# Erbschaftsteuer in Hamburg: Welches Finanzamt ist zuständig?

Erbschaftsteuer in Hamburg: Welches Finanzamt ist zuständig? Regeln, Kosten und zuständige Stellen in Hamburg, jeweils mit amtlicher Quelle.

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Herausgeber: Wohin mit dem Elternhaus

In der Freien und Hansestadt Hamburg ist die Verwaltung sowohl der Erbschaft- und Schenkungsteuer als auch der Grunderwerbsteuer und der gesamten Grundsteuer (Grundsteuerwertbescheide, Grundsteuermessbescheide und Grundsteuerbescheide) landesweit zentral bei einer einzigen Behörde gebündelt: dem Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz in Hamburg (Finanzamtsnummer 11, Unterfinanzamt 71 für Erbschaftsteuer) am Gorch-Fock-Wall 11, 20355 Hamburg.

## Was gilt in Hamburg im Einzelnen?

Hatte die verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz in Hamburg, ist jeder der Erbschaftsteuer unterliegende Erwerb von Todes wegen nach § 30 ErbStG innerhalb von 3 Monaten ab Kenntnis vom Anfall schriftlich anzuzeigen. Zwar entfällt die Anzeigepflicht grundsätzlich, wenn ein deutsches Gericht oder ein deutscher Notar ein Testament oder einen Erbvertrag eröffnet hat und sich daraus das Verwandtschaftsverhältnis zweifelsfrei ergibt; gehören zum Nachlass jedoch ein Hamburger Hausgrundstück, eine Eigentumswohnung, Betriebsvermögen, nicht börsennotierte Kapitalgesellschaftsanteile oder Auslandsvermögen, bleibt die 3-monatige Anzeigepflicht der Erben ausdrücklich bestehen.

Die Hamburger Finanzbehörde stellt hierfür online am PC ausfüllbare PDF-Vordrucke bereit, darunter die aktualisierte "Anzeige eines Erwerbs von Todes wegen gem. § 30 ErbStG" (Stand Oktober 2026), den Mantelbogen der Erbschaftsteuererklärung sowie die "Anlage Steuerbefreiung Familienheim" nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG. Dasselbe Finanzamt stellt unter den mit "16" beginnenden Hamburger Grundsteuer-Steuernummern auch sämtliche Grundsteuermessbescheide und Grundsteuerbescheide nach dem Hamburger Wohnlagemodell (Hebesatz Grundsteuer B seit 2025: 975 Prozent) aus.

## Welche Zahlen und Regeln gelten in Hamburg?

Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen. Der Link führt jeweils zur Fundstelle.

| Angabe | Wert | Stand | Quelle |
|---|---|---|---|
| Zentrales Erbschaftsteuer-Finanzamt für ganz Hamburg | Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz in Hamburg (Erbschaftsteuerstelle), Gorch-Fock-Wall 11, 20355 Hamburg | 2026-11-01 | [Quelle](https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/finanzbehoerde/erbschaftsteuer-207710) |
| Postanschrift, Kontakt und E-Mail des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz | Gorch-Fock-Wall 11, 20355 Hamburg (Postfach 30 17 21, 20306 Hamburg), Tel. 040 115, Fax 040 4279-22650, E-Mail favug@finanzamt.hamburg.de | 2026-11-01 | [Quelle](https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/finanzbehoerde/einrichtungen/finanzaemter/vug-207146) |
| Gesetzliche Anzeigefrist beim Erbschaftsteuerfinanzamt (§ 30 ErbStG) | Innerhalb von 3 Monaten nach erlangter Kenntnis von dem Erwerb | 2026-10 | [Quelle, S. 3](https://dokumente.hamburg.de/resource/blob/1232454/8077be8ddeb16c0372037ce0c0a5cd94/anzeige-eines-erwerbs-von-todes-wegen-2026-10-ausfuellbar-data.pdf) |
| Fortbestand der Anzeigepflicht bei Grundbesitz trotz Testamentseröffnung | Bei Grundbesitz, Betriebsvermögen, nicht börsennotierten Anteilen oder Auslandsvermögen besteht die Anzeigepflicht auch bei gerichtlich oder notariell eröffnetem Testament fort | 2026-10 | [Quelle, S. 3](https://dokumente.hamburg.de/resource/blob/1232454/8077be8ddeb16c0372037ce0c0a5cd94/anzeige-eines-erwerbs-von-todes-wegen-2026-10-ausfuellbar-data.pdf) |
| Amtlicher Hamburger Vordruck für die Erwerbsanzeige nach § 30 ErbStG | Am PC ausfüllbares PDF "Anzeige eines Erwerbs von Todes wegen gem. § 30 ErbStG" (Fassung Oktober 2026) | 2026-10 | [Quelle, S. 1](https://dokumente.hamburg.de/resource/blob/1232454/8077be8ddeb16c0372037ce0c0a5cd94/anzeige-eines-erwerbs-von-todes-wegen-2026-10-ausfuellbar-data.pdf) |
| Hamburger Formularpaket zur Erbschaftsteuererklärung (ab Besteuerungszeitpunkt 01.07.2016) | Mantelbogen, Anlage Erwerber, Anleitung, Anlage Steuerbefreiung Familienheim, Anlage zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke, Anlage Unternehmensvermögen, Anlage Bedarfswerte | 2026-11-01 | [Quelle](https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/finanzbehoerde/erbschaftsteuer-207710) |
| Finanzamts-Kennung auf Hamburger Erbschaftsteuervordrucken | Finanzamt (FA) 11, Unterfinanzamt (UFA) 71 | 2026-11-01 | [Quelle, S. 1](https://dokumente.hamburg.de/resource/blob/207674/4fff80b49c220e234b63b7766a4a7e04/anlage-steuerbefreiung-familienheim-zur-erbschaftsteuererklaerung-data.pdf) |
| Anlage Steuerbefreiung Familienheim (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG) | Eigener Hamburger Vordruck für selbstgenutztes Wohneigentum inkl. Abfrage zur Nachlassteilung unter Miterben (Zeile 17 bis 22) | 2026-11-01 | [Quelle, S. 1](https://dokumente.hamburg.de/resource/blob/207674/4fff80b49c220e234b63b7766a4a7e04/anlage-steuerbefreiung-familienheim-zur-erbschaftsteuererklaerung-data.pdf) |
| Anlage Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke (§ 13d ErbStG) | Eigener Hamburger Vordruck für den 10-prozentigen Bewertungsabschlag bei vermieteten Wohnimmobilien | 2026-11-01 | [Quelle](https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/finanzbehoerde/erbschaftsteuer-207710) |
| Einwilligungserklärung für erbschaftsteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung | Eigener Vordruck (auf Deutsch und Englisch) auf der Hamburger Erbschaftsteuer-Seite | 2026-11-01 | [Quelle](https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/finanzbehoerde/erbschaftsteuer-207710) |
| Hebesätze der Grundsteuer in Hamburg ab 01.01.2025 | Grundsteuer B: 975 Prozent; Grundsteuer A: 100 Prozent; Grundsteuer C (baureife unbebaute Grundstücke): 8.000 Prozent | 2026-11-01 | [Quelle](https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/finanzbehoerde/themen/grundsteuer/aktuelles-295716) |

Sie bekommen einen Ablauf für Ihr Elternhaus in Hamburg, mit den zuständigen Stellen und ohne Anrufflut.

## Welche Stellen sind in Hamburg zuständig?

- **Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz in Hamburg (FA-Nr. 11 / UFA 71)** **Aufgabe:** Landesweit zentrale Zuständigkeit für Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer sowie für Grundsteuerwertbescheide, Grundsteuermessbescheide und Grundsteuerbescheide aller Hamburger Grundstücke. **Adresse:** Gorch-Fock-Wall 11, 20355 Hamburg (Postanschrift: Postfach 30 17 21, 20306 Hamburg) **Telefon / Fax / E-Mail:** 040 115 (telefonische Sprechzeiten Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr), Fax 040 4279-22650, E-Mail favug@finanzamt.hamburg.de **Öffnungszeiten:** Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung; Nutzung von ELSTER (www.elster.de) für elektronische Anträge und Mitteilungen zum Grundbesitz. **URL & Quelle:** [Quelle](https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/finanzbehoerde/einrichtungen/finanzaemter/vug-207146) und [Quelle](https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/finanzbehoerde/erbschaftsteuer-207710)

## Wie gehen Sie in Hamburg am besten vor?

1. Den Erbfall binnen drei Monaten beim zuständigen Finanzamt anzeigen (§ 30 ErbStG).
2. Prüfen, ob die Freibeträge reichen: für Kinder 400.000 Euro je Elternteil (§ 16 ErbStG).
3. Wenn das Finanzamt eine Erklärung anfordert, den Wert des Hauses belegen, notfalls mit Gutachten.
4. Steuerfreiheit für das Familienheim prüfen, wenn ein Kind selbst einzieht (§ 13 ErbStG).

Sie müssen heute nichts entscheiden. Wichtig ist nur, dass keine Frist verstreicht und das Haus gesichert ist.

Ein Ansprechpartner, ein Anruf, keine Weitergabe Ihrer Daten ohne Ihr Ja.

## Häufige Fragen

### Bleibt die Familienheim-Steuerbefreiung erhalten, wenn ein Kind das Elternhaus im Zuge der Erbauseinandersetzung allein übernimmt und seine Geschwister auszahlt?

Die Hamburger "Anlage Steuerbefreiung Familienheim" fragt in den Zeilen 17 bis 22 gezielt ab, ob der Erwerber im Rahmen der Nachlassteilung einen über seinen Erbanteil hinausgehenden Anteil am Familienheim gegen Hingabe anderer Nachlasswerte erhalten hat, um die Begünstigung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b/4c ErbStG zu prüfen (Quelle: Anlage Steuerbefreiung Familienheim, S. 1).

### Welches Finanzamt ist in Hamburg für die Erbschaftsteuer zuständig?

Für ganz Hamburg ist zentral die Erbschaftsteuerstelle im Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz am Gorch-Fock-Wall 11, 20355 Hamburg zuständig, sofern der Erblasser seinen letzten Wohnsitz in Hamburg hatte ([Quelle](https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/finanzbehoerde/erbschaftsteuer-207710)).

### Muss ich das geerbte Haus in Hamburg beim Finanzamt anmelden, obwohl ein Notar oder das Nachlassgericht das Testament eröffnet hat?

Ja: Zwar entfällt die 3-monatige Anzeigepflicht nach § 30 ErbStG grundsätzlich bei gerichtlich oder notariell eröffneten Testamenten, doch gilt diese Befreiung ausdrücklich nicht, wenn Grundbesitz zum Erwerb gehört.

### Wo finde ich in Hamburg das Formular für die Steuerbefreiung des selbstgenutzten Elternhauses (Familienheim)?

Auf der Erbschaftsteuer-Seite der Hamburger Finanzbehörde steht das am PC ausfüllbare Formular "Anlage Steuerbefreiung Familienheim (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b oder 4c ErbStG)" samt Ausfüllanleitung zum Download bereit.

### Wie erreiche ich das Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz in Hamburg telefonisch oder persönlich?

Telefonisch über die Behördennummer 040 115 zu den Sprechzeiten Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr oder per E-Mail an favug@finanzamt.hamburg.de; persönliche Besuche am Gorch-Fock-Wall 11 sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich ([Quelle](https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/finanzbehoerde/einrichtungen/finanzaemter/vug-207146)).

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