# Todesfall in Gera: Was ist in den ersten Tagen zu tun?

Todesfall in Gera: Was ist in den ersten Tagen zu tun? Regeln, Kosten und zuständige Stellen in Gera, jeweils mit amtlicher Quelle.

URL: https://wohin-mit-dem-elternhaus.de/gera/todesfall-erste-schritte/
Herausgeber: Wohin mit dem Elternhaus

Nach einem Sterbefall in der kreisfreien Stadt Gera greifen nachlassgerichtliche, grundbuchrechtliche und betreuungsrechtliche Zuständigkeiten eng ineinander. Das Amtsgericht Gera in der Rudolf-Diener-Straße 1 vereint Nachlassgericht, Grundbuchamt, Betreuungsgericht und Zwangsversteigerungsgericht unter einem Dach. Für Erben eines Elternhauses in Gera ermöglicht das Grundbuchamt vor Ort eine kostenfreie Grundbucheinsicht bei glaubhaft gemachtem berechtigtem Interesse, und die Grundbuchberichtigung erfolgt nach Nr. 14110 KV Anlage 1 GNotKG.

## Was gilt in Gera im Einzelnen?

Ergänzend berät die städtische Betreuungsstelle in der Ernst-Toller-Straße 15 zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen.

## Welche Zahlen und Regeln gelten in Gera?

Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen. Der Link führt jeweils zur Fundstelle.

| Angabe | Wert | Stand | Quelle |
|---|---|---|---|
| Zuständiges Nachlassgericht | Amtsgericht Gera, Rudolf-Diener-Straße 1, 07545 Gera | 2026-11-03 | [Quelle](https://www.gera.de/serviceportal/alleinerbschein-einen-gegenstaendlich-beschraenkten-erbschein-beantragen-l214329981) |
| Zuständiges Grundbuchamt | Amtsgericht Gera (Grundbuchamt), Rudolf-Diener-Straße 1, 07545 Gera | 2026-11-03 | [Quelle](https://www.gera.de/serviceportal/eintragung-in-das-grundbuch-l354844) |
| Grundbuchberichtigung bei Erbfolge | Schriftlicher Antrag auf Eintragung eines Berechtigten zur Berichtigung des unrichtigen Grundbuchs | 2026-11-03 | [Quelle](https://www.gera.de/serviceportal/eintragen-eines-berechtigten-um-das-grundbuch-zu-berichtigen-l215386323) |
| Gebührenvorschrift Eigentümer-Eintragung | Nr. 14110 KV Anlage 1 GNotKG bei Eintragung als Eigentümer | 2026-11-03 | [Quelle](https://www.gera.de/serviceportal/eintragen-eines-berechtigten-um-das-grundbuch-zu-berichtigen-l215386323) |
| Grundbucheinsicht vor Ort | Kostenfreie Einsichtnahme vor Ort beim Grundbuchamt bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses | 2026-11-03 | [Quelle](https://www.gera.de/serviceportal/gewaehrung-einer-einsicht-in-das-grundbuch-l222785019) |
| Zwangsversteigerungs-Geschäftsstelle | Amtsgericht Gera, Rudolf-Diener-Straße 1, Haus 6, 07545 Gera, Tel. 0365 834-2244 | 2026-11-03 | [Quelle, S. 1](https://gerichte.thueringen.de/media/tmmjv_gerichte/Oberlandesgericht/Gerichte_in_Thueringen/Landgerichtsbezirk_Gera/Amtsgericht_Gera/Dokumente/Informationen_Bietinteressenten/Merkblatt_Bietinteressenten_AG_Gera.pdf) |

Sie bekommen einen Ablauf für Ihr Elternhaus in Gera, mit den zuständigen Stellen und ohne Anrufflut.

## Welche Stellen sind in Gera zuständig?

- **Amtsgericht Gera - Nachlassgericht**: Rudolf-Diener-Straße 1, 07545 Gera (Postanschrift: Postfach 16 61, 07506 Gera), Telefon 0365 834-0, Telefax 0365 834-2007, E-Mail Poststelle@agg.thueringen.de
- **Amtsgericht Gera - Grundbuchamt**: Rudolf-Diener-Straße 1, 07545 Gera, Telefon 0365 834-0, E-Mail Poststelle@agg.thueringen.de

## Was ist in Gera anders als anderswo?

**Zentrale Gerichtszuständigkeit in der Rudolf-Diener-Straße 1**: In der kreisfreien Stadt Gera liegen Nachlassgericht ([Quelle](https://www.gera.de/serviceportal/alleinerbschein-einen-gegenstaendlich-beschraenkten-erbschein-beantragen-l214329981)), Grundbuchamt ([Quelle](https://www.gera.de/serviceportal/eintragung-in-das-grundbuch-l354844)) und Zwangsversteigerungsgericht gemeinsam beim Amtsgericht Gera.

**Kostenfreie Grundbucheinsicht vor Ort**: Erben können das Grundbuch direkt beim Grundbuchamt des Amtsgerichts Gera kostenfrei einsehen, wenn sie ihr berechtigtes Interesse glaubhaft machen ([Quelle](https://www.gera.de/serviceportal/gewaehrung-einer-einsicht-in-das-grundbuch-l222785019)).

## Wie gehen Sie in Gera am besten vor?

1. Ärztin oder Arzt für die Leichenschau rufen und den Totenschein ausstellen lassen.
2. Den Sterbefall beim Standesamt beurkunden lassen und gleich mehrere Sterbeurkunden bestellen.
3. Klären, wer bestattungspflichtig ist, und ein Bestattungsunternehmen beauftragen.
4. Ein gefundenes Testament beim Nachlassgericht abliefern.
5. Das Haus sichern: Versicherung informieren, Heizung im Winter nicht abstellen, Post umleiten.

Sie müssen heute nichts entscheiden. Wichtig ist nur, dass keine Frist verstreicht und das Haus gesichert ist.

Ein Ansprechpartner, ein Anruf, keine Weitergabe Ihrer Daten ohne Ihr Ja.

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