Alleinstehende, 15.000 € für nicht getrennt lebende Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner | 2024-01-01 | Quelle |
| Pflegewohngeld NRW: Zusätzlicher Einkommensselbstbehalt (§ 14 Abs. 3 Nr. 4 APG NRW) | Neben dem Barbetrag zur persönlichen Verfügung (§ 27b Abs. 2 SGB XII) verbleibt dem Bewohner ein weiterer Selbstbehalt von bis zu 50 € monatlich aus eigenem Einkommen | 2024-01-01 | Quelle |
| Pflegewohngeld NRW: Gesetzlicher Ausschluss des Elternunterhalts (§ 14 Abs. 4 APG NRW) | Kinder werden beim Pflegewohngeld unabhängig von der Höhe ihres Einkommens nicht zum Unterhalt herangezogen (§ 94 SGB XII findet keine Anwendung) | 2024-01-01 | Quelle |
| Pflegewohngeld NRW: Rückwirkende Antragstellung (§ 16 Abs. 5 APG DVO NRW) und Monatsfaktor | Bewilligung bis zu 3 Monate vor dem Antragsmonat möglich; Umrechnung der Tagessätze mit 30,42 Tagen je Monat (§ 14 Abs. 2 APG DVO NRW) | 2024-01-01 | Quelle |
| Hilfe zur Pflege: Schutz des Familienheims (§ 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII) und Sozialhilfedarlehen (§ 91 SGB XII) | Ein angemessenes Hausgrundstück bleibt geschützt, solange der Ehegatte/Lebenspartner darin wohnt; sonst Darlehen gegen Grundschuld oder Hypothek (§ 91 SGB XII, § 14 Abs. 8 APG NRW) | 2024-01-01 | Quelle |
| Barbetrag zur persönlichen Verfügung im Pflegeheim (§ 27b Abs. 2 SGB XII) | Mindestens 27 % der Regelbedarfsstufe 1 (2025/2026: 152,01 € monatlich bei 563 € Regelbedarf) verbleiben der pflegebedürftigen Person im Heim als Taschengeld | 2026-11-01 | Quelle |
| Erbenhaftung nach § 102 SGB XII bei rechtmäßig bezogener Hilfe zur Pflege | Erben haften aus dem Nachlass für die in den letzten 10 Jahren vor dem Erbfall aufgewendeten Kosten der Sozialhilfe (über dem Freibetrag des § 102 Abs. 3 SGB XII); beim Pflegewohngeld keine Erbenhaftung nach § 102 SGB XII | 2024-01-01 | Quelle |
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Fahrplan für Ihre Familie anfordernWelche Stellen sind in Dortmund zuständig?
- Stadt Dortmund - Sozialamt (Fachbereich 50), Hilfen in der Kurzzeitpflege und dauerstationären Einrichtungen Adresse: Luisenstraße 11-13, 44137 Dortmund Telefon: 0231 50-0 (Service-Center der Stadt Dortmund) E-Mail: sozialamt@stadtdo.de Öffnungszeiten: Nach Vereinbarung (Telefonisch Montag bis Mittwoch 8:00 bis 15:30 Uhr, Donnerstag 8:00 bis 17:00 Uhr, Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr) [Website] (Quelle)
- Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) - LWL-Sozialhilfe (Überörtlicher Träger nach § 2b AG-SGB XII NRW) Adresse: Freiherr-vom-Stein-Platz 1, 48133 Münster Telefon: 0251 591-01 E-Mail: lwl@lwl.org Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8:30 bis 16:00 Uhr [Website] (Quelle)
Wie gehen Sie in Dortmund am besten vor?
- Den Antrag rechtzeitig stellen: Leistungen gibt es erst ab Bekanntwerden des Bedarfs.
- Einkommen und Vermögen der Eltern offenlegen, das Haus zählt dazu.
- Kinder zahlen Elternunterhalt erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen.
- Klären, ob das Sozialamt einen Verkauf des Hauses verlangt oder ein Darlehen gewährt.
Sie müssen heute nichts entscheiden. Wichtig ist nur, dass keine Frist verstreicht und das Haus gesichert ist.
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Kostenlose ErsteinschätzungHäufige Fragen
Welches Amt in Dortmund ist zuständig, wenn die Rente nicht für das Pflegeheim reicht: das Sozialamt der Stadt Dortmund oder der LWL?
Antwort über Fakten 41-01, 41-02: Nach § 2a Abs. 1 AG-SGB XII NRW ist das Sozialamt der Stadt Dortmund (Hilfen in der Kurzzeitpflege und dauerstationären Einrichtungen, Luisenstraße 11-13, 44137 Dortmund, sozialamt@stadtdo.de) sachlich für die Hilfe zur Pflege und das Pflegewohngeld zuständig. Herkunft: AG-SGB XII NRW und Bürgerservice Dortmund.
Wie unterscheiden sich die Freibeträge für Sparguthaben beim Pflegewohngeld NRW und bei der Hilfe zur Pflege in Dortmund?
Antwort über Fakten 41-05, 41-09: Für Alleinstehende beträgt das Schonvermögen in beiden Systemen 10.000 €; für nicht getrennt lebende Ehepaare liegt der Freibetrag beim Pflegewohngeld nach § 14 Abs. 3 Satz 2 APG NRW bei 15.000 €, bei der Hilfe zur Pflege nach § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII hingegen bei 20.000 €. Herkunft: § 14 APG NRW und Sozialamt Dortmund.
Prüft das Sozialamt Dortmund, ob das Elternhaus in den letzten zehn Jahren an die Kinder verschenkt wurde?
Antwort über Fakt 41-10: Ja, im amtlichen Dortmunder Formular vermoegenspruefung.pdf (S. 2) müssen alle Schenkungen und Hausübertragungen der letzten zehn Jahre angegeben werden, da das Sozialamt Rückforderungsansprüche wegen Verarmung des Schenkers nach § 528 BGB nach § 93 SGB XII auf sich überleiten kann. Herkunft: Sozialamt Dortmund, Erklärung über die Vermögensverhältnisse.
Wie viel Taschengeld (Barbetrag) darf ein Pflegeheimbewohner in Dortmund bei Bezug von Sozialhilfe oder Pflegewohngeld behalten?
Antwort über Fakten 41-06, 41-13: Bei Hilfe zur Pflege verbleibt mindestens der gesetzliche Barbetrag zur persönlichen Verfügung von 27 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 (152,01 € monatlich); wer eigenes Einkommen hat und lediglich Pflegewohngeld bezieht, behält nach § 14 Abs. 3 Nr. 4 APG NRW zusätzlich bis zu 50 € monatlich (insgesamt also bis zu 202,01 €). Herkunft: § 14 APG NRW und Bürgerservice Dortmund.
Müssen Kinder mit einem Bruttoeinkommen unter 100.000 Euro beim Sozialamt Dortmund ihre kompletten Einkommens- und Vermögensunterlagen offenlegen?
Antwort über Fakt 41-12: Nein, im amtlichen Dortmunder Formblatt unterhaltspflicht.pdf wird zunächst nur abgefragt, ob das Jahresbruttoeinkommen eines Kindes 100.000 € überschreitet (§ 94 Abs. 1a SGB XII); solange dies verneint wird, findet kein Übergang von Unterhaltsansprüchen statt. Herkunft: Sozialamt Dortmund, Erklärung zu unterhaltspflichtigen Angehörigen.
Kann Pflegewohngeld in Dortmund auch noch rückwirkend nach dem Heimeinzug beantragt werden?
Antwort über Fakt 41-08: Ja, während Hilfe zur Pflege nach § 18 SGB XII grundsätzlich erst ab Bekanntwerden der Notlage (Antragstellung) geleistet wird, kann Pflegewohngeld in Nordrhein-Westfalen nach § 16 Abs. 5 APG DVO NRW bis zu drei Monate vor dem Antragsmonat rückwirkend bewilligt werden. Herkunft: APG DVO NRW (Quelle).