# Was kosten Bestattung und Grab in Siegen?

Was kosten Bestattung und Grab in Siegen? Regeln, Kosten und zuständige Stellen in Siegen, jeweils mit amtlicher Quelle.

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Herausgeber: Wohin mit dem Elternhaus

Die Universitätsstadt Siegen regelt Bestattungen und Gebühren über ihre Friedhofssatzung (Ordnungsziffer 67.010) und die Friedhofsgebührensatzung (Ordnungsziffer 67.011). Für ein klassisches Reihengrab (Erdbestattung für Personen über 5 Jahre, 30 Jahre Ruhezeit) fallen 1.625,00 EUR für die Grabüberlassung zuzüglich 818,00 EUR Bestattungsgebühr an, zusammen 2.443,00 EUR.

## Was gilt in Siegen im Einzelnen?

Ein Wahlgrab für Erdbestattungen (30 Jahre Nutzungszeit) kostet je Einzelstelle 2.153,00 EUR an Nebenwegen bzw. 2.479,00 EUR an Hauptwegen zuzüglich 927,00 EUR Bestattungsgebühr (3.080,00 EUR bzw. 3.406,00 EUR). Deutlich günstiger sind Urnengrabstätten mit 20 Jahren Ruhe- bzw. Nutzungszeit: Ein Urnenreihengrab kostet 977,00 EUR zuzüglich 245,00 EUR Beisetzungsgebühr (1.222,00 EUR), ein Urnenwahlgrab für bis zu 4 Urnen 1.147,00 EUR zuzüglich 284,00 EUR Beisetzungsgebühr (1.431,00 EUR).

Für pflegeleichte Rasengräber werden 2.411,00 EUR (Rasenreihengrab), 2.828,00 EUR (Rasenwahlgrab) bzw. 1.224,00 EUR (Urnenrasenwahlgrab bis 2 Urnen) berechnet. Hinzu kommen gegebenenfalls Gebühren für die Trauerhalle (300,00 EUR) und die Grabmalgenehmigung (271,00 EUR bzw. 309,00 EUR für stehende Grabmale).

## Welche Zahlen und Regeln gelten in Siegen?

Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen. Der Link führt jeweils zur Fundstelle.

| Angabe | Wert | Stand | Quelle |
|---|---|---|---|
| Rechtsgrundlage für Friedhöfe und Gebühren in Siegen | Friedhofssatzung (67.010) und Friedhofsgebührensatzung der Stadt Siegen (67.011, in Kraft seit 01.01.2021) | 2021-01-01 | [Quelle, S. 1](https://www.siegen.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/RathausUndPolitik/Ortsrecht/67_011.pdf) |
| Überlassung eines Reihengrabes (Erdbestattung über 5 Jahre, 30 Jahre) | 1.625,00 EUR (Tarifstelle 3.2) | 2021-01-01 | [Quelle, S. 3](https://www.siegen.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/RathausUndPolitik/Ortsrecht/67_011.pdf) |
| Bestattungsgebühr im Reihengrab (Personen über 5 Jahre) | 818,00 EUR (Tarifstelle 2.2) | 2021-01-01 | [Quelle, S. 3](https://www.siegen.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/RathausUndPolitik/Ortsrecht/67_011.pdf) |
| Überlassung eines Wahlgrabes je Einzelstelle (30 Jahre Nutzungszeit) | 2.479,00 EUR an Hauptwegen (Tarifstelle 3.5) bzw. 2.153,00 EUR an Nebenwegen (Tarifstelle 3.6) | 2021-01-01 | [Quelle, S. 4](https://www.siegen.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/RathausUndPolitik/Ortsrecht/67_011.pdf) |
| Bestattungsgebühr im Wahlgrab (Personen über 5 Jahre) | 927,00 EUR (Tarifstelle 2.6) | 2021-01-01 | [Quelle, S. 3](https://www.siegen.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/RathausUndPolitik/Ortsrecht/67_011.pdf) |
| Beisetzungsgebühr für eine Urne in einem Urnenreihengrab | 245,00 EUR (Tarifstelle 2.3) | 2021-01-01 | [Quelle, S. 3](https://www.siegen.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/RathausUndPolitik/Ortsrecht/67_011.pdf) |
| Überlassung eines Urnenwahlgrabes (bis 4 Urnen, 20 Jahre) | 1.147,00 EUR (Tarifstelle 3.8); Urnenrasenwahlgrab bis 2 Urnen: 1.224,00 EUR (Tarifstelle 3.8a) | 2021-01-01 | [Quelle, S. 4](https://www.siegen.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/RathausUndPolitik/Ortsrecht/67_011.pdf) |
| Beisetzungsgebühr für eine Urne in einem Urnenwahlgrab | 284,00 EUR (Tarifstelle 2.7) | 2021-01-01 | [Quelle, S. 3](https://www.siegen.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/RathausUndPolitik/Ortsrecht/67_011.pdf) |

Sie bekommen einen Ablauf für Ihr Elternhaus in Siegen, mit den zuständigen Stellen und ohne Anrufflut.

## Wie gehen Sie in Siegen am besten vor?

1. Wunsch der verstorbenen Person klären: Erd- oder Feuerbestattung, Grabart, Friedhof.
2. Die Gebührenordnung des Friedhofsträgers ansehen und ein Angebot des Bestatters einholen.
3. Klären, wer die Kosten trägt: in der Regel die Erben aus dem Nachlass.
4. Reicht das Geld nicht, beim Sozialamt die Übernahme der Bestattungskosten beantragen.

Sie müssen heute nichts entscheiden. Wichtig ist nur, dass keine Frist verstreicht und das Haus gesichert ist.

Ein Ansprechpartner, ein Anruf, keine Weitergabe Ihrer Daten ohne Ihr Ja.

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