# Wer ist in Oldenburg zuständig? Gerichte und Ämter bei Erbfall und Pflegefall

Nachlassgericht, Grundbuchamt, Betreuungsgericht, Pflegestützpunkt und Gutachterausschuss für Oldenburg: Adressen, Kontakt und wofür Sie welche Stelle brauchen.

URL: https://wohin-mit-dem-elternhaus.de/oldenburg/zustaendige-stellen/
Herausgeber: Wohin mit dem Elternhaus

Nach einem Erbfall oder beim Umzug ins Pflegeheim haben Familien in Oldenburg mit mehreren Stellen zu tun. Das Nachlassgericht eröffnet Testamente und erteilt Erbscheine, das Grundbuchamt trägt neue Eigentümer ein, das Betreuungsgericht genehmigt Verkäufe durch Betreuer. Der Pflegestützpunkt berät zu Pflege und Heim, das Sozialamt entscheidet über Hilfe zur Pflege, der Gutachterausschuss ermittelt Verkehrswerte.

## Welche Stelle ist wofür zuständig?

Die Tabelle nennt alle Stellen, die bei einem Elternhaus im Erbfall oder Pflegefall in Oldenburg eine Rolle spielen. Nicht jede Familie braucht alle. Welche Sie brauchen, hängt davon ab, ob ein Erbfall eingetreten ist, ob es eine Vollmacht gibt und ob verkauft werden soll.

Sie müssen nicht alle Wege auf einmal gehen. Für die meisten Familien beginnt es mit einer einzigen Stelle: beim Erbfall mit dem Nachlassgericht, beim Heimeinzug mit dem Pflegestützpunkt.

| Ihre Lage | Erste Stelle | Danach oft |
|---|---|---|
| Ein Elternteil ist verstorben | Nachlassgericht | Grundbuchamt, Finanzamt |
| Ein Elternteil zieht ins Heim | Pflegestützpunkt | Sozialamt (Hilfe zur Pflege) |
| Niemand kann mehr für die Eltern unterschreiben | Betreuungsbehörde oder Betreuungsgericht | Betreuungsgericht für die Genehmigung eines Verkaufs |
| Die Erben streiten über den Wert | Gutachterausschuss | Notar |
| Das Haus steht auf einem Erbbaugrundstück | Erbbaurechtsgeber | Grundbuchamt |

## Wofür brauchen Sie das Nachlassgericht?

Das Nachlassgericht eröffnet Testamente, nimmt Erbausschlagungen entgegen und erteilt den Erbschein. Für Oldenburg gilt: Amtsgericht Oldenburg, Nachlassgericht (örtlich zuständig für die Stadt Oldenburg (Oldb) sowie die Gemeinden Hatten, Hude (Oldb) und Wardenburg) [1]. Kontakt: Amtsgericht Oldenburg, Elisabethstraße 8, 26135 Oldenburg, Telefon 0441 220-3144 (zentrale Eingangsstelle Nachlasssachen, Info-Service 0800 1112021, Zentrale 0441 220-0), E-Mail agol-nachlassgericht@justiz.niedersachsen.de [2].

Die Ausschlagung muss binnen sechs Wochen erklärt werden, gegenüber dem Nachlassgericht oder in öffentlich beglaubigter Form beim Notar (§§ 1944, 1945 BGB). Einen Erbschein brauchen Sie für das Grundbuch, wenn kein notarielles Testament vorliegt (§ 35 GBO). Mehr dazu unter [Nachlassgericht und Erbschein](/oldenburg/nachlassgericht-erbschein/).

## Wofür brauchen Sie das Grundbuchamt?

Nach dem Erbfall ist das Grundbuch unrichtig, weil noch die Verstorbenen als Eigentümer eingetragen sind. Die Erben beantragen die Berichtigung. Geht der Antrag binnen zwei Jahren nach dem Erbfall ein, kostet die Eintragung der Erben keine Gebühr (KV 14110 GNotKG).

Amtsgericht Oldenburg, Grundbuchamt (örtlich zuständig für die Stadt Oldenburg (Oldb) sowie die Gemeinden Hatten, Hude (Oldb) und Wardenburg) [1]. Kontakt: Amtsgericht Oldenburg, Grundbuchamt, Elisabethstraße 8, 26135 Oldenburg, Telefon 0441 220-3255 (zentrale Eingangsstelle Grundbuchsachen, Fax 0441 220-3053, Zentrale 0441 220-0) [2]. Einzelheiten stehen unter [Grundbuch nach dem Erbfall](/oldenburg/grundbuch-nach-erbfall/).

Wir sortieren mit Ihnen, welche Stelle Sie wann brauchen und welche Unterlagen fehlen. Ein Anruf, ein fester Ansprechpartner, keine Anrufflut.

## Wofür brauchen Sie das Betreuungsgericht und die Betreuungsbehörde?

Das Betreuungsgericht bestellt einen rechtlichen Betreuer, wenn ein Elternteil seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann und keine Vorsorgevollmacht besteht. Will der Betreuer das Haus verkaufen, braucht er die Genehmigung des Gerichts (§ 1850 BGB). Erst mit Rechtskraft des Beschlusses wird sie wirksam (§ 40 Abs. 2 FamFG).

Die Betreuungsbehörde der Stadt berät zu Vorsorgevollmacht und Betreuung und kann Vorsorgevollmachten beglaubigen. Diese Beglaubigung endet aber mit dem Tod des Vollmachtgebers (§ 7 BtOG); für Grundstücksgeschäfte danach braucht es einen Notar. Kontakt Betreuungsbehörde: Stadt Oldenburg, Fachdienst Pflege, Wohnen und Soziale Beratung, Team Betreuungsbehörde, Poststraße 1/3 (bisher Markt 4/5), 26122 Oldenburg, Telefon 0441 235-4444 (ServiceCenter), E-Mail betreuungsbehoerde@stadt-oldenburg.de [3]. Mehr unter [Betreuer und Hausverkauf](/oldenburg/betreuer-hausverkauf/).

## Wofür brauchen Sie den Pflegestützpunkt und das Sozialamt?

Der Pflegestützpunkt berät neutral zu Pflegegrad, Heimplätzen, Kosten und Entlastung. Kontakt: Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) der Stadt Oldenburg im Lambertihof, Kleine Kirchenstraße 11a, 26122 Oldenburg, Telefon Pflegestützpunkt 0441 235-3780 (E-Mail pflegestuetzpunkt@stadt-oldenburg.de), Telefon Seniorenstützpunkt 0441 235-3880, Sprechzeiten Montag bis Freitag 10:00 bis 13:00 Uhr und Donnerstag 14:00 bis 17:00 Uhr [4]. Ein Gespräch dort lohnt sich, bevor ein Heimvertrag unterschrieben wird.

Reichen Rente, Pflegekasse und Ersparnisse nicht für den Eigenanteil im Heim, stellen Sie beim Sozialamt einen Antrag auf Hilfe zur Pflege. Das Amt prüft dann das Vermögen, auch das Haus (§ 90 SGB XII). Was das bedeutet, steht unter [Pflegeheim und Elternhaus in Oldenburg](/oldenburg/pflegeheim-elternhaus/).

## Wofür brauchen Sie den Gutachterausschuss?

Der Gutachterausschuss erstellt Verkehrswertgutachten, veröffentlicht den Immobilienmarktbericht und die Bodenrichtwerte. Ein Gutachten hilft, wenn Erben sich über den Wert nicht einig sind, wenn das Finanzamt einen zu hohen Wert ansetzt (§ 198 BewG) oder wenn ein Betreuer den Kaufpreis gegenüber dem Gericht begründen muss. Kontakt: Gutachterausschuss für Grundstückswerte Oldenburg-Cloppenburg, Geschäftsstelle beim Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), Regionaldirektion Oldenburg-Cloppenburg, Stau 3, 26122 Oldenburg, Telefon 0441 9215-613, E-Mail gag-ol-clp@lgln.niedersachsen.de [5].

Die Gebühr richtet sich nach dem Verkehrswert. Beispiele aus der Gebührensatzung: nach dem Verkehrswert gestaffelte Gebühr gemäß Gebührenordnung (Staffel B für bebaute Grundstücke): zum Beispiel 2.100 Euro bei einem Wert von 250.001 bis 375.000 Euro und 2.385 Euro bei einem Wert von 375.001 bis 500.000 Euro [6]. Was Häuser in Oldenburg im Durchschnitt kosten, steht unter [Immobilienwert](/oldenburg/immobilienwert/).

## Wofür brauchen Sie die Zwangsversteigerungsabteilung?

Mit der Zwangsversteigerungsabteilung haben Familien selten zu tun, aber in einem Fall ist sie wichtig: Wenn sich eine Erbengemeinschaft nicht einigt, kann jeder Miterbe die Teilungsversteigerung beantragen (§ 180 ZVG). Zuständig ist in Oldenburg die Abteilung des Amtsgerichts Amtsgericht Oldenburg, Abteilung für Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen, Elisabethstraße 8, 26135 Oldenburg, Telefon 0441 220-3513 (Immobiliarvollstreckung 0441 220-3306) [2]. Eine Versteigerung bringt meist weniger als ein gemeinsamer Verkauf, deshalb lohnt sich eine Einigung vorher.

Ein Fahrplan mit Wertspanne, den Sie an alle Miterben schicken können. Keine Weitergabe ohne Ihr Ja.

## In welcher Reihenfolge gehen Sie vor?

1. **Lage klären.** Erbfall, Pflegefall oder beides? Gibt es eine Vorsorgevollmacht?
2. **Erste Stelle ansprechen.** Nachlassgericht beim Erbfall, Pflegestützpunkt beim Heimeinzug.
3. **Nachweise beschaffen.** Erbschein oder eröffnetes notarielles Testament, Vollmacht oder Betreuerausweis.
4. **Grundbuch berichtigen.** Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei.
5. **Wert klären.** Wertspanne für die Familie, bei Bedarf Gutachten des Gutachterausschusses.
6. **Entscheiden.** Behalten, vermieten oder verkaufen, in Ihrem Tempo.

**Weiterlesen**

- [Haus geerbt: die ersten Schritte](/ratgeber/haus-geerbt/)
- [Haus geerbt in Oldenburg](/oldenburg/haus-geerbt/)
- [Sozialdienste in Oldenburg](/oldenburg/sozialdienste/)

## Häufige Fragen

### Muss ich persönlich zum Nachlassgericht?

Für die Hinterlegung oder Herausgabe eines Testaments brauchen Sie in der Regel einen Termin. Fragen zu einem laufenden Verfahren stellen Sie am besten schriftlich und mit Aktenzeichen. Den Erbscheinsantrag mit eidesstattlicher Versicherung können Sie auch bei einem Notar in Ihrer Nähe stellen, wenn Sie weit weg wohnen.

### Wer hilft, wenn die Eltern keine Vorsorgevollmacht haben?

Die Betreuungsbehörde berät und kann beim Betreuungsgericht eine Betreuung anregen. Das Gericht bestellt dann einen Betreuer, oft ein Familienmitglied. Für einen Hausverkauf braucht dieser die Genehmigung des Gerichts.

### Muss ich für den Pflegestützpunkt ins Rathaus kommen?

Nicht unbedingt. Neben der Beratung in der Hauptstelle gibt es Außensprechstunden in mehreren Stadtteilen. Die Kontaktdaten: Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) der Stadt Oldenburg im Lambertihof, Kleine Kirchenstraße 11a, 26122 Oldenburg, Telefon Pflegestützpunkt 0441 235-3780 (E-Mail pflegestuetzpunkt@stadt-oldenburg.de), Telefon Seniorenstützpunkt 0441 235-3880, Sprechzeiten Montag bis Freitag 10:00 bis 13:00 Uhr und Donnerstag 14:00 bis 17:00 Uhr [4]. Für Angehörige, die weit weg wohnen, ist ein erstes Gespräch am Telefon oft der einfachste Weg.

### Welche Stelle ermittelt den Wert für das Finanzamt?

Das Finanzamt ermittelt den Wert für die Erbschaftsteuer selbst. Halten Sie ihn für zu hoch, können Sie mit einem Gutachten des Gutachterausschusses oder eines Sachverständigen einen niedrigeren Wert nachweisen (§ 198 BewG).

## Quellen

1. Amtsgericht Oldenburg - Zuständigkeit: https://amtsgericht-oldenburg.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns/zustandigkeit/zustandigkeit-des-amtsgerichts-oldenburg-80872.html
2. Amtsgericht Oldenburg - Ansprechpartner: https://amtsgericht-oldenburg.niedersachsen.de/startseite/kontakt/ansprechpartner/ansprechpartnerinnen-und-ansprechpartner-80886.html
3. Stadt Oldenburg - Pressemitteilung Betreuungsbehörde: https://www.oldenburg.de/metanavigation/presse/pressemitteilung/news/betreuungsbehoerde-zieht-in-die-poststrasse.html
4. Stadt Oldenburg - Senioren- und Pflegestützpunkt: https://www.oldenburg.de/startseite/leben-in-oldenburg/gesellschaft-soziales/aelter-werden-in-oldenburg/beratung-und-information/senioren-und-pflegestuetzpunkt.html
5. LGLN Regionaldirektion Oldenburg-Cloppenburg - Gutachterausschuss: https://www.lgln.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns_amp_organisation/organisation_amp_kontakt/rd_oldenburg_cloppenburg/geschaftsstelle_gutachterausschuss/ansprechpersonen-103225.html
6. Gebührenordnung für die Gutachterausschüsse (GOGut) - Gebührenstaffel: https://www.gag.niedersachsen.de/startseite/service/gebuhren/gebuehrenordnung-fortsetzung-88260.html
7. Amtsgericht Oldenburg - Kontakt: https://amtsgericht-oldenburg.niedersachsen.de/startseite/kontakt/so_erreichen_sie_uns/so-erreichen-sie-uns-80871.html
8. Stadt Oldenburg - Broschüre Amt für Teilhabe und Soziales (PDF S. 70): https://www.oldenburg.de/fileadmin/oldenburg/Benutzer/Dateien/01_Buero_des_Oberbuergermeisters/013_Pressebuero/Barrierefreiheit/Broschuere_in_Leichter_Sprache_b.pdf
