Wohin mit dem Elternhaus

Pflege und Alter

Wohnberatung in Berlin: Können die Eltern zu Hause bleiben?

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

Damit pflegebedürftige oder mobilitätseingeschränkte Eltern möglichst lange im eigenen Berliner Haus oder in ihrer Wohnung bleiben können, verfügt Berlin über ein dreistufiges öffentliches Beratungsnetz zur Wohnraumanpassung: Erstens unterhalten die Berliner Pflegestützpunkte in jedem der 12 Berliner Bezirke genau einen Schwerpunktstandort mit ausdrücklich ausgewiesener „Spezialisierter Wohnberatung“ (insgesamt 12 Fachstandorte, erreichbar auch über die kostenfreie Zentralnummer 0800 59 500 59), die auch Wohnungsbegehungen vor Ort begleiten.

Was gilt in Berlin im Einzelnen?

Zweitens bietet die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen gemeinsam mit der Architektenkammer Berlin über die „Beratungsstelle Barrierefreies Bauen“ (Württembergische Straße 6, 10707 Berlin bzw. Geschäftsstelle Alte Jakobstraße 149, 10969 Berlin) kostenfreie einstündige architektonische und bauordnungsrechtliche Erstberatungen für Bauherren und Eigentümer an. Drittens berät die von der Senatsverwaltung für Soziales geförderte „Beratungsstelle für technische Hilfsmittel“ des Sozialverbands VdK Berlin-Brandenburg e. V. (Ottokarstraße 1, 12105 Berlin sowie Außensprechstunde im Kiezklub Rathaus Johannisthal, Sterndamm 102, 12487 Berlin) herstellerunabhängig und kostenlos samt Hausbesuchen zu Treppenliften, Rampen, Badumbau und Alltagsassistenzsystemen (AAL).

Finanziell bezuschussen die Pflegekassen wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI bereits ab Pflegegrad 1 einkommensunabhängig mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme und pflegebedürftiger Person (bis zu 16.720 Euro bei mehreren Pflegebedürftigen im selben Haushalt). Darüber hinaus vergibt die Investitionsbank Berlin (IBB) im Programm „IBB Altersgerecht Wohnen“ zinsverbilligte Förderkredite von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit (Zinssubvention bis zu 0,6 Prozent p. a. auf den KfW-Zinssatz) für Barrierereduzierung, Fahrstuhleinbau, Badumbau und Schwellenabbau, wobei jeder Förderantrag zwingend vor Maßnahmenbeginn gestellt werden muss.

Welche Zahlen und Regeln gelten in Berlin?

Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen. Der Link führt jeweils zur Fundstelle.

AngabeWertStandQuelle
Spezialisierte Wohnberatung in den Berliner Pflegestützpunkten12 Standorte mit „Spezialisierter Wohnberatung“ (je 1 Standort in jedem der 12 Berliner Bezirke), kostenfreie Beratung inkl. Unterstützung bei Wohnungsrundgang und Antragstellung2026-11-01Quelle
Beratungsstelle Barrierefreies Bauen (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen & Architektenkammer Berlin)Kostenlose einstündige Fachberatung je Projekt für Bauherren und Eigentümer in Berlin (telefonisch, per Videokonferenz oder persönlich in der Architektenkammer Berlin, Alte Jakobstraße 149, 10969 Berlin)2026-11-01Quelle
Kontakt und Anmeldung zur Beratungsstelle Barrierefreies BauenSenatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Württembergische Straße 6, 10707 Berlin, Telefon (030) 90173-4226 / -4227 / -4622, Anmeldung mit Erhebungsbogen per E-Mail an beratungsstelle.barrierefreies.bauen@senstadt.berlin.de2026-11-01Quelle
Beratungsstelle für technische Hilfsmittel (Sozialverband VdK Berlin-Brandenburg e. V., senatsgefördert)Hersteller- und händlerunabhängige, kostenlose Beratung zu Treppenhilfen/Rampen, Badhilfen, AAL, Pflegehilfsmitteln und Kostenträgern; persönliche Termine und Hausbesuche nach Vereinbarung2025-01Quelle, S. 1
Standorte und Sprechzeiten der VdK-Hilfsmittelberatung in BerlinHauptstandort: Ottokarstraße 1, 12105 Berlin (Tempelhof), Telefon 030 49769671; Außenstelle: Kiezklub Rathaus Johannisthal, Sterndamm 102, 12487 Berlin (Treptow-Köpenick), Telefon 030 90297-5675 (Mo 15 bis 17 Uhr, Do 11 bis 13 Uhr)2025-01Quelle, S. 2
Zuschuss der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 Abs. 4 SGB XI)Einkommensunabhängig ab Pflegegrad 1: bis zu 4.180 Euro je Maßnahme und pflegebedürftiger Person; bei mehreren Pflegebedürftigen in derselben Wohnung bis zu 16.720 Euro Gesamtbetrag (4 x 4.180 Euro)2026-11-01Quelle
Förderfähige Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XIBauliche Maßnahmen wie Türschwellenentfernung, Türverbreiterung, Umbau von Badewanne zur bodengleichen Dusche, Küche- und Balkonanpassung sowie Umzugskosten in eine barrierefreie Wohnung2026-11-01Quelle
Pflicht zur Antragstellung vor Baubeginn und VermieterzustimmungZuschüsse müssen bei allen Kostenträgern zwingend vor Beginn der Umbaumaßnahme beantragt und bewilligt sein; bei Mietwohnungen vorab Genehmigung des Vermieters inkl. Befreiung von der Rückbauverpflichtung einholen2026-11-01Quelle
Ergänzende Kostenträger für Wohnungsanpassungen in BerlinSozialamt des Bezirksamts (Hilfe zur Pflege schon ab Pflegegrad 1 für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen), Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGESO), Rehabilitationsträger und Stiftungen2026-11-01Quelle
Landesförderprogramm „IBB Altersgerecht Wohnen“ der Investitionsbank BerlinZinsgünstiges Förderdarlehen bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit mit zusätzlicher IBB-Zinssubvention von bis zu 0,6 Prozent p. a. auf den KfW-Zinssatz (100 Prozent Auszahlung, Antrag vor Vorhabensbeginn bei der IBB)2026-11-01Quelle
Fördergegenstände im Programm „IBB Altersgerecht Wohnen“Wege zu Gebäuden, Eingangsbereich, Überwindung von Treppen und Stufen (z. B. Fahrstuhleinbau), Raumaufteilung und Schwellenabbau, Badumbau/Sanitärräume, Orientierung/Alltagshilfen, Standard „Altersgerechtes Haus“ sowie Einbruchschutz2026-11-01Quelle
Bundesförderung über KfW-Programme für altersgerechten UmbauErgänzende Kredit- und Förderprogramme der KfW (kfw.de) für Barrierereduzierung an Bestandsimmobilien2026-11-01Quelle
Spezialberatungsstellen für Blinde, Sehbehinderte und Hörbehinderte in BerlinABSV Berlin e. V. (Auerbachstraße 7, 14193 Berlin, Tel. 030 895880, Hilfsmittelausstellung), Beratungsstelle für Menschen mit Sehbehinderung (Turmstraße 21, Haus M, 10559 Berlin, Tel. 030 9018-45246) und HörBIZ Berlin (Sophie-Charlotten-Straße 23a, 14059 Berlin, Tel. 030 32602375)2026-11-01Quelle
Bauliche Mindeststandards für altersgerechte Wohnungen nach DIN 77800Stufen- und Schwellenlosigkeit innerhalb und außerhalb der Wohnung, Aufzug mit Automatiktüren, Türbreiten innerhalb der Wohnung von mindestens 80 cm sowie bodengleiche Dusche2026-11-01Quelle

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Welche Stellen sind in Berlin zuständig?

  • Offene Sprechzeiten aller 12 Standorte: Dienstag 9 bis 15 Uhr und Donnerstag 12 bis 18 Uhr sowie nach Vereinbarung (Zentralnummer 0800 59 500 59). ### 2. Fachberatungsstellen für Barrierefreies Bauen, Technische Hilfsmittel und Förderung
  • Beratungsstelle Barrierefreies Bauen (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen & Architektenkammer Berlin): Württembergische Straße 6, 10707 Berlin (persönliche Beratung auch in der Architektenkammer Berlin, Alte Jakobstraße 149, 10969 Berlin), Telefon 030 90173-4226 / -4227 / -4622, E-Mail beratungsstelle.barrierefreies.bauen@senstadt.berlin.de, URL und
  • Beratungsstelle für technische Hilfsmittel (Sozialverband VdK Berlin-Brandenburg e. V.): Ottokarstraße 1, 12105 Berlin, Telefon 030 49769671, Fax 030 49769620 (Außenstelle: Kiezklub Rathaus Johannisthal, Sterndamm 102, 12487 Berlin, Telefon 030 90297-5675, Mo 15 bis 17 Uhr, Do 11 bis 13 Uhr), URL und
  • Investitionsbank Berlin (IBB), Kundenbetreuung Wohnungsbauförderung („IBB Altersgerecht Wohnen“): Bundesallee 210, 10719 Berlin, Telefon 030 2125-2662, URL und

Was ist in Berlin anders als anderswo?

Flächendeckendes 12-Bezirke-Netz spezialisierter Wohnberatungsstellen innerhalb der Pflegestützpunkte: Während in vielen Städten nur eine einzige zentrale Wohnberatungsstelle existiert, hält Berlin in jedem seiner 12 Bezirke exakt einen Pflegestützpunkt mit dem Schwerpunkt „Spezialisierte Wohnberatung“ bereit. Am Standort Ottokarstraße 1 in Berlin-Tempelhof sitzen der spezialisierte Pflegestützpunkt Tempelhof-Schöneberg und die senatsgeförderte VdK-Beratungsstelle für technische Hilfsmittel sogar im selben Haus (Quelle, Quelle).

Kombination aus architektonischer Senatsberatung und IBB-Zinssubvention: Für größere Umbauten am Berliner Elternhaus (etwa Grundrissänderung, Einliegerwohnung, Rampenanlage oder Aufzuganbau) bietet Berlin über die Kooperation von Senatsbauverwaltung und Architektenkammer Berlin eine kostenlose einstündige Architekten-Erstberatung zum Berliner Bauordnungsrecht; für vermietete Bestandswohnungen oder beim Umbau zur Vermietung gewährt die IBB über „IBB Altersgerecht Wohnen“ zusätzlich bis zu 0,6 Prozent p. a. Zinsverbilligung auf das KfW-Darlehen bis 50.000 Euro je Wohneinheit (Quelle, Quelle).

Wie gehen Sie in Berlin am besten vor?

  1. Eine kostenlose Wohnberatung vor Ort vereinbaren.
  2. Bei der Pflegekasse den Zuschuss für Umbauten beantragen, bevor gebaut wird.
  3. Kleine Maßnahmen zuerst: Haltegriffe, Treppenlift, ebenerdige Dusche.
  4. Abwägen, ob ein Umbau oder ein Umzug langfristig besser passt.

Sie müssen heute nichts entscheiden. Wichtig ist nur, dass keine Frist verstreicht und das Haus gesichert ist.

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Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt in meinem Berliner Bezirk bietet eine spezialisierte Wohnberatung mit Hausbesuch an?

-> Antwort in Fakt 39-01 und Abschnitt Stellen (in jedem der 12 Berliner Bezirke genau ein ausgewiesener Standort, z. B. Bundesallee 50 in Charlottenburg-Wilmersdorf, Mühlenstraße 48 in Pankow oder Albrechtstraße 81A in Steglitz-Zehlendorf). Herkunft: Pflegestützpunkte Berlin (Quelle).

Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse für den Umbau der Badewanne zur bodengleichen Dusche oder für einen Treppenlift im Berliner Elternhaus?

-> Antwort in Fakt 39-06 und 39-07 (einkommensunabhängig ab Pflegegrad 1 bis zu 4.180 Euro je Maßnahme; leben beide pflegebedürftige Eltern im Haus, bis zu 8.360 Euro bzw. maximal 16.720 Euro bei vier Anspruchsberechtigten). Herkunft: Pflegestützpunkte Berlin Infoblatt Nr. 16 (Quelle).

Darf der Handwerker in Berlin schon mit dem Badumbau beginnen, während der Zuschussantrag bei der Pflegekasse oder IBB noch läuft?

-> Antwort in Fakt 39-08 und 39-10 (nein, bei allen Kostenträgern muss der Antrag zwingend vor Beginn des Vorhabens gestellt und bewilligt sein). Herkunft: Pflegestützpunkte Berlin Infoblatt Nr. 16 und Investitionsbank Berlin (Quelle, Quelle).

Wo erhalte ich in Berlin eine kostenlose, herstellerunabhängige Beratung zu Treppenliften, Rampen, Hausnotruf und Demenz-Technik?

-> Antwort in Fakt 39-04 und 39-05 (bei der Beratungsstelle für technische Hilfsmittel des VdK Berlin-Brandenburg in der Ottokarstraße 1, 12105 Berlin, Telefon 030 49769671, sowie im Kiezklub Rathaus Johannisthal, Sterndamm 102, 12487 Berlin). Herkunft: VdK-Flyer Beratungsstelle Hilfsmittel (Quelle).

Gibt es in Berlin eine kostenlose Architektenberatung zu den Bauvorschriften beim barrierefreien Umbau eines Hauses?

-> Antwort in Fakt 39-02 und 39-03 (ja, die Beratungsstelle Barrierefreies Bauen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen und der Architektenkammer Berlin bietet eine kostenlose einstündige Erstberatung pro Projekt an). Herkunft: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (Quelle).

Zahlt das Berliner Sozialamt auch bei Pflegegrad 1 etwas zum barrierefreien Umbau dazu, wenn das eigene Geld nicht reicht?

-> Antwort in Fakt 39-09 (ja, im Rahmen der Hilfe zur Pflege prüfen die Berliner Ämter für Soziales auch bei Pflegegrad 1 die Gewährung wohnumfeldverbessernder Maßnahmen). Herkunft: ServicePortal Berlin (Quelle).

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Nils Puhlmann Ihr Ansprechpartner

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