# Erhaltungssatzung und Vorkaufsrecht in Hannover: Was müssen Erben wissen?

Erhaltungssatzung und Vorkaufsrecht in Hannover: Was müssen Erben wissen? Regeln, Kosten und zuständige Stellen in Hannover, jeweils mit amtlicher Q

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Herausgeber: Wohin mit dem Elternhaus

Beim Verkauf oder Umbau einer geerbten Immobilie in Hannover greifen drei zentrale städtebauliche Prüfinstrumente: Erhaltungssatzungen nach § 172 BauGB, das landesweite Umwandlungsverbot nach § 250 BauGB und die kommunalen Vorkaufsrechte nach §§ 24, 25 und 28 BauGB sowie Sanierungssatzungen nach §§ 144, 145 BauGB.

## Was gilt in Hannover im Einzelnen?

Die Landeshauptstadt Hannover setzt Erhaltungssatzungen primär als städtebauliche Erhaltungssatzungen nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB zum Schutz der Ortsgestalt ein (unter anderem für das Gebiet Walderseestraße im Stadtteil List, den Ricklinger Stadtweg und die Hauptstraße Wettbergen sowie laufende Verfahren für die östliche Davenstedter Straße und südliche Nieschlagstraße in Linden-Mitte). Zugleich gehört das gesamte Stadtgebiet Hannover nach zwei neuen Rechtsverordnungen der Niedersächsischen Landesregierung vom 27.

November 2025 und vom 8. Juli 2026 bis zum 31.

Dezember 2029 zu den Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt nach § 250 BauGB und § 201a BauGB: Dadurch bedarf die Umwandlung von Bestandsgebäuden mit mehr als fünf Wohnungen in Eigentumswohnungen einer Genehmigung der Stadt Hannover (OE 61.4, Sallstraße 16), und die Stadt verfügt über erweiterte Vorkaufsrechte nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB. Für die Ausübung eines Vorkaufsrechts gilt nach § 28 Abs. 2 Satz 1 BauGB bundesweit eine Frist von drei Monaten ab Mitteilung des Kaufvertrags; in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten ist der Grundstücksverkauf zudem nach § 144 BauGB genehmigungspflichtig, wobei die sanierungsrechtliche Genehmigung in Hannover gebührenfrei erteilt wird.

## Welche Zahlen und Regeln gelten in Hannover?

Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen. Der Link führt jeweils zur Fundstelle.

| Angabe | Wert | Stand | Quelle |
|---|---|---|---|
| Städtebauliche Erhaltungssatzung Walderseestraße (Stadtteil List) | Beschlossen durch den Rat der Landeshauptstadt Hannover am 25.06.2026 gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB (Bekanntmachung Abl. RH/LHH 09.07.2026, Nr. 28, S. 482) | 2026-06-25 | [Quelle, S. 1](https://www.hannover.de/content/download/1071060/file/Erhaltungssatzung-Walderseestr-25-06-2026-INTRANET.pdf) |
| Genehmigungspflicht und Bußgeld im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung | Errichtung, Rückbau, Änderung und Nutzungsänderung (auch verfahrensfreie Maßnahmen nach NBauO) bedürfen der Genehmigung; Geldbuße bei ungenehmigtem Rückbau oder Umbau bis zu 30.000 € (§ 213 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 BauGB) | 2026-06-25 | [Quelle, S. 2](https://www.hannover.de/content/download/1071060/file/Erhaltungssatzung-Walderseestr-25-06-2026-INTRANET.pdf) |
| Umwandlungsverbot nach § 250 BauGB in Hannover: Rechtsgrundlage und Geltungsdauer | Niedersächsische Verordnung zur Bestimmung von Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten im Sinne des § 250 BauGB vom 27.11.2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 91); gültig für die Landeshauptstadt Hannover vom 01.01.2026 bis 31.12.2029 | 2025-11-27 | [Quelle, S. 1, 2](https://www.mw.niedersachsen.de/download/224034/Nds._Verordnung_zur_Bestimmung_von_Gebieten_mit_angespannten_Wohnungsmaerkten_im_Sinne_des_250_des_Baugesetzbuchs.pdf) |
| Verordnung nach § 201a BauGB (Erweitertes Vorkaufsrecht und Baugebot) | Niedersächsische Verordnung zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt im Sinne des § 201a BauGB vom 08.07.2026 (Nds. GVBl. 2026 Nr. 59); gültig für Hannover bis 31.12.2029 (ermöglicht Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB) | 2026-07-08 | [Quelle, S. 1, 2](https://www.mw.niedersachsen.de/download/231328/Nds._Verordnung_zur_Bestimmung_von_Gebieten_mit_einem_angespannten_Wohnungsmarkt_im_Sinne_des_201a_des_Baugesetzbuchs.pdf) |
| Gesetzliche Frist zur Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts (§ 28 Abs. 2 Satz 1 BauGB) | Drei Monate ab Mitteilung des rechtswirksamen Kaufvertrags gegenüber der Gemeinde | 2026-11 | [Quelle](https://www.region-gestalten.bund.de/Region/DE/Potenzial_Leerstand/Instrumente/Regeln/Vorkaufsrechte/vorkaufsrechte_node.html) |
| Ausschluss des Vorkaufsrechts beim Verkauf an Familienangehörige (§ 26 Nr. 1 BauGB) | Kein Vorkaufsrecht der Gemeinde, wenn der Eigentümer das Grundstück an seinen Ehegatten oder an eine Person verkauft, die mit ihm in gerader Linie verwandt oder verschwägert oder in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt ist | 2026-11 | [Quelle](https://www.region-gestalten.bund.de/Region/DE/Potenzial_Leerstand/Instrumente/Regeln/Vorkaufsrechte/vorkaufsrechte_node.html) |
| Gebührenpflicht für Vorkaufsrechtsverzichtserklärung (Negativzeugnis nach § 28 Abs. 1 Satz 3 BauGB) | Ausstellung durch den Fachbereich Planen und Stadtentwicklung (OE 61.14, Rudolf-Hillebrecht-Platz 1) ist gebührenpflichtig; Antragstellung in der Regel elektronisch durch das beurkundende Notariat | 2026-11 | [Quelle](https://hannover.gov.de/buergerservice/dienstleistungen/vorkaufsrecht-ausuebung-verzichtserklaerung-negativzeugnis-1040-0.html?myMedium=1) |

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## Welche Stellen sind in Hannover zuständig?

- **Bauverwaltung / Stadtplanung (OE 61.1 / OE 61.36):** Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Planen und Stadtentwicklung, Rudolf-Hillebrecht-Platz 1, 30159 Hannover, [Website] ([Quelle](https://www.hannover.de/content/download/1071060/file/Erhaltungssatzung-Walderseestr-25-06-2026-INTRANET.pdf)) (Aufgaben: Auskünfte und Genehmigungen zu städtebaulichen Erhaltungssatzungen nach § 172 BauGB sowie Vorkaufsrechtsprüfungen nach §§ 24 bis 28 BauGB).

## Was ist in Hannover anders als anderswo?

**Städtebauliche statt sozialer Erhaltungssatzungen in Hannover:** Während Metropolen wie Berlin, Hamburg oder München großflächige soziale Erhaltungssatzungen (Milieuschutz nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB) erlassen haben, beruhen die in Hannover beschlossenen Erhaltungssatzungen (darunter die am 25. Juni 2026 beschlossene Erhaltungssatzung Walderseestraße in der List) auf § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB zum Schutz der städtebaulichen Eigenart, der historischen Dach- und Fassadengestaltung sowie der Vorgartenzonen ([Quelle](https://www.hannover.de/content/download/1071060/file/Erhaltungssatzung-Walderseestr-25-06-2026-INTRANET.pdf)).

## Wie gehen Sie in Hannover am besten vor?

1. Prüfen, ob das Haus in einem Erhaltungs- oder Milieuschutzgebiet liegt.
2. Für Umbau, Abriss oder Umwandlung in Eigentumswohnungen die Genehmigung klären.
3. Beim Verkauf prüft die Stadt ihr Vorkaufsrecht, der Notar fragt das ab.
4. Die Frist für die Entscheidung der Stadt in den Zeitplan des Verkaufs einrechnen.

Sie müssen heute nichts entscheiden. Wichtig ist nur, dass keine Frist verstreicht und das Haus gesichert ist.

Ein Ansprechpartner, ein Anruf, keine Weitergabe Ihrer Daten ohne Ihr Ja.

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