# Teilungsversteigerung in Stuttgart: Wie läuft sie ab?

Teilungsversteigerung in Stuttgart: Wie läuft sie ab? Regeln, Kosten und zuständige Stellen in Stuttgart, jeweils mit amtlicher Quelle.

URL: https://wohin-mit-dem-elternhaus.de/stuttgart/teilungsversteigerung/
Herausgeber: Wohin mit dem Elternhaus

Können sich Miterben einer Erbengemeinschaft in Stuttgart nicht über den freihändigen Verkauf oder die Übernahme des Elternhauses einigen, kann jeder Miterbe unabhängig von der Größe seines Erbteils jederzeit die Teilungsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft (§§ 180 bis 185 ZVG i. V. m. § 2042 BGB) beantragen.

## Was gilt in Stuttgart im Einzelnen?

In Stuttgart ist die örtliche Zuständigkeit für Zwangs- und Teilungsversteigerungen nach Stadtbezirken der Immobilie zweigeteilt: Das Amtsgericht Stuttgart (Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart, Telefon 0711 921-3036 bis -3038) ist zentral für die 14 südlichen, westlichen und zentralen Stuttgarter Stadtbezirke sowie die Amtsgerichtsbezirke Böblingen und Leonberg zuständig; das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt (Badstraße 23, 70372 Stuttgart, Telefon 0711 5004-0) ist zentral für die 9 nördlichen Stuttgarter Stadtbezirke sowie die Bezirke Schorndorf und Waiblingen zuständig. Laut Grundstücksmarktbericht 2026 des Gutachterausschusses Stuttgart kam es im Jahr 2025 im Stuttgarter Stadtgebiet zu insgesamt 31 Zwangsversteigerungsverkäufen (2024: 31; 2023: 21).

Versteigerungstermine werden an der Gerichtstafel sowie im Internet über das Portal www.zvg.com veröffentlicht. Im Verfahren setzt das Gericht mithilfe eines Sachverständigen den Verkehrswert fest (§ 74a Abs. 5 ZVG); die Bietzeit im öffentlichen Termin beträgt mindestens 30 Minuten, die Sicherheitsleistung 10 Prozent des Verkehrswerts (per Überweisung an die Landesoberkasse Baden-Württemberg mindestens 5 Arbeitstage vor Termin, Bankbürgschaft oder Bundesbank-/Verrechnungsscheck maximal 3 Werktage alt), und im ersten Termin gilt die 5/10-Mindestgebotsgrenze (§ 85a ZVG).

Nach dem Zuschlag wandelt sich die unteilbare Immobilie in teilbaren Gelderlös um; einigen sich die Miterben im Verteilungstermin immer noch nicht über die Auszahlung, wird der Übererlös bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts hinterlegt.

## Welche Zahlen und Regeln gelten in Stuttgart?

Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen. Der Link führt jeweils zur Fundstelle.

| Angabe | Wert | Stand | Quelle |
|---|---|---|---|
| Zuständigkeit des Amtsgerichts Stuttgart für Teilungsversteigerungen (14 Stadtbezirke + Böblingen/Leonberg) | Die Zwangsversteigerungsabteilung beim Amtsgericht Stuttgart (Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart) ist zentral zuständig für Zwangsversteigerungen, Zwangsverwaltungen und Teilungsversteigerungen aus den Bezirken der Amtsgerichte Böblingen, Leonberg und Stuttgart (14 Stuttgarter Stadtbezirke) | 2026-11-01 | [Quelle](https://amtsgericht-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Aufgaben+_+Verfahren/Zwangsversteigerung) |
| Zuständigkeit des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt für Teilungsversteigerungen (9 Stadtbezirke + Schorndorf/Waiblingen) | Die Zwangsversteigerungsabteilung beim Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt (Badstraße 23, 70372 Stuttgart) ist zentral zuständig für Zwangsversteigerungen, Zwangsverwaltungen und Teilungsversteigerungen aus den Bezirken der Amtsgerichte Schorndorf, Stuttgart-Bad Cannstatt (9 Stuttgarter Stadtbezirke) und Waiblingen | 2026-11-01 | [Quelle](https://amtsgericht-stuttgart-badcannstatt.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Aufgaben+und+Verfahren/Zwangsversteigerung) |
| Zahl der Versteigerungsfälle in Stuttgart im Jahr 2025 | 31 Zwangsversteigerungen im Stuttgarter Stadtgebiet im Jahr 2025 (2024: 31 Fälle; 2023: 21 Fälle; daneben 24 registrierte Erbauseinandersetzungen im Jahr 2025) | 2026-06-23 | [Quelle, S. 14](https://www.stuttgart.de/medien/ibs/grundstuecksmarktbericht-internetversion-2026.pdf) |
| Wesen und Ablauf der Teilungsversteigerung (§§ 180 ff. ZVG) | Jeder Miterbe kann jederzeit ohne Vollstreckungstitel die Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft beantragen; nach Anordnungsbeschluss erfolgt die gerichtliche Verkehrswertermittlung durch einen Gutachter, anschließend die öffentliche Versteigerung zur Umwandlung der Immobilie in teilbaren Gelderlös | 2026-11-01 | [Quelle](https://amtsgericht-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Aufgaben+_+Verfahren/Zwangsversteigerung) |
| Bietsicherheit (10 Prozent) und Zahlungswege an die Landesoberkasse BW | 10 Prozent des Verkehrswerts durch Überweisung an die Landesoberkasse Baden-Württemberg (mindestens 5 Arbeitstage vor Termin, auch bei Echtzeitüberweisung 2 bis 3 Tage Meldelaufzeit!), unbefristete Bankbürgschaft oder Bundesbank-/Verrechnungsscheck (maximal 3 Werktage alt); kein Bargeld | 2026-04-22 | [Quelle, S. 1](https://amtsgericht-stuttgart.justiz-bw.de/pb/site/jum2/get/documents/jum1/JuM/Amtsgericht%20Stuttgart/Aufgaben%20%26%20Verfahren/Sonstige/Zwangsversteigerung/22.04.26%20Merkblatt%20f%C3%BCr%20Bietinteressenten%20in%20Zwangsversteigerungsverfahren.pdf) |
| Bietzeit (mindestens 30 Minuten) und 5/10-Mindestgebotsgrenze | Mindestens halbstündige Bietzeit; ein Zuschlag darf im ersten Termin grundsätzlich nur erteilt werden, wenn mindestens 50 Prozent (5/10) des festgesetzten Verkehrswerts geboten werden (§ 85a ZVG); der Antragsteller kann das Verfahren bis zu zweimal für bis zu 6 Monate einstellen | 2026-04-22 | [Quelle, S. 2](https://amtsgericht-stuttgart.justiz-bw.de/pb/site/jum2/get/documents/jum1/JuM/Amtsgericht%20Stuttgart/Aufgaben%20%26%20Verfahren/Sonstige/Zwangsversteigerung/22.04.26%20Merkblatt%20f%C3%BCr%20Bietinteressenten%20in%20Zwangsversteigerungsverfahren.pdf) |
| Verteilungstermin, 4 Prozent Zinsen und Hinterlegung | Zahlung des Meistgebots ca. 2 bis 3 Monate nach dem Versteigerungstermin zum Verteilungstermin zzgl. 4 Prozent Jahreszinsen ab Zuschlag (Zinsstopp nur durch förmliche Hinterlegung bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts); Einigung der Miterben über Erlösauszahlung erforderlich | 2026-04-22 | [Quelle, S. 2](https://amtsgericht-stuttgart.justiz-bw.de/pb/site/jum2/get/documents/jum1/JuM/Amtsgericht%20Stuttgart/Aufgaben%20%26%20Verfahren/Sonstige/Zwangsversteigerung/22.04.26%20Merkblatt%20f%C3%BCr%20Bietinteressenten%20in%20Zwangsversteigerungsverfahren.pdf) |
| Bestehenbleibende Belastungen im geringsten Gebot und Zuschlagsgebühr | In Abteilung III eingetragene Grundschulden der Eltern fallen bei der Teilungsversteigerung in das geringste Gebot und müssen vom Ersteher übernommen werden, sofern sie nicht vorher gelöscht werden; Gerichtskosten für den Zuschlag (Beispiel AG Stuttgart bei 250.000 Euro Gebot: 1.229,00 Euro) | 2026-04-22 | [Quelle, S. 2](https://amtsgericht-stuttgart.justiz-bw.de/pb/site/jum2/get/documents/jum1/JuM/Amtsgericht%20Stuttgart/Aufgaben%20%26%20Verfahren/Sonstige/Zwangsversteigerung/22.04.26%20Merkblatt%20f%C3%BCr%20Bietinteressenten%20in%20Zwangsversteigerungsverfahren.pdf) |

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## Was ist in Stuttgart anders als anderswo?

**Zweiteilung des Versteigerungsbezirks in Stuttgart analog zu den Nachlassgerichten:** Während die Grundbuchämter nach Böblingen und Waiblingen ausgelagert wurden, verbleiben die Teilungsversteigerungen in Stuttgart selbst, sind jedoch zwischen dem **Amtsgericht Stuttgart** (Hauffstraße 5, für die 14 südlichen/zentralen Bezirke sowie Böblingen und Leonberg) und dem **Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt** (Badstraße 23, für die 9 nördlichen Bezirke sowie Waiblingen und Schorndorf) aufgeteilt ([Quelle](https://amtsgericht-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Aufgaben+_+Verfahren/Zwangsversteigerung), [Quelle](https://amtsgericht-stuttgart-badcannstatt.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Aufgaben+und+Verfahren/Zwangsversteigerung)).

**Gefahr bestehenbleibender Grundschulden und Hinterlegungsblockade bei der Teilungsversteigerung:** Da die Teilungsversteigerung von einem Miterben aus eigenem Recht (und nicht aus einem vorrangigen Grundpfandrecht) betrieben wird, fallen noch im Grundbuch (Abteilung III) eingetragene alte Grundschulden der Eltern in das **geringste Gebot** (§ 182 ZVG) und müssen vom Ersteher übernommen werden, selbst wenn das Darlehen längst getilgt ist. Zudem zahlt das Versteigerungsgericht den Übererlös im Verteilungstermin nur aus, wenn sich **alle Miterben einig** sind; andernfalls wird das Geld bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts hinterlegt, bis ein Erbteilungsurteil vorliegt ([Quelle](https://amtsgericht-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Aufgaben+_+Verfahren/Zwangsversteigerung)).

## Wie gehen Sie in Stuttgart am besten vor?

1. Vorher alle Wege zur Einigung ausschöpfen: gemeinsame Wertspanne, Auszahlung, Verkauf.
2. Den Antrag auf Teilungsversteigerung beim zuständigen Amtsgericht stellen (§ 180 ZVG).
3. Mit einem Verkehrswertgutachten des Gerichts rechnen, das Zeit und Geld kostet.
4. Bis zum Zuschlag ist eine Einigung jederzeit möglich, der Antrag kann zurückgenommen werden.

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