# Wärmeplanung in Köln: Was bedeutet sie für das Elternhaus?

Wärmeplanung in Köln: Was bedeutet sie für das Elternhaus? Regeln, Kosten und zuständige Stellen in Köln, jeweils mit amtlicher Quelle.

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Herausgeber: Wohin mit dem Elternhaus

Der Rat der Stadt Köln hat die Kommunale Wärmeplanung (KWP) am 12. Mai 2026 offiziell beschlossen und damit die gesetzliche Frist für Großstädte über 100.000 Einwohner (30. Juni 2026 nach dem Bundes-Wärmeplanungsgesetz und dem Landeswärmeplanungsgesetz NRW vom 20. Dezember 2024) fristgerecht eingehalten.

## Was gilt in Köln im Einzelnen?

Nach der Bestandsanalyse des Kölner Wärmeplans werden aktuell rund 85 Prozent der Gebäude in Köln mit fossilen Energieträgern (vor allem Erdgas) beheizt, wobei mehr als die Hälfte dieser Heizungsanlagen älter als 20 Jahre ist. Die Kölner Wärmeplanung teilt das Stadtgebiet in Eignungsgebiete ein: Dicht bebaute Quartiere (insbesondere die Kölner Innenstadt) eignen sich langfristig vorrangig für die Versorgung über Fern- und Nahwärmenetze, während in den übrigen, aufgelockert bebauten Stadtteilen dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen vorgesehen sind.

Die Stadt Köln betont ausdrücklich, dass die Kommunale Wärmeplanung ein strategisches, rechtlich nicht unmittelbar bindendes Planungsinstrument ist, das alle fünf Jahre fortgeschrieben wird und für sich genommen keine sofortige Austauschpflicht für funktionierende Öl- oder Gasheizungen auslöst. Für den Neueinbau von Heizungen in Bestandsgebäuden gilt ergänzend seit dem 29.

Juli 2026 das novellierte Bundes-Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, vormals GEG, BGBl. 2026 I Nr. 226), wonach neu eingebaute Gas- oder Ölheizungen ab 2029 schrittweise steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe (ab 2029 mindestens 10 Prozent, ab 2030 mindestens 15 Prozent, ab 2035 mindestens 30 Prozent, ab 2040 mindestens 60 Prozent) einhalten müssen.

## Welche Zahlen und Regeln gelten in Köln?

Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen. Der Link führt jeweils zur Fundstelle.

| Angabe | Wert | Stand | Quelle |
|---|---|---|---|
| Beschlussdatum der Kommunalen Wärmeplanung (KWP) der Stadt Köln | 12. Mai 2026 (Ratsbeschluss der Stadt Köln, vor Ablauf der gesetzlichen Frist zum 30.06.2026) | 2026-05-13 | [Quelle](https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mitteilungen/28403/index.html) |
| Anteil fossiler Heizungen im Kölner Gebäudebestand | rund 85 Prozent der Gebäude in Köln nutzen aktuell fossile Energien (hauptsächlich Erdgas) | 2026-05-13 | [Quelle](https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mitteilungen/28403/index.html) |
| Altersstruktur der Kölner Heizungsanlagen | Mehr als die Hälfte der fossilen Heizungsanlagen in Köln ist älter als 20 Jahre | 2026-05-13 | [Quelle](https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mitteilungen/28403/index.html) |
| Räumliche Eignungsaussage des Kölner Wärmeplans (Wärmenetze vs. dezentrale Versorgung) | Dicht bebaute Gebiete (z. B. Innenstadt) eignen sich für Fern-/Nahwärmenetze, übrige Stadtteile für dezentrale Lösungen (insb. Wärmepumpen) | 2026-05-13 | [Quelle](https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mitteilungen/28403/index.html) |
| Fortschreibungszyklus der Kommunalen Wärmeplanung in Köln | Aktualisierung und Fortschreibung alle 5 Jahre | 2026-05-13 | [Quelle](https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mitteilungen/28403/index.html) |
| Rechtliche Verbindlichkeit der Kommunalen Wärmeplanung für Eigentümer | Strategische Planung ohne unmittelbare rechtliche Bindungswirkung (keine direkte Anschlusspflicht allein durch den Wärmeplan) | 2026-06 | [Quelle](https://www.stadt-koeln.de/artikel/74262/index.html) |
| Bundesgesetzliche Neuregelung seit 29.07.2026 durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (§§ 42, 43 GModG) | Bei Neueinbau einer Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung nach dem 29.07.2026 gelten gestaffelte Grüngas-/Grünheizölquoten: ab 2029 mind. 10 %, ab 2030 mind. 15 %, ab 2035 mind. 30 %, ab 2040 mind. 60 % | 2026-07-28 | [Quelle, S. 8](https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/226/regelungstext.pdf?__blob=publicationFile&v=1) |

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## Welche Stellen sind in Köln zuständig?

- **Stadt Köln, Koordinationsstelle Klimaschutz / Umwelt- und Verbraucherschutzamt (Kommunale Wärmeplanung)**: Stadthaus Deutz, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, Telefon: 0221 / 221-0, Informationsportal Kommunale Wärmeplanung: [Quelle](https://www.stadt-koeln.de/artikel/74262/index.html)
- **RheinEnergie AG (Fernwärme- und Energieversorger in Köln)**: Parkgürtel 24, 50823 Köln, [Website] ([Quelle](https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mitteilungen/28403/index.html))

## Was ist in Köln anders als anderswo?

**Frühzeitiger Ratsbeschluss am 12. Mai 2026**: Köln gehört zu den deutschen Metropolen, die ihre Kommunale Wärmeplanung bereits vor dem gesetzlichen Stichtag (30. Juni 2026) am 12. Mai 2026 durch Ratsbeschluss verabschiedet haben ([Quelle](https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mitteilungen/28403/index.html)).

**Hoher Modernisierungsbedarf im Kölner Altbaubestand**: Da 85 Prozent aller Kölner Gebäude noch fossil (überwiegend mit Erdgas) beheizt werden und über 50 Prozent dieser Anlagen älter als 20 Jahre sind, spielt der Zustand der Heizung und die Lage des Hauses (Fernwärme-Eignungsgebiet in der verdichteten Innenstadt vs. Wärmepumpen-Gebiet in den äußeren Ein- und Zweifamilienhaus-Stadtteilen) bei der Kaufpreisbildung geerbter Kölner Häuser eine zentrale Rolle ([Quelle](https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mitteilungen/28403/index.html)).

## Wie gehen Sie in Köln am besten vor?

1. Im Wärmeplan der Stadt nachsehen, ob die Straße für ein Wärmenetz vorgesehen ist.
2. Den Zustand der vorhandenen Heizung prüfen lassen.
3. Vor einem Heizungstausch die Förderung klären.
4. Käufern die Lage im Wärmeplan nennen, sie fragen danach.

Sie müssen heute nichts entscheiden. Wichtig ist nur, dass keine Frist verstreicht und das Haus gesichert ist.

Ein Ansprechpartner, ein Anruf, keine Weitergabe Ihrer Daten ohne Ihr Ja.

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