# Die Elternhaus-Checkliste für Moers

Fristen nach dem Erbfall, Unterlagen und die zuständigen Stellen in Moers mit Adresse, zum Ausdrucken und Abhaken. Als PDF per E-Mail.

URL: https://wohin-mit-dem-elternhaus.de/moers/checkliste/
Herausgeber: Wohin mit dem Elternhaus

Diese Checkliste fasst zusammen, was nach einem Erbfall rund um ein Elternhaus in Moers ansteht: die ersten Tage, die Fristen, die Unterlagen und die Stellen in der Stadt, an die Sie sich wenden. Amtsgericht Moers (Nachlassgericht, Zimmer 24/25) [1]. Drucken Sie die Liste aus und haken Sie ab, Schritt für Schritt.

## Was ist in den ersten Tagen zu tun?

- Sterbeurkunde beim Standesamt besorgen, mehrere Ausfertigungen
- Haus sichern: Türen und Fenster schließen, Wertsachen und Unterlagen an sich nehmen
- Heizung frostsicher einstellen, verderbliche Lebensmittel entfernen
- Gebäudeversicherung über den Todesfall und einen möglichen Leerstand informieren
- Post umleiten oder regelmäßig abholen

## Welche Fristen laufen?

| Frist | Dauer | Erledigt |
|---|---|---|
| Erbe ausschlagen, falls Schulden drohen | sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall (§ 1944 BGB) | ☐ |
| Erbfall dem Finanzamt anzeigen, bei einem Haus im Nachlass auch mit notariellem Testament | drei Monate ab Kenntnis (§ 30 ErbStG) | ☐ |
| Grundbuch berichtigen, gebührenfrei | innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall | ☐ |
| Spekulationsfrist prüfen | zehn Jahre ab Kauf durch die Eltern (§ 23 EStG) | ☐ |

## Welche Stellen sind in Moers zuständig?

- **Nachlassgericht:** Amtsgericht Moers, Haagstraße 7, 47441 Moers, Zimmer 24/25, Tel. 02841 1806-2024 (Zentrale: 02841 1806-0), Fax 02841 1806-3014, E-Mail: poststelle@ag-moers.nrw.de [2].
- **Grundbuchamt:** Amtsgericht Moers, Haagstraße 7, 47441 Moers, Zimmer 21/22, Tel. 02841 1806-2021 (Zentrale: 02841 1806-0), Fax 02841 1806-3014, E-Mail: poststelle@ag-moers.nrw.de [2].
- **Gutachterausschuss:** Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Moers, Geschäftsstelle: Rathausplatz 1, 47441 Moers, Tel. 02841 201-497 (sowie -470, -485, -496), Fax 02841 201-16888, E-Mail: gutachterausschuss@moers.de [3].

## Welche Unterlagen brauchen Sie?

- Testament oder Erbvertrag, falls vorhanden, und das Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts
- Erbschein, wenn kein notarielles Testament vorliegt
- Aktueller Grundbuchauszug vom Grundbuchamt
- Kaufvertrag der Eltern (für die Spekulationsfrist)
- Energieausweis, Baupläne, Wohnflächenberechnung
- Versicherungspolicen, Grundsteuerbescheid, Verträge für Strom, Gas, Wasser

## Wie fällt die Entscheidung über das Haus?

1. Mit allen Erben klären, wer was möchte: einziehen, vermieten, verkaufen.
2. Den Wert seriös ermitteln, damit alle von derselben Zahl ausgehen.
3. Laufende Kosten aufschreiben und vereinbaren, wer sie bis zur Entscheidung trägt.
4. Haushalt auflösen, mit Zeit für Erinnerungsstücke.
5. Erst dann entscheiden: behalten, vermieten oder verkaufen.

Ihren persönlichen Fahrplan, der die Fristen mit Ihrem Datum ausrechnet und die Preise in Moers einsetzt, finden Sie auf der Seite [Elternhaus in Moers](/moers/).

## Quellen

1. Amtsgericht Moers - Nachlasssachen: https://www.ag-moers.nrw.de/aufgaben/abteilungen/Nachlasssachen/index.php
2. Amtsgericht Moers - Telefonliste: https://www.ag-moers.nrw.de/kontakt/telefonliste/index.php
3. GARS.NRW - Kontakt Gutachterausschuss Moers: https://www.gars.nrw/kontakt-moers
4. Amtsgericht Moers - Grundbuchamt: https://www.ag-moers.nrw.de/aufgaben/abteilungen/Grundbuchamt/index.php
5. Stadt Moers - Pflegeberatung: https://www.moers.de/leben-moers/seniorinnen-und-senioren/pflegeberatung
6. Stadt Moers - Betreuungsangelegenheiten für Erwachsene: https://www.moers.de/rathaus-politik/rathaus/dienstleistungen/betreuungsangelegenheiten-fuer-erwachsene
