# Todesfall in Mannheim: Was ist in den ersten Tagen zu tun?

Todesfall in Mannheim: Was ist in den ersten Tagen zu tun? Regeln, Kosten und zuständige Stellen in Mannheim, jeweils mit amtlicher Quelle.

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Herausgeber: Wohin mit dem Elternhaus

Ein Sterbefall im Stadtgebiet Mannheim muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt Mannheim (Fachbereich Bürgerdienste, K 7, 68159 Mannheim, Telefon 0621 293-3101) angezeigt und beurkundet werden. In der Regel übernimmt ein beauftragtes Bestattungsunternehmen die Anzeige beim Standesamt und legt die erforderlichen Dokumente vor.

## Was gilt in Mannheim im Einzelnen?

Ist der Sterbefall bereits beim Standesamt Mannheim eingetragen, können deutsche sowie mehrsprachige internationale Sterbeurkunden online über das Bürgerportal oder persönlich nach Terminvereinbarung unter dem Anliegen „Erneute Ausstellung standesamtlicher Urkunden“ bestellt werden. Antragsberechtigt sind neben Ehe- oder Lebenspartnern, Kindern, Eltern, Großeltern und Enkeln auch Geschwister bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses sowie sonstige Personen mit rechtlichem Interesse, etwa durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.

Für die Beurkundung werden unter anderem Personalausweis, Todesbescheinigung des Arztes (vertraulicher und nichtvertraulicher Teil) sowie Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Geburtsurkunde im Original benötigt. Parallel dazu verwahrt das Amtsgericht Mannheim als Nachlassgericht (A 2, 1, 68159 Mannheim, Infothek montags 9:00 bis 11:30 Uhr ohne Termin) Testamente zur Testamentsablieferung und nimmt Erbausschlagungen montags bis freitags von 9:00 bis 10:00 Uhr ohne Termin entgegen.

Bei finanzieller Bedürftigkeit prüft das Sozialamt Mannheim (K 1, 7-13, 68159 Mannheim) Sozialhilfeleistungen, während auf den Mannheimer Friedhöfen für Erdbestattungen im Reihengrab 1.012,00 Euro und für Urnengemeinschaftsgräber 470,00 Euro Grabnutzungsgebühr anfallen.

## Welche Zahlen und Regeln gelten in Mannheim?

Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen. Der Link führt jeweils zur Fundstelle.

| Angabe | Wert | Stand | Quelle |
|---|---|---|---|
| Anzeigefrist und zuständiges Standesamt in Mannheim | Anzeige spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt Mannheim (Fachbereich Bürgerdienste, K 7, 68159 Mannheim, Tel. 0621 293-3101) | 2026-11-03 | [Quelle](https://www.mannheim.de/de/service-bieten/buergerdienste/ehe-geburt-sterbefall/sterbefall) |
| Meldung durch Bestattungsunternehmen | Beauftragtes Bestattungsunternehmen zeigt den Sterbefall spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt Mannheim an | 2026-11-03 | [Quelle](https://www.mannheim.de/de/service-bieten/buergerdienste/ehe-geburt-sterbefall/sterbefall) |
| Bestellung von Sterbeurkunden und internationalen Sterbeurkunden | Online über das Bürgerportal oder persönlich mit Termin („Erneute Ausstellung standesamtlicher Urkunden“); internationale Sterbeurkunde ist mehrsprachig | 2026-11-03 | [Quelle](https://www.mannheim.de/de/service-bieten/buergerdienste/ehe-geburt-sterbefall/sterbefall) |
| Antragsberechtigte Personen für Sterbeurkunden | Mindestalter 16 Jahre; Ehe-/Lebenspartner, Kinder, Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, Enkel, Urenkel, Geschwister (mit berechtigtem Interesse) oder Personen mit rechtlichem Interesse (z. B. Schreiben des Nachlassgerichts) | 2026-11-03 | [Quelle](https://www.mannheim.de/de/service-bieten/buergerdienste/ehe-geburt-sterbefall/sterbefall) |
| Erforderliche Unterlagen bei Sterbefallanzeige | Personalausweis des Anzeigenden und des Verstorbenen, ärztliche Todesbescheinigung (vertraulicher und nichtvertraulicher Teil), ggf. Sterbefallanzeige Krankenhaus/Pflegeheim, Ehe- oder Geburtsurkunde im Original | 2026-11-03 | [Quelle](https://www.mannheim.de/de/service-bieten/buergerdienste/ehe-geburt-sterbefall/sterbefall) |
| Testamentsablieferung beim Nachlassgericht Mannheim | Amtsgericht Mannheim, Nachlassgericht, Infothek (A 2, 1, 68159 Mannheim): Montag 9:00 bis 11:30 Uhr ohne Termin, Mittwoch und Donnerstag nach Terminvereinbarung | 2026-11-03 | [Quelle](https://amtsgericht-mannheim.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Das+Amtsgericht/Nachlassgericht) |
| Erbausschlagung beim Nachlassgericht Mannheim | Ohne Terminvereinbarung Montag bis Freitag zwischen 09:00 Uhr und 10:00 Uhr beim Amtsgericht Mannheim (gültiger Ausweis erforderlich) | 2026-11-03 | [Quelle](https://amtsgericht-mannheim.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Das+Amtsgericht/Nachlassgericht) |
| Bestattungs- und Grabnutzungsgebühren in Mannheim (Einstieg) | Grabnutzungsgebühr Erdreihengrab (15 Jahre) 1.012,00 Euro, Urnengemeinschaftsgrab (15 Jahre) 470,00 Euro; Grundgebühr Erdbestattung Reihengrab 1.520,00 Euro (ab 01.01.2025) | 2026-11-03 | [Quelle, S. 1](https://www.friedhof-mannheim.de/wp-content/uploads/2026/04/Gebuehrensatzung-zum-01.01.2025.pdf) |
| Schreib- und Beglaubigungsgebühren nach Mannheimer Verwaltungsgebührensatzung | Ausfertigungen/Abschriften aus Akten oder Registern 7,70 Euro je angefangene DIN-A4-Seite, Fotokopien bis DIN A4 1,00 Euro je Seite | 2026-11-03 | [Quelle, S. 5](https://www.mannheim.de/sites/default/files/2026-02/s02-01_Internet.pdf) |

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## Welche Stellen sind in Mannheim zuständig?

- **Standesamt Mannheim (Fachbereich Bürgerdienste):** K 7, 68159 Mannheim, Tel. 0621 293-3101, [Quelle](https://www.mannheim.de/de/service-bieten/buergerdienste/ehe-geburt-sterbefall/sterbefall)
- **Amtsgericht Mannheim, Nachlassgericht:** A 2, 1, 68159 Mannheim, Tel. 0621 292-1545 (Mo bis Do 9:00 bis 11:30 Uhr, Fr 9:00 bis 12:00 Uhr), E-Mail: nachlass@agmannheim.justiz.bwl.de, [Quelle](https://amtsgericht-mannheim.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Das+Amtsgericht/Nachlassgericht)

## Wie gehen Sie in Mannheim am besten vor?

1. Ärztin oder Arzt für die Leichenschau rufen und den Totenschein ausstellen lassen.
2. Den Sterbefall beim Standesamt beurkunden lassen und gleich mehrere Sterbeurkunden bestellen.
3. Klären, wer bestattungspflichtig ist, und ein Bestattungsunternehmen beauftragen.
4. Ein gefundenes Testament beim Nachlassgericht abliefern.
5. Das Haus sichern: Versicherung informieren, Heizung im Winter nicht abstellen, Post umleiten.

Sie müssen heute nichts entscheiden. Wichtig ist nur, dass keine Frist verstreicht und das Haus gesichert ist.

Ein Ansprechpartner, ein Anruf, keine Weitergabe Ihrer Daten ohne Ihr Ja.

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