Wohin mit dem Elternhaus

Leerstand

Darf das Elternhaus in Berlin leer stehen?

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

In Berlin gilt im gesamten Stadtgebiet das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwVbG) in Verbindung mit der Zweckentfremdungsverbot-Verordnung (ZwVbVO). Danach ist ein Wohnungs- oder Hausleerstand von mehr als drei Monaten grundsätzlich verboten und genehmigungspflichtig; werden Sanierungs-, Instandsetzungs- oder Modernisierungsarbeiten durchgeführt, beträgt die genehmigungsfreie Frist bis zu zwölf Monate (§ 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 Nr. 4 ZwVbG).

Was gilt in Berlin im Einzelnen?

Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot sind Ordnungswidrigkeiten und können nach § 7 Abs. 4 ZwVbG mit einem Bußgeld von bis zu 500.000,00 Euro geahndet werden. Zuständig für Leerstandsanzeigen, Negativatteste (77,00 € bis 693,00 €) und Leerstandsgenehmigungen (77,00 € bis 693,00 €) sind die Wohnungsämter der zwölf Berliner Bezirksämter; Hinweise auf leerstehenden Wohnraum nimmt das Land Berlin über den gebührenfreien Online-Leerstandsmelder entgegen.

Wird ein geerbtes Haus nicht vermietet, sondern von Erben neben dem Hauptwohnsitz als Zweitwohnung vorgehalten, erhebt das zentral zuständige Finanzamt Mitte/Tiergarten seit dem 1. Januar 2025 eine Zweitwohnungsteuer von 20 Prozent der Nettokaltmiete (bei Eigentum angesetzt nach dem Berliner Mietspiegel).

Zudem bleiben Eigentümer und Erbengemeinschaften auch während eines Leerstands nach § 3 des Berliner Straßenreinigungsgesetzes (StrReinG) für die Verkehrssicherung und den Winterdienst auf dem Gehweg vor dem Grundstück verantwortlich.

Welche Zahlen und Regeln gelten in Berlin?

Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen. Der Link führt jeweils zur Fundstelle.

AngabeWertStandQuelle
Gesetzliche Leerstandsfrist ohne Sanierung (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 ZwVbG)Maximal 3 Monate; Leerstand über 3 Monate hinaus gilt als genehmigungspflichtige Zweckentfremdung2026-11Quelle
Gesetzliche Leerstandsfrist bei Sanierungsarbeiten (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 ZwVbG)Bis zu 12 Monate genehmigungsfrei bei Umbau-, Instandsetzungs- oder Modernisierungsarbeiten2026-11Quelle
Bußgeldrahmen bei ungenehmigtem Leerstand oder Zweckentfremdung (§ 7 Abs. 4 ZwVbG)Bis zu 500.000,00 Euro je Ordnungswidrigkeit2026-11Quelle
Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung (§ 3 Abs. 1 ZwVbG)Vorrangige öffentliche Interessen oder überwiegende schutzwürdige private Interessen (z. B. nachgewiesene Verkaufs- oder Erbauseinandersetzungsbemühungen, laufende Bauanträge) oder Ersatzwohnraum / Ausgleichszahlung2026-11Quelle
Verwaltungsgebühr für ein Negativattest bei Wohnraum-Zweckentfremdung77,00 Euro bis 231,00 Euro je Wohnung (ohne Renditeberechnung) bzw. 231,00 Euro bis 693,00 Euro je Wohnung (mit Renditeberechnung)2026-11Quelle
Verwaltungsgebühr für Genehmigung von Abriss / Beseitigung von Wohnraum205,00 Euro je Wohneinheit (ohne Renditeberechnung) bzw. 307,00 Euro je Wohneinheit (mit Renditeberechnung)2026-11Quelle
Zweitwohnungsteuer Berlin: Steuersatz ab 01.01.2025 (BlnZwStG)20 Prozent der Nettokaltmiete seit dem 01.01.2025 (bis 31.12.2024: 15 Prozent)2025-01-01Quelle
Zweitwohnungsteuer bei Eigentum (selbst vorgehaltenes Haus / Wohnung)Bemessungsgrundlage ist die ortsübliche Nettokaltmiete aus dem Berliner Mietspiegel2025-01-01Quelle
Zuständige Behörde für die Berliner ZweitwohnungsteuerZentral für ganz Berlin: Finanzamt Mitte/Tiergarten - Zweitwohnungsteuerstelle2026-11Quelle
Anliegerpflichten bei Leerstand (Winterdienst, Streusalzverbot, Eckgrundstücke)Räum- und Streupflicht durch Grundstückseigentümer auf Gehwegen (1,0 m bzw. 1,5 m Breite in Klassen 1 und 2) bis 07:00 Uhr (Sonn-/Feiertag 09:00 Uhr); absolutes Streusalzverbot2026-11Quelle

Sie bekommen einen Ablauf für Ihr Elternhaus in Berlin, mit den zuständigen Stellen und ohne Anrufflut.

Fahrplan für Ihre Familie anfordern

Welche Stellen sind in Berlin zuständig?

  • Wohnungsämter der 12 Berliner Bezirksämter (Arbeitsgebiete Zweckentfremdung von Wohnraum): Örtlich zuständig nach Lage des Grundstücks (z. B. Bezirksamt Mitte von Berlin, Wohnungsamt, Mathilde-Jacob-Platz 1, 10551 Berlin, Telefon 030 9018-20, E-Mail zweckentfremdung@ba-mitte.berlin.de), [Website] (Quelle)
  • Finanzamt Mitte/Tiergarten - Zweitwohnungsteuerstelle (zentral für ganz Berlin): Otto-Braun-Straße 70, 10178 Berlin, Telefon 030 9024-220, Sprechzeiten Dienstag und Mittwoch 08:00 bis 14:00 Uhr, Donnerstag 12:00 bis 18:00 Uhr, [Website] (Quelle)
  • Ordnungsämter der 12 Berliner Bezirksämter (Überwachung Straßenreinigungs- und Winterdienstpflicht): Örtlich zuständig nach Belegenheitsbezirk (z. B. Ordnungsamt Treptow-Köpenick, Salvador-Allende-Straße 80 A, 12559 Berlin), [Website] (Quelle)

Was ist in Berlin anders als anderswo?

Kurze Drei-Monats-Frist bei Leerstand im gesamten Stadtgebiet: Während viele Bundesländer entweder kein Zweckentfremdungsgesetz haben oder erst ab sechs Monaten Leerstand eingreifen, greift in ganz Berlin bereits nach drei Monaten Leerstand die Genehmigungspflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 ZwVbG. Erbengemeinschaften, die wegen fehlenden Erbscheins, Grundbuchberichtigung oder Verkaufsabwicklung länger als drei Monate leerstehen lassen müssen, benötigen frühzeitig eine befristete Leerstandsgenehmigung oder ein Negativattest des bezirklichen Wohnungsamts (Quelle).

Erhöhung der Zweitwohnungsteuer auf 20 Prozent seit 2025: Wer als Erbe außerhalb Berlins wohnt und das Berliner Elternhaus als Zweitwohnsitz anmeldet, zahlt seit dem 1. Januar 2025 20 Prozent der nach dem Berliner Mietspiegel angesetzten Jahresnettokaltmiete an das zentral zuständige Finanzamt Mitte/Tiergarten (Quelle).

Wie gehen Sie in Berlin am besten vor?

  1. Prüfen, ob die Stadt eine Satzung gegen Zweckentfremdung hat und ab wann Leerstand meldepflichtig ist.
  2. Gründe für den Leerstand festhalten: Nachlassabwicklung, Sanierung, Verkaufsbemühungen.
  3. Bei Zweifeln eine Bestätigung der Behörde beantragen.
  4. Klären, ob als Zweitwohnung genutzter Wohnraum Zweitwohnungsteuer auslöst.

Sie müssen heute nichts entscheiden. Wichtig ist nur, dass keine Frist verstreicht und das Haus gesichert ist.

Ein Ansprechpartner, ein Anruf, keine Weitergabe Ihrer Daten ohne Ihr Ja.

Kostenlose Ersteinschätzung

Ihr Elternhaus-Fahrplan

Beantworten Sie ein paar kurze Fragen, ganz ohne Kontaktdaten. Ihr Fahrplan erscheint sofort: welche Fristen laufen, was als Nächstes zu tun ist und welche Wege Ihnen offenstehen, mit groben Zahlen.

Sie müssen heute nichts entscheiden.

Was ist passiert?
Wo steht das Haus?

Damit wir die Preise und Zuständigkeiten vor Ort einsetzen können.

Um welche Immobilie geht es?
Wie groß ist die Wohnfläche ungefähr?
Haben Sie allein geerbt oder mit Geschwistern?
Wann ist der Erbfall eingetreten?

Daraus berechnen wir Ihre Fristen. Ein ungefähres Datum reicht.

Wer entscheidet heute über das Haus?
Wann haben die Eltern das Haus gekauft oder gebaut?

Wichtig für die Spekulationsfrist.

Wohnt noch jemand im Haus?
Ohne Anmeldung, ohne Kontaktdaten.

Nils Puhlmann Ihr Ansprechpartner

Ich kaufe und vermiete selbst Wohnungen in Freiburg und München und kenne die Fragen rund um Wert, Mieter und Verkauf aus eigener Erfahrung. Mit diesem Angebot möchte ich Familien helfen, in Ruhe die passende Entscheidung zu treffen, statt sie zu einem schnellen Verkauf zu drängen.