# Wir müssen das Elternhaus ausräumen: Wo fangen wir an, und was dürfen wir schon weggeben?

Elternhaus ausräumen in Ihrem Tempo: was zuerst gesichert wird, was Erben gemeinsam entscheiden, wie Sie Erinnerungen fair teilen und wer die Räumung zahlt.

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Herausgeber: Wohin mit dem Elternhaus

Fangen Sie mit den Unterlagen an, nicht mit den Möbeln. Briefe und Papiere über die Eltern und die Familie bleiben gemeinschaftlich (§ 2047 Abs. 2 BGB). Wertvolles und Erinnerungsstücke geben Sie erst weg, wenn alle Miterben zugestimmt haben, denn verfügen können Erben nur gemeinsam (§ 2040 BGB). Danach räumen Sie Zimmer für Zimmer, in Ihrem Tempo.

## Wo fangen Sie beim Ausräumen des Elternhauses an?

"Wo fange ich an?" steht in Erfahrungsberichten von Erben immer wieder am Anfang. Das Elternhaus ist voll mit Dingen, und an fast jedem hängt eine Erinnerung. Viele fühlen sich nicht von Behörden überfordert, sondern von der Menge und von der Angst, etwas Falsches wegzugeben.

Es hilft, das Ausräumen in Etappen zu teilen und nicht an einem Wochenende erledigen zu wollen. Zuerst sichern Sie, was wichtig ist. Dann gehen die Geschwister gemeinsam durch das Haus und sagen, was jeder sich wünscht. Erst danach wird verteilt, verkauft, gespendet und zum Schluss entsorgt.

"Ich brauche Zeit dafür" ist ein berechtigter Satz. Sie müssen heute nichts entscheiden. Erfahrungsberichte von Erben zeigen, dass ein zu schneller Abschied vom Elternhaus häufig bereut wird. Druck entsteht oft durch laufende Kosten oder einen geplanten Verkauf, und beides lässt sich planen.

## Dürfen Sie schon vor dem Erbschein ausräumen, und was gilt bei einer Ausschlagung?

Mit dem Tod gehen Haus und Hausrat auf die Erben über (§ 1922 BGB). Einen Erbschein brauchen Sie zum Ausräumen nicht. Sind Sie mehrere Erben, gehört aber alles allen gemeinsam (§ 2032 BGB). Die Verwaltung steht den Erben gemeinschaftlich zu (§ 2038 Abs. 1 BGB).

Sortieren, Aufräumen und Sichern ist Verwaltung. Etwas verschenken, verkaufen oder wegwerfen ist eine Verfügung über einen Nachlassgegenstand, und die geht nur gemeinsam (§ 2040 Abs. 1 BGB). Holen Sie deshalb vor jeder Weitergabe von Wertvollem die Zustimmung aller Miterben ein, am besten schriftlich, eine E-Mail an alle reicht.

Wer überlegt, das Erbe auszuschlagen, sollte vorsichtig sein. Ausschlagen kann man nur, solange man das Erbe nicht angenommen hat (§ 1943 BGB), und die Frist beträgt in der Regel sechs Wochen ab Kenntnis (§ 1944 BGB). Wer Gegenstände verkauft, verschenkt oder für sich mitnimmt, riskiert, dass das als Annahme gewertet wird. Verfügt jemand vor der Ausschlagung über einen Nachlassgegenstand, bleibt das nach der Ausschlagung nur wirksam, wenn die Verfügung nicht ohne Nachteil für den Nachlass verschoben werden konnte (§ 1959 Abs. 2 BGB). Klären Sie alles Weitere vorher mit dem Nachlassgericht oder einem Anwalt.

## Was sichern Sie zuerst?

Unterlagen und Wertsachen kommen vor allem anderen. Schriftstücke, die sich auf die persönlichen Verhältnisse der Eltern, auf die Familie oder auf den ganzen Nachlass beziehen, bleiben nach dem Gesetz gemeinschaftlich (§ 2047 Abs. 2 BGB). Briefe und Tagebücher gehören also nicht dem, der sie zuerst findet. Auch Fotos gehören bis zur Teilung allen Erben gemeinsam (§ 2032 BGB).

1. **Testament und Verfügungen.** Wer ein Testament findet, muss es unverzüglich beim Nachlassgericht abliefern (§ 2259 BGB).
2. **Ausweise und Urkunden.** Personalausweis, Geburts- und Heiratsurkunde, Rentenbescheide.
3. **Haus.** Grundbuchauszug, Kaufvertrag, Baupläne, Energieausweis, Grundsteuerbescheid, Versicherungspolicen.
4. **Geld.** Kontoauszüge, Sparbücher, Depotunterlagen, Darlehensverträge, Schlüssel für Schließfächer.
5. **Verträge.** Strom, Gas, Telefon, Zeitungen, Mitgliedschaften, damit Sie kündigen oder umschreiben können.
6. **Wertsachen.** Schmuck, Bargeld, Uhren, Sammlungen. Fotografieren, auflisten und an einem sicheren Ort verwahren.
7. **Familienpapiere und Fotos.** Briefe, Dokumente, Fotoalben. Bis zur Einigung zusammenlassen, auf Wunsch für alle einscannen.

Legen Sie eine einfache Liste an, wer was wo verwahrt. Schicken Sie sie an alle Geschwister. Das verhindert später den Satz "Wo ist eigentlich Mamas Ring?".

## Wie räumen Sie Zimmer für Zimmer aus?

Ein Zimmer nach dem anderen ist leichter auszuhalten als das ganze Haus auf einmal. Beginnen Sie mit Räumen, an denen wenig hängt, und lassen Sie die persönlichsten bis zum Schluss.

| Bereich | Worauf achten | Typischer Weg |
|---|---|---|
| Keller, Garage, Dachboden | Alte Unterlagen in Kartons, Werkzeug, Sondermüll wie Farben und Öl | Werkzeug weitergeben, Sondermüll zum Wertstoffhof |
| Küche | Geschirr, Vorräte, Geräte | Vorräte verbrauchen, Brauchbares spenden |
| Wohnzimmer | Möbel, Bilder, Bücher, Sammlungen | Wünsche der Geschwister zuerst, Wertvolles schätzen lassen |
| Arbeitszimmer, Schreibtisch | Unterlagen, Briefe, Kontoauszüge | Gemeinsam sichten, nichts ungelesen wegwerfen |
| Schlafzimmer, Kleiderschrank | Kleidung, Schmuck, versteckte Umschläge | Taschen und Schubladen prüfen, Kleidung spenden |
| Kinderzimmer, Erinnerungen | Zeugnisse, Fotos, Spielsachen | Jedes Geschwister nimmt seine Dinge |

Machen Sie Fotos von Räumen, bevor Sie sie leeren. Die Bilder bleiben, wenn das Haus leer ist.

Ihr Elternhaus-Fahrplan zeigt nach ein paar kurzen Fragen, welche Fristen laufen und was als Nächstes ansteht, auch wenn Sie weit weg wohnen. Sie müssen heute nichts entscheiden.

## Wie teilen Geschwister Erinnerungsstücke fair auf?

Beim Ausräumen hängen die Gefühle oft an kleinen Dingen, an der Uhr des Vaters oder am Kochbuch der Mutter. Fairness heißt hier nicht, dass jeder gleich viel Geld bekommt, sondern dass jeder gehört wird.

- **Wunschlisten.** Jedes Geschwister schreibt für sich auf, was ihm wichtig ist, ohne die Listen der anderen zu kennen.
- **Reihum wählen.** Bei Doppelungen wählt jeder abwechselnd ein Stück. Die Reihenfolge kann gelost werden.
- **Wert offenlegen.** Bei Schmuck, Kunst oder Sammlungen eine Schätzung einholen. Wer etwas Wertvolles nimmt, kann es bei der Erbauseinandersetzung angerechnet bekommen, wenn alle das so vereinbaren.
- **Fotos für alle.** Alben einscannen, damit niemand verzichten muss.
- **Schriftlich festhalten.** Wer was nimmt, als kurze Liste an alle.

Was niemand behalten will, muss nicht in den Container. "Es freut sich noch jemand darüber" ist für viele ein tröstlicher Gedanke. Möbel, Kleidung und Hausrat nehmen Sozialkaufhäuser, Kleiderkammern und Nachbarn oft gern. Bücher und Werkzeug finden über Kleinanzeigen ein neues Zuhause.

## Wer zahlt die Haushaltsauflösung, und ist sie absetzbar?

Die Kosten der Räumung tragen die Erben im Verhältnis ihrer Erbteile (§ 2038 Abs. 2 und § 748 BGB). Praktisch werden sie meist aus dem Nachlass bezahlt, etwa vom Konto der Eltern, oder später mit dem Verkaufserlös verrechnet. Wer vorstreckt, sollte Rechnung und Zahlung aufheben.

Was eine Haushaltsauflösung kostet, hängt von Menge, Zugang und Entsorgung ab. Erfahrungsberichte von Erben nennen für ein Haus oft 3.000 bis 5.000 €. Verlässlich ist nur ein schriftliches Angebot nach einer Besichtigung.

Bei der Erbschaftsteuer werden für Bestattung und die Kosten der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses zusammen 15.000 € ohne Nachweis abgezogen (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG). Kosten der Verwaltung des Nachlasses sind dagegen nicht abzugsfähig. Wohin die Räumung im Einzelfall gehört, klärt ein Steuerberater. Bei der Einkommensteuer gilt die Ermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nur für Leistungen in Ihrem eigenen Haushalt (§ 35a Abs. 4 EStG). Das Elternhaus ist das in der Regel nicht.

## Selbst räumen oder Entrümpler: Woran erkennen Sie seriöse Anbieter?

Selbst räumen spart Geld und lässt Zeit für den Abschied. Ein Entrümpler spart Kraft, vor allem wenn Sie weit weg wohnen. Oft passt eine Mischung: Sie räumen aus, was ihnen etwas bedeutet, und lassen den Rest abholen.

Ein seriöses Angebot erkennen Sie an diesen Punkten:

- Besichtigung vor Ort oder per Video, bevor ein Preis genannt wird
- Schriftliches Angebot mit Festpreis oder klar beschriebenen Positionen
- Klare Regel, ob verwertbare Gegenstände mit dem Preis verrechnet werden
- Besenreine Übergabe als Leistung beschrieben
- Ordnungsgemäße Entsorgung, auf Nachfrage mit Nachweis
- Keine Vorkasse in bar, Rechnung mit Anschrift und Steuernummer

Holen Sie zwei oder drei Angebote ein. Lassen Sie den Entrümpler erst kommen, wenn die Familie alles herausgenommen hat, was bleiben soll, und markieren Sie Dinge, die nicht mitgenommen werden dürfen.

Für diese Städte haben wir zuständige Stellen und die ersten Schritte vor Ort zusammengestellt:

## Was gilt, wenn die Mutter ins Pflegeheim zieht und das Haus geräumt werden soll?

Solange die Mutter lebt, gehören Haus und Hausrat ihr. Die Kinder dürfen nur mit ihrer Zustimmung räumen, oder mit einer Vorsorgevollmacht, die das abdeckt. Beziehen Sie die Mutter ein, so weit es geht. Was mit ins Heim kommt, was sie verschenken möchte und an wen, entscheidet sie.

Hat ein Gericht einen Betreuer bestellt, gelten strengere Regeln. Will der Betreuer Wohnraum aufgeben, den die Mutter selbst genutzt hat, muss er das dem Betreuungsgericht unverzüglich anzeigen (§ 1833 Abs. 2 BGB). Für die Vermietung dieses Wohnraums und für eine Verfügung über das Grundstück im Zusammenhang mit der Aufgabe braucht er die Genehmigung des Gerichts (§ 1833 Abs. 3 BGB). Was das für den Verkauf bedeutet, steht im Ratgeber [Pflegeheim und Haus verkaufen](/ratgeber/pflegeheim-haus-verkaufen/).

Räumen Sie nicht alles sofort. Ein Umzug ins Heim ist für Eltern ein großer Abschied, und manches lässt sich besser in kleinen Schritten mit ihnen gemeinsam entscheiden.

Ihr Elternhaus-Fahrplan zeigt nach ein paar kurzen Fragen, welche Schritte und Fristen anstehen, wenn ein Elternteil ins Heim zieht. Ein Anruf, ein fester Ansprechpartner, keine Anrufflut.

## Häufige Fragen

### Darf ich vor dem Erbschein Möbel aus dem Elternhaus mitnehmen?

Sind Sie Alleinerbe, ja, sofern Sie das Erbe annehmen wollen. Sind Sie Miterbe, nur mit Zustimmung der anderen, denn über Nachlassgegenstände verfügen die Erben gemeinsam (§ 2040 BGB). Wollen Sie vielleicht ausschlagen, nehmen Sie nichts mit und lassen Sie sich vorher beraten.

### Wie lange dürfen wir uns mit dem Ausräumen Zeit lassen?

Eine gesetzliche Frist für das Ausräumen gibt es nicht. Druck entsteht durch laufende Kosten, einen geplanten Verkauf oder Auflagen der Versicherung bei Leerstand. Nach Erfahrungsberichten dauert der ganze Weg vom Erbfall bis zum Verkauf oft eineinhalb bis zweieinhalb Jahre.

### Was passiert mit Briefen und Fotos der Eltern?

Schriftstücke über die persönlichen Verhältnisse der Eltern und über die Familie bleiben gemeinschaftlich (§ 2047 Abs. 2 BGB), sie werden nicht wie Möbel verteilt. Fotos gehören bis zur Teilung allen Erben gemeinsam (§ 2032 BGB). Scannen Sie Briefe und Fotos ein, damit jedes Geschwister eine Kopie hat.

### Muss ich beim Ausräumen dabei sein, wenn ich weit weg wohne?

Nein. Sie können Wünsche per Liste mitteilen, Fotos der Räume anfordern und einem Geschwister schriftlich zustimmen, was weggegeben werden darf. Achten Sie darauf, dass die Arbeit nicht allein an dem hängen bleibt, der am nächsten wohnt.

### Was mache ich mit Sachen, die niemand will?

Weitergeben vor wegwerfen: Sozialkaufhäuser, Kleiderkammern, Nachbarn und Kleinanzeigen. Was danach bleibt, holt ein Entrümpler ab oder geht zum Wertstoffhof. Sondermüll wie Farben und Öl gehört nicht in den Container.

**Weiterlesen**

- [Haus geerbt: Was ist jetzt zu tun?](/ratgeber/haus-geerbt/)
- [Laufende Kosten bis zum Verkauf](/ratgeber/laufende-kosten-bis-zum-verkauf/)
- [Erbengemeinschaft und Haus](/ratgeber/erbengemeinschaft-immobilie/)
- [Verkaufen, vermieten oder behalten](/ratgeber/verkaufen-vermieten-behalten/)
- [Checkliste für das Elternhaus](/checkliste/)
