# Was kosten Bestattung und Grab in Mannheim?

Was kosten Bestattung und Grab in Mannheim? Regeln, Kosten und zuständige Stellen in Mannheim, jeweils mit amtlicher Quelle.

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Herausgeber: Wohin mit dem Elternhaus

Die Gebühren auf den städtischen Friedhöfen in Mannheim richten sich nach der Satzung der Stadt Mannheim über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen in der seit 01.01.2025 geltenden Fassung vom 11.12.2024. Die allgemeine Ruhezeit für Tote und Urnen Verstorbener beträgt nach § 11 Abs. 1 der Mannheimer Friedhofssatzung einheitlich 15 Jahre (bei Kindern unter zwei Jahren 10 Jahre).

## Was gilt in Mannheim im Einzelnen?

Bei Grababdeckungen oder Teilabdeckungen über 50 Prozent im Erdbestattungsbereich verlängert sich die Ruhezeit auf 30 Jahre, im Muslimischen Feld auf 50 Jahre. Für die Überlassung eines Erdwahlgrabes für 2 Personen (bis 3,00 m²) fallen für 15 Jahre 1.411,00 Euro an (Verlängerung 80,00 Euro/Jahr), für ein größeres Erdwahlgrab bis 4,50 m² 1.668,00 Euro (Verlängerung 93,00 Euro/Jahr) und für ein Erdreihengrab für 15 Jahre 1.012,00 Euro.

Im Urnenbereich reicht die Spanne der 15-jährigen Nutzungsgebühren von 470,00 Euro für ein Urnengemeinschaftsgrab über 628,00 Euro für eine Einzelnische in Neckarau und 1.030,00 Euro für eine kleine Urnennische bis zu 1.787,00 Euro für ein Baumgrab. Hinzu kommen die Bestattungs- und Benutzungsgebühren (inklusive Verwaltung, Trauerhalle für die erste halbe Stunde, Kühlraum, Überführung und Grabaushub), die bei Verzicht auf Trauerhalle und Kühlraum im Urnenbereich auf 378,00 Euro sinken.

Für eine Grabmalgenehmigung erheben die Friedhöfe Mannheim 95,00 Euro und für die Umschreibung der Erwerbereigenschaft an Wahlgräbern oder Urnennischen 35,00 Euro. Nach Ablauf der Ruhezeit müssen Grabmale inklusive Fundamenten restlos entfernt werden; räumt der Friedhofsträger ab, trägt der Nutzungsberechtigte die Kosten.

## Welche Zahlen und Regeln gelten in Mannheim?

Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen. Der Link führt jeweils zur Fundstelle.

| Angabe | Wert | Stand | Quelle |
|---|---|---|---|
| Rechtsgrundlage und Stand der Mannheimer Friedhofsgebühren | Satzung der Stadt Mannheim über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen vom 11.12.2024, in Kraft seit 01.01.2025 | 2026-11-03 | [Quelle, S. 1](https://www.friedhof-mannheim.de/wp-content/uploads/2026/04/Gebuehrensatzung-zum-01.01.2025.pdf) |
| Allgemeine Ruhezeit auf Mannheimer Friedhöfen | 15 Jahre für Tote und Urnen Verstorbener; 10 Jahre bei Kindern vor Vollendung des zweiten Lebensjahres (§ 11 Abs. 1 Friedhofssatzung) | 2026-11-03 | [Quelle, S. 4](https://www.friedhof-mannheim.de/wp-content/uploads/2019/04/satzung.pdf) |
| Verlängerte Ruhezeiten bei Grababdeckungen und im Muslimischen Feld | 30 Jahre bei Grababdeckungen und Teilabdeckungen über 50 % im Erdbestattungsbereich sowie bei Metallsärgen; 50 Jahre im Muslimischen Feld (§ 11 Abs. 2) | 2026-11-03 | [Quelle, S. 5](https://www.friedhof-mannheim.de/wp-content/uploads/2019/04/satzung.pdf) |
| Grabnutzungsgebühren Erdwahlgräber (15 Jahre) und Verlängerung | 2 Personen bis 3,00 m²: 1.411,00 Euro (Verlängerung 80,00 Euro/Jahr); bis 4,50 m²: 1.668,00 Euro (93,00 Euro/Jahr); 4 Personen bis 8,00 m²: 2.487,00 Euro (143,00 Euro/Jahr); Rasengrab bis 4,50 m²: 2.463,00 Euro | 2026-11-03 | [Quelle, S. 1](https://www.friedhof-mannheim.de/wp-content/uploads/2026/04/Gebuehrensatzung-zum-01.01.2025.pdf) |
| Grabnutzungsgebühr Erdreihengrab (15 Jahre) | 1.012,00 Euro für die Dauer der Ruhezeit (15 Jahre) | 2026-11-03 | [Quelle, S. 1](https://www.friedhof-mannheim.de/wp-content/uploads/2026/04/Gebuehrensatzung-zum-01.01.2025.pdf) |
| Grabmalgenehmigung, Umschreibung Nutzungsrecht und Ausgrabung | Grabmalgenehmigung 95,00 Euro; Umschreibung der Erwerbereigenschaft an Wahlgräbern/Urnennischen 35,00 Euro; Ausgrabung einer Urne 232,00 Euro (aus Nische 84,00 Euro); Ausgrabung Erdbestattung nach Ruhezeit 1.990,00 Euro (vor Ablauf 2.985,00 Euro) | 2026-11-03 | [Quelle, S. 1](https://www.friedhof-mannheim.de/wp-content/uploads/2026/04/Gebuehrensatzung-zum-01.01.2025.pdf) |
| Abräumung von Grabmalen und Fundamenten nach Ruhezeitablauf | Grabmale inklusive Fundamente sind nach Ablauf der Ruhezeit/Nutzungsrechts restlos zu entfernen (bei Reihengräbern binnen 3 Monaten); bei Abräumung durch Friedhöfe Mannheim trägt der Nutzungsberechtigte die Kosten | 2026-11-03 | [Quelle, S. 11](https://www.friedhof-mannheim.de/wp-content/uploads/2019/04/satzung.pdf) |

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## Wie gehen Sie in Mannheim am besten vor?

1. Wunsch der verstorbenen Person klären: Erd- oder Feuerbestattung, Grabart, Friedhof.
2. Die Gebührenordnung des Friedhofsträgers ansehen und ein Angebot des Bestatters einholen.
3. Klären, wer die Kosten trägt: in der Regel die Erben aus dem Nachlass.
4. Reicht das Geld nicht, beim Sozialamt die Übernahme der Bestattungskosten beantragen.

Sie müssen heute nichts entscheiden. Wichtig ist nur, dass keine Frist verstreicht und das Haus gesichert ist.

Ein Ansprechpartner, ein Anruf, keine Weitergabe Ihrer Daten ohne Ihr Ja.

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