# Todesfall in Nürnberg: Was ist in den ersten Tagen zu tun?

Todesfall in Nürnberg: Was ist in den ersten Tagen zu tun? Regeln, Kosten und zuständige Stellen in Nürnberg, jeweils mit amtlicher Quelle.

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Herausgeber: Wohin mit dem Elternhaus

Ein Sterbefall im Stadtgebiet Nürnberg muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt Nürnberg im Bürgeramt Mitte (Äußere Laufer Gasse 25, 90403 Nürnberg) angezeigt werden (§ 28 PStG). Während die Sterbefallanzeige gebührenfrei ist und im Regelfall vom beauftragten Bestattungsunternehmen übernommen wird, kostet jede ausgestellte Sterbeurkunde oder internationale Sterbeurkunde 12,00 Euro; Urkunden für Renten- und Sozialbehörden sind gebührenfrei.

## Was gilt in Nürnberg im Einzelnen?

Sterbeurkunden können bei der Stadt Nürnberg online bestellt werden (Bearbeitungsdauer acht bis zehn Arbeitstage zuzüglich Postweg, Zahlung per PayPal oder Kreditkarte) oder montags bis freitags von 08:30 bis 10:30 Uhr ohne Termin im Standesamt Bürgeramt Mitte sofort mitgenommen werden. Nach der bayerischen Bestattungsverordnung (BestV) darf eine Bestattung frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen (§ 18 Abs. 1 BestV) und muss spätestens acht Tage nach Feststellung des Todes durchgeführt oder als Einäscherung bzw. Überführung eingeleitet sein, wobei Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage bei der Fristberechnung unberücksichtigt bleiben (§ 19 Abs. 1 BestV).

Eine Urne muss spätestens drei Monate nach der Einäscherung beigesetzt werden (§ 19 Abs. 4 Satz 1 BestV). Bestattungspflichtig sind nach Art. 15 BayBestG in Verbindung mit § 15, § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BestV Ehegatten oder Lebenspartner, Kinder, Eltern, Großeltern, Enkelkinder, Geschwister sowie Kinder der Geschwister des Verstorbenen; sind keine Pflichtigen vorhanden oder handeln diese nicht rechtzeitig, sorgt die Stadt Nürnberg im Wege der Ersatzvornahme nach Art. 14 Abs. 2 BayBestG auf Kosten des Pflichtigen für die Bestattung.

## Welche Zahlen und Regeln gelten in Nürnberg?

Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen. Der Link führt jeweils zur Fundstelle.

| Angabe | Wert | Stand | Quelle |
|---|---|---|---|
| Zuständiges Standesamt für Sterbefälle in Nürnberg | Standesamt Nürnberg im Bürgeramt Mitte, Äußere Laufer Gasse 25, 90403 Nürnberg | 2026-11 | [Quelle](https://www.nuernberg.de/internet/buergeramt_mitte/impressum.html) |
| Frist und Gebühr für die Sterbefallanzeige beim Standesamt Nürnberg | Spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag; die Anzeige selbst ist gebührenfrei | 2026-11 | [Quelle](https://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/behoerdenwegweiser/dienstleistung/sterbefall_anzeigen_in_nuernberg_verstorben.html) |
| Online-Bestellung und Vor-Ort-Sofortmitnahme von Sterbeurkunden | Online-Dienst (Bearbeitungsdauer 8 bis 10 Arbeitstage zzgl. Postweg) oder Sofortmitnahme ohne Termin Mo bis Fr 08:30 bis 10:30 Uhr im Bürgeramt Mitte | 2026-11 | [Quelle](https://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/behoerdenwegweiser/dienstleistung/urkundenausstellung.html) |
| Aufbewahrungsfrist der Sterberegister beim Standesamt Nürnberg | 30 Jahre beim Standesamt Nürnberg, danach Übergabe an das Stadtarchiv Nürnberg | 2026-11 | [Quelle](https://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/behoerdenwegweiser/dienstleistung/urkundenausstellung.html) |
| Gesetzliche Höchstfrist für Erdbestattung oder Einäscherung in Bayern (§ 19 Abs. 1 Satz 1 BestV) | Spätestens 8 Tage nach Feststellung des Todes muss die Leiche bestattet, eingeäschert oder zur Überführung auf den Weg gebracht sein | 2024-07-01 | [Quelle](https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBestV-19) |
| Nichtberücksichtigung von Wochenenden und Feiertagen bei der Bestattungsfrist (§ 19 Abs. 1 Satz 3 BestV) | Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage zählen bei der 8-Tage-Frist nicht mit | 2024-07-01 | [Quelle](https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBestV-19) |
| Gesetzliche Frist für die Urnenbeisetzung nach Einäscherung in Bayern (§ 19 Abs. 4 Satz 1 BestV) | Spätestens 3 Monate nach der Einäscherung muss die Urne beigesetzt sein | 2024-07-01 | [Quelle](https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBestV-19) |
| Gesetzliche Grundnorm zur Bestattungspflicht in Bayern (Art. 15 Abs. 1 und 2 BayBestG) | Für die Bestattung und die vorangehenden notwendigen Verrichtungen haben die durch Rechtsverordnung bestimmten Personen (insbesondere Angehörige) zu sorgen | 2025-04-01 | [Quelle](https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBestG-15) |
| Kreis und Rangfolge der bestattungspflichtigen Angehörigen in Bayern (§ 15 Satz 1 i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BestV) | Ehegatte/Lebenspartner, Kinder, Eltern (bei Adoption Annehmende vor Eltern), Großeltern, Enkelkinder, Geschwister, Kinder der Geschwister des Verstorbenen; die Gemeinde soll den Grad der Verwandtschaft berücksichtigen (§ 1 Abs. 2 BestV) | 2024-07-01 | [Quelle](https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBestV-1) |
| Ordnungsbehördliche Bestattung und Kostenersatz bei fehlenden oder untätigen Angehörigen (Art. 14 Abs. 2 BayBestG) | Sorgt kein Pflichtiger für die Bestattung, veranlasst die Gemeinde (Stadt Nürnberg) die Bestattung selbst oder durch Beauftragte und verlangt vom Pflichtigen Ersatz der notwendigen Kosten | 2025-04-01 | [Quelle](https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBestG-14) |
| Zuständige Behörden für Bestattungswesen und ordnungsbehördliche Überwachung in Nürnberg | Stadt Nürnberg, Friedhofsverwaltung (Spitalgasse 1, Tel. 0911 / 231-8483) sowie Ordnungsamt der Stadt Nürnberg (Innerer Laufer Platz 3, Tel. 0911 / 231-2350) | 2026-11 | [Quelle](https://www.nuernberg.de/internet/friedhofsverwaltung/impressum.html) |

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## Welche Stellen sind in Nürnberg zuständig?

- **Standesamt Nürnberg im Bürgeramt Mitte (Sterbefallanzeige und Urkundenstelle)** Adresse: Äußere Laufer Gasse 25, 90403 Nürnberg Telefon: 0911 / 231-0 Öffnungszeiten: Urkundenstelle ohne Termin Montag bis Freitag 08:30 bis 10:30 Uhr; Sterbefallanzeige ohne Bestattungsunternehmen nach vorheriger Terminvereinbarung Online-Urkundenbestellung: [Quelle](https://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/behoerdenwegweiser/dienstleistung/urkundenausstellung.html)

## Was ist in Nürnberg anders als anderswo?

**Großzügige bayerische 8-Werktags-Bestattungsfrist**: Weil § 19 Abs. 1 Satz 3 BestV Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage aus der 8-Tage-Frist herausnimmt, stehen in Nürnberg faktisch mindestens zehn bis zwölf Kalendertage ab Todesfeststellung für die Erdbestattung oder Einäscherung zur Verfügung ([Quelle](https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBestV-19)).

**Bestattungspflicht auch für Nichten und Neffen (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. g BestV)**: Das bayerische Bestattungsrecht bezieht neben Ehegatten, Kindern, Eltern, Großeltern, Enkeln und Geschwistern ausdrücklich auch die **Kinder der Geschwister (Nichten und Neffen)** in den Kreis der öffentlich-rechtlich Bestattungspflichtigen ein; diese öffentlich-rechtliche Pflicht besteht unabhängig von einer zivilrechtlichen Erbausschlagung ([Quelle](https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBestV-1)).

**Gebührenfreie Sterbeurkunden für Renten- und Sozialzwecke mit eigenem Online-Dienst**: Das Standesamt Nürnberg stellt für die Vorlage bei Sozialbehörden und Rentenversicherungsträgern einen gesonderten Online-Dienst bereit, über den diese Urkunden komplett gebührenfrei ausgestellt werden ([Quelle](https://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/behoerdenwegweiser/dienstleistung/urkundenausstellung.html)).

## Wie gehen Sie in Nürnberg am besten vor?

1. Ärztin oder Arzt für die Leichenschau rufen und den Totenschein ausstellen lassen.
2. Den Sterbefall beim Standesamt beurkunden lassen und gleich mehrere Sterbeurkunden bestellen.
3. Klären, wer bestattungspflichtig ist, und ein Bestattungsunternehmen beauftragen.
4. Ein gefundenes Testament beim Nachlassgericht abliefern.
5. Das Haus sichern: Versicherung informieren, Heizung im Winter nicht abstellen, Post umleiten.

Sie müssen heute nichts entscheiden. Wichtig ist nur, dass keine Frist verstreicht und das Haus gesichert ist.

Ein Ansprechpartner, ein Anruf, keine Weitergabe Ihrer Daten ohne Ihr Ja.

## Häufige Fragen

### Bis wann muss ein Todesfall in Nürnberg spätestens beim Standesamt gemeldet werden?

Spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt Nürnberg im Bürgeramt Mitte (Äußere Laufer Gasse 25); beauftragen Angehörige ein Bestattungsunternehmen, übernimmt dieses die Anzeige ([Quelle](https://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/behoerdenwegweiser/dienstleistung/sterbefall_anzeigen_in_nuernberg_verstorben.html)).

### Wie komme ich in Nürnberg noch am selben Tag an eine Sterbeurkunde?

Durch persönliche Vorsprache mit Ausweis ohne Termin von Montag bis Freitag zwischen 08:30 und 10:30 Uhr in der Urkundenstelle des Standesamts im Bürgeramt Mitte, Äußere Laufer Gasse 25; die Urkunde kostet 12,00 Euro und kann sofort mitgenommen werden ([Quelle](https://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/behoerdenwegweiser/dienstleistung/urkundenausstellung.html)).

### Wie lange dauert es, wenn ich die Sterbeurkunde bei der Stadt Nürnberg online bestelle?

Die Bearbeitungszeit für Online-Bestellungen beim Standesamt Nürnberg beträgt acht bis zehn Arbeitstage zuzüglich Postlaufzeit ([Quelle](https://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/behoerdenwegweiser/dienstleistung/urkundenausstellung.html)).

### Innerhalb welcher Frist muss die Beerdigung oder Einäscherung in Nürnberg stattfinden?

Frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes (§ 18 Abs. 1 BestV) und spätestens acht Tage nach Feststellung des Todes, wobei Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage nicht mitgezählt werden (§ 19 Abs. 1 BestV) ([Quelle](https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBestV-19)).

### Wie viel Zeit bleibt in Nürnberg zwischen Einäscherung und Urnenbeisetzung?

Nach § 19 Abs. 4 Satz 1 BestV muss die Urne spätestens drei Monate nach der Einäscherung auf einem Friedhof beigesetzt werden ([Quelle](https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBestV-19)).

### Muss ich in Nürnberg auch dann für die Bestattung sorgen, wenn ich das überschuldete Erbe beim Amtsgericht ausschlage?

Ja, die öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht nach Art. 15 BayBestG i. V. m. § 15, § 1 BestV knüpft an die Angehörigenstellung (bis hin zu Geschwistern sowie Nichten und Neffen) an und entfällt nicht durch eine Erbausschlagung; bei Unzumutbarkeit kommt eine Kostenübernahme nach § 74 SGB XII beim Sozialamt in Betracht ([Quelle](https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBestG-14)).

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