# Elternhaus in Stuttgart: Erbe, Pflegeheim, Verkauf

Elternhaus in Stuttgart geerbt oder Pflegefall? Zuständige Gerichte und Ämter mit Adresse, örtliche Kaufpreise, Mietspiegel, Heimkosten und Besonderheiten der Stadt.

URL: https://wohin-mit-dem-elternhaus.de/stuttgart/
Herausgeber: Wohin mit dem Elternhaus

Wer in Stuttgart ein Elternhaus erbt oder einen Heimplatz bezahlen muss, hat mit wenigen Stellen zu tun: Nachlassgericht, Grundbuchamt, Gutachterausschuss, Pflegestützpunkt und Sozialamt. In Baden-Württemberg sind die Grundbuchämter bei 13 Amtsgerichten zentralisiert [1]. Hier finden Sie Zuständigkeiten, Kontaktdaten, örtliche Kaufpreise, Mieten und Heimkosten, jeweils mit Quelle.

## Welche Zahlen zum Elternhaus in Stuttgart sollten Sie kennen?

Die folgenden Werte stammen aus dem Immobilienmarktbericht des Gutachterausschusses, dem Mietspiegel der Stadt und den Kostenübersichten für Pflegeheime. Sie sind Durchschnittswerte. Ein einzelnes Haus kann je nach Lage, Zustand und Grundstück deutlich darüber oder darunter liegen.

| Kennzahl | Wert in Stuttgart |
|---|---|
| Einwohner | 601.941 Einwohner mit Hauptwohnsitz (Stand 30.09.2026; zum 31.12.2025: 605.663 Einwohner mit Hauptwohnsitz) [2] |
| Geldumsatz am Immobilienmarkt im letzten Berichtsjahr | rund 2,89 Milliarden Euro bei 5.412 Verkäufen im Jahr 2025 (+3,1 Prozent Geldumsatz und +10,9 Prozent Kauffälle gegenüber 2024) [3] |
| Verkaufte Ein- und Zweifamilienhäuser | 241 Einfamilienhäuser (2024: 185), 81 Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung (2024: 84), 130 Reihenhäuser (2024: 130) sowie 125 Zweifamilienhäuser (2024: 117) im Jahr 2025 [4] |
| Gebrauchtes freistehendes Einfamilienhaus | 3.050 € bis 8.170 € je m² Wohnfläche als Spanne der Stadtbezirks-Durchschnittspreise für bebaute Wohngrundstücke (Ein- bis Dreifamilienhäuser) im Jahr 2025 (bei 241 verkauften Einfamilienhäusern betrug die Kaufpreissumme insgesamt 234,7 Millionen Euro, rechnerisch im Schnitt rund 973.859 € je Haus) [5] |
| Gebrauchtes Reihenmittelhaus | bei 130 verkauften Reihenhäusern im Jahr 2025 insgesamt 73,7 Millionen Euro Kaufpreissumme, rechnerisch im Mittel rund 566.923 € je Reihenhaus (2024: 130 Verkäufe mit 69,1 Millionen Euro; Baugrundstücke für Reiheneigenheime bis 600 m² erzielten 1.100 € bis 1.930 € je m² Grundstücksfläche) [6] |
| Gebrauchte Eigentumswohnung | gebrauchte Eigentumswohnungen im Wiederverkauf durchschnittlich 4.226 € je m² Wohnfläche bei 3.122 Verkäufen im Jahr 2025 (Neubauwohnungen durchschnittlich 8.236 € je m² Wohnfläche bei 162 Verkäufen) [7] |
| Eigenanteil im Pflegeheim, Landesdurchschnitt im ersten Jahr | 3.657 € im Monat [8] |
| Eigenanteil in den Heimen der Stadt | 3.430 € bis 4.144 € im Monat im ersten Aufenthaltsjahr in der Seniorenpflege nach Abzug von 15 Prozent Leistungszuschlag gemäß § 43c SGB XI (Spezialbereich Junge Pflege im Generationenhaus Heslach bis 5.036 €; Landesdurchschnitt Baden-Württemberg laut vdek zum 1. Juli 2026: 3.657 € im ersten Jahr) [9] |
| Hebesatz der Grundsteuer | 160 Prozent (160 vom Hundert der Steuermessbeträge für Grundsteuer A und Grundsteuer B ab dem Jahr 2025, zuvor 520 Prozent) [10] |

Der vollständige Immobilienmarktbericht kostet 35 € zuzüglich Versandkosten als gedruckte Ausgabe (Internetversion ohne die zur Wertermittlung erforderlichen Daten aus Abschnitt 6 kostenfrei als PDF-Download) [11]. Der Mietspiegel gilt von Januar 2025 bis Dezember 2026 (vom Gemeinderat am 6. Dezember 2024 als qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558d BGB anerkannt) [12].

Ihr Elternhaus-Fahrplan rechnet mit diesen örtlichen Kaufpreisen eine Wertspanne, die alle Erben gleich sehen, als Grundlage für ein gemeinsames Gespräch. Keine Anrufflut: ein fester Ansprechpartner, keine Weitergabe ohne Ihr Ja.

## Welche Stellen sind in Stuttgart zuständig?

Für ein Elternhaus brauchen Familien selten mehr als diese Stellen. Die Tabelle nennt Name und Anschrift, die Quelle ist jeweils verlinkt.

Zwei Zuständigkeiten überraschen viele Erben. Erstens: Nachlassgerichte für die Landeshauptstadt Stuttgart sind nach Stadtbezirken getrennt das Amtsgericht Stuttgart (zuständig für die 14 Stadtbezirke Stuttgart-Mitte, Stuttgart-Nord, Stuttgart-Ost, Stuttgart-Süd, Stuttgart-West, Birkach, Botnang, Degerloch, Hedelfingen, Möhringen, Plieningen, Sillenbuch, Vaihingen und Wangen) sowie das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt (zuständig für die 9 Stadtbezirke Bad Cannstatt, Feuerbach, Mühlhausen, Münster, Obertürkheim, Stammheim, Untertürkheim, Weilimdorf und Zuffenhausen) [13]. Zweitens: In Baden-Württemberg sind die Grundbuchämter bei 13 Amtsgerichten zentralisiert: Für Stuttgart ist das Amtsgericht Böblingen (Grundbuchamt) für die 14 Stadtbezirke Birkach, Botnang, Degerloch, Hedelfingen, Mitte, Möhringen, Nord, Ost, Plieningen, Sillenbuch, Süd, Vaihingen, Wangen und West zuständig, während das Amtsgericht Waiblingen (Grundbuchamt) die 9 Stadtbezirke Bad Cannstatt, Feuerbach, Mühlhausen, Münster, Obertürkheim, Stammheim, Untertürkheim, Weilimdorf und Zuffenhausen führt [1]. Wer das Grundbuch nach dem Erbfall berichtigen lassen will, schreibt also an dieses Grundbuchamt.

Die wichtigsten Kontaktdaten im Überblick:

- **Nachlassgericht:** Amtsgericht Stuttgart (Nachlassgericht), Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart, Telefon 0711 921-3800 (Zentrale 0711 921-0), E-Mail poststelle@agstuttgart.justiz.bwl.de, Termine in laufenden Verfahren nur nach vorheriger Terminabsprache; Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt (Nachlassabteilung), Badstraße 23, 70372 Stuttgart, Telefon 0711 5004-0, E-Mail poststelle@agbadcannstatt.justiz.bwl.de, Telefonzeiten Nachlassabteilung Montag, Dienstag und Donnerstag 9:00 bis 11:30 Uhr [14].
- **Grundbuchamt:** Amtsgericht Böblingen (Grundbuchamt), Otto-Lilienthal-Straße 24, 71034 Böblingen, Telefon 07031 6860-0, E-Mail Poststelle@gbaboeblingen.justiz.bwl.de, Öffnungszeiten Montag bis Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung); Amtsgericht Waiblingen (Grundbuchamt), Winnender Straße 27, 71334 Waiblingen, Telefon 07151 1664-0, E-Mail poststelle@gbawaiblingen.justiz.bwl.de, Infothek Montag bis Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr [15].
- **Gutachterausschuss:** Geschäftsstelle Kronenstraße 20, 70173 Stuttgart, Telefon 0711 216-59576, E-Mail wertermittlung@stuttgart.de (Kundenzentrum Stadtmessungsamt Telefon 0711 216-59601, E-Mail stadtmessungsamt@stuttgart.de, Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr, Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr) [16].
- **Pflegestützpunkt:** Amt für Soziales und Teilhabe, Bürgerservice Leben im Alter, Eberhardstraße 33, 70173 Stuttgart, Telefon 0711 216-59200 (Zentrale Bürgerservice) sowie regionalisierte Durchwahlen 0711 216-59069 bis 216-59109, E-Mail pflegestuetzpunkt@stuttgart.de, Sprechzeiten Montag, Mittwoch, Freitag 9 bis 12 Uhr und Donnerstag 16 bis 17 Uhr [17].
- **Betreuungsbehörde:** Amt für Soziales und Teilhabe, Betreuungsbehörde, Christophstraße 11, 70178 Stuttgart, Telefon 0711 216-0 (Behördennummer 115), Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung [18].

Ausführlicher, mit Sprechzeiten und Hinweisen zu jedem Amt, steht alles auf der Seite [Zuständige Stellen in Stuttgart](/stuttgart/zustaendige-stellen/).

## Welche Seite hilft Ihnen in Ihrer Lage weiter?

Jede Stadtseite beantwortet eine Frage mit den örtlichen Stellen und Zahlen. Die bundesweiten Regeln stehen in unseren Ratgebern.

| Ihre Lage | Passende Seite |
|---|---|
| Sie haben gerade geerbt und wollen wissen, was zuerst zu tun ist | [Haus in Stuttgart geerbt](/stuttgart/haus-geerbt/) |
| Mehrere Geschwister erben und wollen verkaufen | [Erbengemeinschaft in Stuttgart](/stuttgart/erbengemeinschaft-verkaufen/) |
| Sie brauchen einen Erbschein oder wollen das Erbe ausschlagen | [Nachlassgericht und Erbschein](/stuttgart/nachlassgericht-erbschein/) |
| Das Grundbuch muss auf die Erben umgeschrieben werden | [Grundbuch nach dem Erbfall](/stuttgart/grundbuch-nach-erbfall/) |
| Ein Elternteil zieht ins Pflegeheim | [Pflegeheim und Elternhaus](/stuttgart/pflegeheim-elternhaus/) |
| Sie wollen wissen, was das Haus wert ist | [Immobilienwert in Stuttgart](/stuttgart/immobilienwert/) |
| Sie sind rechtlicher Betreuer und müssen verkaufen | [Betreuer und Hausverkauf](/stuttgart/betreuer-hausverkauf/) |
| Sie arbeiten im Sozialdienst einer Klinik oder eines Heims | [Für Sozialdienste](/stuttgart/sozialdienste/) |
| Das Haus muss ausgeräumt werden | [Haushaltsauflösung und Entsorgung](/stuttgart/haushaltsaufloesung/) |
| Sie suchen Beratung oder Trauerbegleitung | [Beratung und Trauerbegleitung](/stuttgart/beratung/) |

## In welcher Reihenfolge gehen Familien in Stuttgart meist vor?

Die Reihenfolge ist im Erbfall fast immer dieselbe. Sie müssen heute nichts entscheiden. Bei vielen Familien vergehen zwischen Erbfall und Verkauf eineinhalb bis zweieinhalb Jahre, und das ist in Ordnung. Fast jeder Schritt geht schriftlich, auch ohne Anreise.

1. **Testament und Erbfolge klären.** Ein gefundenes Testament muss unverzüglich beim Nachlassgericht abgeliefert werden (§ 2259 BGB). Wer erben will, braucht für das Grundbuch meist einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll (§ 35 GBO).
2. **Ausschlagung prüfen.** Die Frist beträgt sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbe (§ 1944 BGB).
3. **Erbschaftsteuer anzeigen.** Binnen drei Monaten an das für Erbschaftsteuer zuständige Finanzamt, bei Grundbesitz auch dann, wenn ein notarielles Testament eröffnet wurde (§ 30 ErbStG).
4. **Grundbuch berichtigen.** Gebührenfrei, wenn der Antrag binnen zwei Jahren nach dem Erbfall beim Grundbuchamt eingeht (KV 14110 GNotKG).
5. **Haus sichern, ausräumen, entscheiden.** Versicherung über den Leerstand informieren (§ 23 VVG), Heizung, Zimmer für Zimmer ausräumen. Danach in Ihrem Tempo: behalten, vermieten oder verkaufen.

Ihr Elternhaus-Fahrplan enthält die Fristen mit Datum, die nächsten Schritte und die zuständigen Stellen. Sie können ihn mit einem Link an Ihre Geschwister schicken, auch wenn diese weit entfernt wohnen. Keine Anrufflut: ein fester Ansprechpartner.

## Was ist in Stuttgart anders als anderswo?

Einige örtliche Regeln betreffen gerade geerbte und leerstehende Häuser. Sie gelten zusätzlich zu den bundesweiten Regeln.

**Erbbaurechte.** Nicht jedes Haus steht auf eigenem Grund. Beim örtlichen Erbbaurechtsgeber, der in der Tabelle oben unter Erbbaurechte steht, bestehen Erbbaurechte der Landeshauptstadt Stuttgart (Liegenschaftsamt) im Wohnungsbau mit einem Erbbauzins von einheitlich 2 Prozent im Jahr aus dem Bodenwert (Ermäßigung um je 0,25 Prozentpunkte pro kindergeldberechtigtem Kind oder pflegebedürftigem Angehörigen auf mindestens 1 Prozent, Laufzeit 100 Jahre, Beleihung und Entschädigung bei Zeitablauf bis 100 Prozent) sowie 160 bis 2040 laufende Kleinsiedler-Erbbaurechte (Verlängerungsangebot bis 2065 zu 0,4 Prozent Erbbauzins) [19]. Wer ein Haus auf Erbbaurecht erbt, zahlt den vereinbarten Erbbauzins weiter. Ob der Grundstückseigentümer einem Verkauf zustimmen muss, regelt in der Regel der Erbbaurechtsvertrag. Ein Blick in Grundbuch und Vertrag lohnt sich, bevor Sie einen Preis nennen.

**Leerstand und Zweckentfremdung.** Nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 der Zweckentfremdungsverbotssatzung (ZwEVS, gültig vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2030) darf Wohnraum nicht länger als sechs Monate ununterbrochen leer stehen; keine Zweckentfremdung liegt in der Regel vor bei zügigem Umbau, Instandsetzung, Modernisierung oder alsbaldiger Veräußerung zum ortsüblichen Verkehrswert (§ 3 Abs. 2 Nr. 2) sowie erfolglosen Vermietungsbemühungen zur zulässigen Miete (§ 3 Abs. 2 Nr. 1), bei ungenehmigter Zweckentfremdung droht ein Bußgeld bis zu 100.000 € (§ 12 Abs. 2) [20]. Ob ein Haus, das nach dem Erbfall monatelang leer steht, darunter fällt, hängt von den Ausnahmen der Satzung ab. Sprechen Sie die Stadt rechtzeitig an, wenn sich Räumung oder Verkauf hinziehen.

**Erhaltungssatzungen.** In Stuttgart gilt: soziale Erhaltungssatzungen (Milieuschutzsatzungen nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB) gelten in vier Gebieten (01 Nordbahnhof-, Mittnacht-, Rosensteinstraße, 02 Friedhofstraße, 03 Seelberg in Bad Cannstatt, 04 Heslacher Tal) mit zusammen 8.022 Wohnungen, in denen Rückbau, Modernisierungen, Nutzungsänderungen und nach der bis 18. November 2028 verlängerten Umwandlungsverordnung Baden-Württemberg auch die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen genehmigungspflichtig sind [21]. Wer in diesen Gebieten umbauen, abreißen oder die Nutzung ändern will, sollte vorher beim Bauamt oder beim Notar klären, ob eine Genehmigung nötig ist.

**Zweitwohnung.** Wer das Elternhaus als Zweitwohnung anmeldet, zahlt Zweitwohnungsteuer. Sie beträgt 20 Prozent der jährlichen Nettokaltmiete (§ 6 Abs. 1 Zweitwohnungssteuersatzung ab 1. Januar 2026) [22].

## Was kostet ein Pflegeheim in Stuttgart?

In der örtlichen Kostenübersicht für Pflegeheime stehen 56 Pflegeheim-Einträge in 19 Stadtbezirken im amtlichen Verzeichnis des Bürgerservice Leben im Alter (für 23 davon veröffentlichen der städtische Eigenbetrieb leben und wohnen sowie freie Träger öffentliche Entgeltübersichten) [23]. Der Eigenanteil, den Bewohner selbst zahlen, liegt dort bei 3.430 € bis 4.144 € im Monat im ersten Aufenthaltsjahr in der Seniorenpflege nach Abzug von 15 Prozent Leistungszuschlag gemäß § 43c SGB XI (Spezialbereich Junge Pflege im Generationenhaus Heslach bis 5.036 €; Landesdurchschnitt Baden-Württemberg laut vdek zum 1. Juli 2026: 3.657 € im ersten Jahr) [9], vor Abzug des Leistungszuschlags der Pflegekasse.

Im Landesdurchschnitt sinkt der Eigenanteil mit der Aufenthaltsdauer: 3.657 € im Monat [8] im ersten Jahr, danach 3.297 € ab dem 13. Monat, 2.817 € ab dem 25. Monat und 2.216 € ab dem 37. Monat [8]. Grund ist der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI für die Pflegegrade 2 bis 5, der von 15 % in den ersten zwölf Monaten auf 75 % nach mehr als 36 Monaten steigt. Ob das Elternhaus für die Heimkosten verkauft werden muss, erklärt die Seite [Pflegeheim und Elternhaus in Stuttgart](/stuttgart/pflegeheim-elternhaus/).

## Welche Stadtteile gehören zu Stuttgart?

Stuttgart gliedert sich in 23 Stadtbezirke, unterteilt in 152 Stadtteile [24]. Die Preise unterscheiden sich je nach Lage innerhalb der Stadt deutlich. Unsere Angaben gelten für das ganze Stadtgebiet:

## Häufige Fragen

### Wo wird das Grundbuch für Stuttgart geführt?

In Baden-Württemberg sind die Grundbuchämter bei 13 Amtsgerichten zentralisiert: Für Stuttgart ist das Amtsgericht Böblingen (Grundbuchamt) für die 14 Stadtbezirke Birkach, Botnang, Degerloch, Hedelfingen, Mitte, Möhringen, Nord, Ost, Plieningen, Sillenbuch, Süd, Vaihingen, Wangen und West zuständig, während das Amtsgericht Waiblingen (Grundbuchamt) die 9 Stadtbezirke Bad Cannstatt, Feuerbach, Mühlhausen, Münster, Obertürkheim, Stammheim, Untertürkheim, Weilimdorf und Zuffenhausen führt [1]. Anträge auf Grundbuchberichtigung und Grundbuchauszüge gehen deshalb an dieses Grundbuchamt. Die Kontaktdaten lauten: Amtsgericht Böblingen (Grundbuchamt), Otto-Lilienthal-Straße 24, 71034 Böblingen, Telefon 07031 6860-0, E-Mail Poststelle@gbaboeblingen.justiz.bwl.de, Öffnungszeiten Montag bis Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung); Amtsgericht Waiblingen (Grundbuchamt), Winnender Straße 27, 71334 Waiblingen, Telefon 07151 1664-0, E-Mail poststelle@gbawaiblingen.justiz.bwl.de, Infothek Montag bis Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr [15].

### Welches Gericht stellt in Stuttgart den Erbschein aus?

Nachlassgerichte für die Landeshauptstadt Stuttgart sind nach Stadtbezirken getrennt das Amtsgericht Stuttgart (zuständig für die 14 Stadtbezirke Stuttgart-Mitte, Stuttgart-Nord, Stuttgart-Ost, Stuttgart-Süd, Stuttgart-West, Birkach, Botnang, Degerloch, Hedelfingen, Möhringen, Plieningen, Sillenbuch, Vaihingen und Wangen) sowie das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt (zuständig für die 9 Stadtbezirke Bad Cannstatt, Feuerbach, Mühlhausen, Münster, Obertürkheim, Stammheim, Untertürkheim, Weilimdorf und Zuffenhausen) [13]. Den Erbschein beantragen Sie dort oder bei einem Notar. Die Einzelheiten stehen auf der Seite [Nachlassgericht und Erbschein](/stuttgart/nachlassgericht-erbschein/).

### Was ist ein Einfamilienhaus in Stuttgart ungefähr wert?

Gebrauchte freistehende Häuser kosteten laut Marktbericht 3.050 € bis 8.170 € je m² Wohnfläche als Spanne der Stadtbezirks-Durchschnittspreise für bebaute Wohngrundstücke (Ein- bis Dreifamilienhäuser) im Jahr 2025 (bei 241 verkauften Einfamilienhäusern betrug die Kaufpreissumme insgesamt 234,7 Millionen Euro, rechnerisch im Schnitt rund 973.859 € je Haus) [5]. Für das einzelne Haus zählen Lage, Baujahr, Zustand und Grundstück. Eine erste Spanne liefert der Fahrplan, ein Gutachten liefert der Gutachterausschuss.

### Darf ich das geerbte Haus einfach leer stehen lassen?

Nicht unbegrenzt. Nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 der Zweckentfremdungsverbotssatzung (ZwEVS, gültig vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2030) darf Wohnraum nicht länger als sechs Monate ununterbrochen leer stehen; keine Zweckentfremdung liegt in der Regel vor bei zügigem Umbau, Instandsetzung, Modernisierung oder alsbaldiger Veräußerung zum ortsüblichen Verkehrswert (§ 3 Abs. 2 Nr. 2) sowie erfolglosen Vermietungsbemühungen zur zulässigen Miete (§ 3 Abs. 2 Nr. 1), bei ungenehmigter Zweckentfremdung droht ein Bußgeld bis zu 100.000 € (§ 12 Abs. 2) [20]. Wenn Erbschein, Räumung oder die Einigung unter Geschwistern länger dauern, sprechen Sie die Stadt rechtzeitig an.

### Wo bekomme ich in Stuttgart Beratung zum Pflegeheim?

Beim Pflegestützpunkt, Anschrift in der Tabelle oben: Amt für Soziales und Teilhabe, Bürgerservice Leben im Alter, Eberhardstraße 33, 70173 Stuttgart, Telefon 0711 216-59200 (Zentrale Bürgerservice) sowie regionalisierte Durchwahlen 0711 216-59069 bis 216-59109, E-Mail pflegestuetzpunkt@stuttgart.de, Sprechzeiten Montag, Mittwoch, Freitag 9 bis 12 Uhr und Donnerstag 16 bis 17 Uhr [17].

**Weiterlesen**

- [Haus geerbt: die ersten Schritte](/ratgeber/haus-geerbt/)
- [Erbengemeinschaft und Immobilie](/ratgeber/erbengemeinschaft-immobilie/)
- [Pflegeheim und Haus verkaufen](/ratgeber/pflegeheim-haus-verkaufen/)
- [Verkaufen, vermieten oder behalten](/ratgeber/verkaufen-vermieten-behalten/)

## Quellen

1. Justizportal Baden-Württemberg, Übersicht der 13 Grundbuchämter und ihrer jeweiligen Bezirke: https://grundbuchausdruck-bw.justiz-bw.de/,Lde/Startseite/Grundbuchaemter
2. Statistisches Amt der Landeshauptstadt Stuttgart, Informationen zur Einwohnerentwicklung September 2026 (S. 2 bis 3): https://www.domino1.stuttgart.de/web/komunis/komunissde.nsf/fc223e09e4cb691ac125723c003bfb31/4e6620005e228f76c12584d300483532/$FILE/bs701_.PDF
3. Gutachterausschuss Stuttgart, Grundstücksmarktbericht 2026 (S. 7, S. 14): https://www.stuttgart.de/medien/ibs/grundstuecksmarktbericht-internetversion-2026.pdf
4. Gutachterausschuss Stuttgart, Grundstücksmarktbericht 2026, Tabelle 4.8 (S. 24): https://www.stuttgart.de/medien/ibs/grundstuecksmarktbericht-internetversion-2026.pdf
5. Gutachterausschuss Stuttgart, Informationen zum Stuttgarter Grundstücksmarkt 4. Quartal 2025 (S. 14) und Grundstücksmarktbericht 2026 (S. 24): https://www.stuttgart.de/medien/ibs/quartalsbericht-grundstuecksmarkt-stuttgart-0425.pdf
6. Gutachterausschuss Stuttgart, Grundstücksmarktbericht 2026, Tabelle 4.8 (S. 24) und Tabelle 5.9 (S. 28): https://www.stuttgart.de/medien/ibs/grundstuecksmarktbericht-internetversion-2026.pdf
7. Gutachterausschuss Stuttgart, Grundstücksmarktbericht 2026 (S. 7): https://www.stuttgart.de/medien/ibs/grundstuecksmarktbericht-internetversion-2026.pdf
8. vdek, Eigenanteile im Pflegeheim nach Bundesländern (Baden-Württemberg): https://www.vdek.com/presse/pressemitteilungen/2026/stationaere-pflege-eigenanteile-juli-2026.html
9. Öffentliche Entgeltübersichten der Stuttgarter Pflegeheimträger (Eigenbetrieb leben und wohnen, Paritätische Sozialdienste, Evangelische Heimstiftung, Wohlfahrtswerk, Stiftung Evangelische PflegeHeimat): https://leben-und-wohnen.de/standorte/generationenhaus-heslach
10. Landeshauptstadt Stuttgart, Satzung über die Erhebung von Realsteuern (Stadtrecht 9/4), S. 1: https://www.stuttgart.de/medien/ibs/9-4.pdf
11. Gutachterausschussgebührensatzung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 4. Dezember 2025, § 4 Abs. 6 (S. 2): https://www.stuttgart.de/medien/ibs/gebuehrensatzung-gutachterausschuss.pdf
12. Landeshauptstadt Stuttgart, Qualifizierter Mietspiegel 2025/2026 (S. 4): https://www.domino1.stuttgart.de/web/komunis/komunissde.nsf/8e9d60e3b465c106c1257b0b0036ad9b/fd8259ef6c9694e2c1258c0d00286974/$FILE/ccw01_.PDF
13. Amtsgericht Stuttgart und Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt, Örtliche Zuständigkeit in Nachlasssachen: https://amtsgericht-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Amtsgericht/Zustaendigkeit
14. Amtsgericht Stuttgart, Flyer Nachlassgericht (S. 1) und Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt, Nachlassabteilung: https://amtsgericht-stuttgart.justiz-bw.de/pb/site/jum2/get/documents/jum1/JuM/Amtsgericht%20Stuttgart/Aufgaben%20%26%20Verfahren/Sonstige/Nachlasssachen/Flyer%20Nachlassgericht.pdf
15. Amtsgericht Böblingen und Amtsgericht Waiblingen, Kontakt und Sprechzeiten Grundbuchamt: https://amtsgericht-boeblingen.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Grundbuchamt/Kontakt-Oeffnungszeiten-Sprechzeiten
16. Gutachterausschuss Stuttgart, Grundstücksmarktbericht 2026 (S. 2, S. 42, S. 46): https://www.stuttgart.de/medien/ibs/grundstuecksmarktbericht-internetversion-2026.pdf
17. Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Soziales und Teilhabe: Flyer Pflegestützpunkt Stuttgart (S. 1 bis 2): https://www.netz-fuer-pflegende.de/files/flyer-pflegestuetzpunkt
18. Landeshauptstadt Stuttgart, Organigramm Betreuungsbehörde: https://www.stuttgart.de/organigramm/verwaltungseinheit/betreuungsbehoerde
19. Landeshauptstadt Stuttgart, GRDrs 146/2021 Neuausrichtung Bodenpolitik, S. 2 und 18: https://www.domino1.stuttgart.de/web/ksd/KSDredsystem.nsf/0/88A0939853D6F923C125871700587101/$File/EB101DB79E70CF40C12586F100304CA3.pdf?OpenElement
20. Landeshauptstadt Stuttgart, Zweckentfremdungsverbotssatzung ZwEVS (Stadtrecht 6/17), S. 2 bis 7: https://www.stuttgart.de/medien/ibs/6-17.pdf
21. Landeshauptstadt Stuttgart, Soziale Erhaltungssatzungen (Milieuschutzsatzung): https://www.stuttgart.de/leben/stadtentwicklung/stadtplanung/soziale-erhaltungssatzungen
22. Landeshauptstadt Stuttgart, Zweitwohnungssteuersatzung (Stadtrecht 9/3), S. 4: https://www.stuttgart.de/medien/ibs/9-3.pdf
23. Landeshauptstadt Stuttgart, Bürgerservice Leben im Alter: Dauerpflege - Pflegeheime, Angebote in Stuttgart (S. 1 bis 7): https://www.netz-fuer-pflegende.de/files/pflegeheime-nach-bezirk
24. Landeshauptstadt Stuttgart, Statistisches Amt, Daten zu Stadtbezirken: https://www.stuttgart.de/service/statistik-und-wahlen/daten-zu-stadtbezirken
25. Amtsgericht Stuttgart, Flyer Nachlassgericht (S. 1) und Örtliche Zuständigkeit: https://amtsgericht-stuttgart.justiz-bw.de/pb/site/jum2/get/documents/jum1/JuM/Amtsgericht%20Stuttgart/Aufgaben%20%26%20Verfahren/Sonstige/Nachlasssachen/Flyer%20Nachlassgericht.pdf
26. Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt, Nachlasssachen und Impressum: https://amtsgericht-stuttgart-badcannstatt.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Aufgaben+und+Verfahren/Nachlasssachen
27. Justizportal Baden-Württemberg, Übersicht der 13 Grundbuchämter und Amtsgericht Böblingen: https://grundbuchausdruck-bw.justiz-bw.de/,Lde/Startseite/Grundbuchaemter
28. Justizportal Baden-Württemberg, Übersicht der 13 Grundbuchämter und Amtsgericht Waiblingen: https://grundbuchausdruck-bw.justiz-bw.de/,Lde/Startseite/Grundbuchaemter
29. Amtsgericht Stuttgart, Zuständigkeit: https://amtsgericht-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Amtsgericht/Zustaendigkeit
30. Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt, Zwangsversteigerung: https://amtsgericht-stuttgart-badcannstatt.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Aufgaben+und+Verfahren/Zwangsversteigerung
31. Gutachterausschuss Stuttgart, Grundstücksmarktbericht 2026 (S. 2, S. 46): https://www.stuttgart.de/medien/ibs/grundstuecksmarktbericht-internetversion-2026.pdf
32. Landeshauptstadt Stuttgart, Flyer Pflegestützpunkt Stuttgart (S. 1 bis 2): https://www.netz-fuer-pflegende.de/files/flyer-pflegestuetzpunkt
33. Landeshauptstadt Stuttgart, Bürgerservice: Pflegeheime - Sozialhilfeantrag stellen: https://www.stuttgart.de/organigramm/leistungen/pflegeheime-sozialhilfeantrag-stellen
34. Amtsgericht Stuttgart, Kontaktliste Nachlass und Betreuung (S. 4): https://amtsgericht-stuttgart.justiz-bw.de/pb/site/jum2/get/documents/jum1/JuM/Amtsgericht%20Stuttgart/Startseite/Kontaktlisten/Kontaktliste.pdf
35. Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt, Betreuungsabteilung und Gerichtsbezirk: https://amtsgericht-stuttgart-badcannstatt.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Das+Amtsgericht/Betreuungsabteilung
36. Landeshauptstadt Stuttgart, GRDrs 146/2021 Neuausrichtung Bodenpolitik, S. 1 bis 3: https://www.domino1.stuttgart.de/web/ksd/KSDredsystem.nsf/0/88A0939853D6F923C125871700587101/$File/EB101DB79E70CF40C12586F100304CA3.pdf?OpenElement
37. Pfarreistiftung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Informationen zum Erbbaurecht: https://www.pfarreistiftung.de/informationen-zum-erbbaurecht
38. Hofkammer des Hauses Württemberg, Geschäftsbereich Immobilien und Erbbaurechte: https://www.hofkammer.de/immobilien
