# Elternhaus in Gera: Erbe, Pflegeheim, Verkauf

Elternhaus in Gera geerbt oder Pflegefall? Zuständige Gerichte und Ämter mit Adresse, örtliche Kaufpreise, Mietspiegel, Heimkosten und Besonderheiten der Stadt.

URL: https://wohin-mit-dem-elternhaus.de/gera/
Herausgeber: Wohin mit dem Elternhaus

Wer in Gera ein Elternhaus erbt oder einen Heimplatz bezahlen muss, hat mit wenigen Stellen zu tun: Nachlassgericht, Grundbuchamt, Gutachterausschuss, Pflegestützpunkt und Sozialamt. Amtsgericht Gera (Grundbuchamt) [1]. Hier finden Sie Zuständigkeiten, Kontaktdaten, örtliche Kaufpreise, Mieten und Heimkosten, jeweils mit Quelle.

## Welche Zahlen zum Elternhaus in Gera sollten Sie kennen?

Die folgenden Werte stammen aus dem Immobilienmarktbericht des Gutachterausschusses, dem Mietspiegel der Stadt und den Kostenübersichten für Pflegeheime. Sie sind Durchschnittswerte. Ein einzelnes Haus kann je nach Lage, Zustand und Grundstück deutlich darüber oder darunter liegen.

| Kennzahl | Wert in Gera |
|---|---|
| Einwohner | 95.162 Einwohner zum 31.12.2025 laut amtlicher Bevölkerungsfortschreibung des Thüringer Landesamtes für Statistik (95.856 Einwohner mit Hauptwohnsitz laut Einwohnermelderegister der Stadt Gera zum 31.12.2025) [2] |
| Anteil der Menschen über 65 Jahre | 30,0 Prozent zum 31.12.2025 (eigene Rechnung aus 28.505 Personen ab 65 Jahren, davon 14.299 im Alter von 65 bis unter 75 Jahren, 9.231 von 75 bis unter 85 Jahren und 4.975 ab 85 Jahren, bei 95.162 Einwohnern insgesamt) [3] |
| Durchschnittliche Nettomiete laut Mietspiegel | Basiswerte der Nettokaltmiete zwischen 5,25 € je m² (75 bis unter 95 m², Baujahr 1973 bis 1990) und 12,00 € je m² (unter 45 m², Baujahr ab 2022) bei einer Gesamtspanne von 4,00 € bis 12,00 € je m² über mehr als 17.700 ausgewertete Mietwerte [4] |
| Eigenanteil im Pflegeheim, Landesdurchschnitt im ersten Jahr | 3.163 € im Monat [5] |
| Eigenanteil in den Heimen der Stadt | 3.029 € bis 3.960 € im Monat [6] |
| Hebesatz der Grundsteuer | 600 Prozent für die Grundsteuer B und 320 Prozent für die Grundsteuer A (sowie 464 Prozent für die Gewerbesteuer gemäß § 1 Hebesatzsatzung der Stadt Gera) [7] |

Der vollständige Immobilienmarktbericht kostet gebührenfrei als PDF-Download sowie über die interaktiven Online-Grundstücksmarktinformationen des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation (schriftliche Bodenrichtwertauskunft 30 € für das erste und 15 € für jedes weitere Antragsobjekt) [8]. Der Mietspiegel gilt seit 01.10.2026 (11. einfacher Mietspiegel der Stadt Gera 2026 nach § 558c BGB, löst den Mietspiegel 2022 ab) [9].

Ihr Elternhaus-Fahrplan rechnet mit diesen örtlichen Kaufpreisen eine Wertspanne, die alle Erben gleich sehen, als Grundlage für ein gemeinsames Gespräch. Keine Anrufflut: ein fester Ansprechpartner, keine Weitergabe ohne Ihr Ja.

## Welche Stellen sind in Gera zuständig?

Für ein Elternhaus brauchen Familien selten mehr als diese Stellen. Die Tabelle nennt Name und Anschrift, die Quelle ist jeweils verlinkt.

Zwei Zuständigkeiten überraschen viele Erben. Erstens: Amtsgericht Gera [10]. Zweitens: Amtsgericht Gera (Grundbuchamt) [1]. Wer das Grundbuch nach dem Erbfall berichtigen lassen will, schreibt also an dieses Grundbuchamt.

Die wichtigsten Kontaktdaten im Überblick:

- **Nachlassgericht:** Rudolf-Diener-Straße 1, 07545 Gera (Postanschrift: Postfach 16 61, 07506 Gera), Telefon 0365 834-0, Telefax 0365 834-2007, E-Mail Poststelle@agg.thueringen.de [10].
- **Grundbuchamt:** Rudolf-Diener-Straße 1, 07545 Gera (Postanschrift: Postfach 16 61, 07506 Gera), Telefon 0365 834-0, Telefax 0365 834-2007, E-Mail Poststelle@agg.thueringen.de [1].
- **Gutachterausschuss:** Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG), Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in der Zweigstelle Zeulenroda-Triebes (zuständig für die kreisfreie Stadt Gera), Heinrich-Heine-Straße 41, 07937 Zeulenroda-Triebes, Telefon 0361 574166-160, Telefax 0361 574166-299, E-Mail gutachter.zeulenroda@tlbg.thueringen.de [8].
- **Pflegestützpunkt:** Stadtverwaltung Gera, Sozialamt, Teilhabemanagement / Hilfe zur Pflege, Gagarinstraße 99/101, 07545 Gera, Telefon 0365 838-3141, E-Mail Teilhabemanagement@gera.de sowie Anlaufstelle Service.Generationen (in Gera existiert laut TMASGFF kein eigener Pflegestützpunkt nach § 7c SGB XI) [11].
- **Betreuungsbehörde:** Stadtverwaltung Gera, Amt für Gesundheit und Versorgung, Betreuungsstelle, Ernst-Toller-Straße 15, 07545 Gera (Postanschrift: Kornmarkt 12, 07545 Gera), Telefon 0365 838-3551 und 0365 838-3552, Telefax 0365 838-3540, E-Mail Betreuungsstelle@gera.de [12].

Ausführlicher, mit Sprechzeiten und Hinweisen zu jedem Amt, steht alles auf der Seite [Zuständige Stellen in Gera](/gera/zustaendige-stellen/).

## Welche Seite hilft Ihnen in Ihrer Lage weiter?

Jede Stadtseite beantwortet eine Frage mit den örtlichen Stellen und Zahlen. Die bundesweiten Regeln stehen in unseren Ratgebern.

| Ihre Lage | Passende Seite |
|---|---|
| Sie haben gerade geerbt und wollen wissen, was zuerst zu tun ist | [Haus in Gera geerbt](/gera/haus-geerbt/) |
| Mehrere Geschwister erben und wollen verkaufen | [Erbengemeinschaft in Gera](/gera/erbengemeinschaft-verkaufen/) |
| Sie brauchen einen Erbschein oder wollen das Erbe ausschlagen | [Nachlassgericht und Erbschein](/gera/nachlassgericht-erbschein/) |
| Das Grundbuch muss auf die Erben umgeschrieben werden | [Grundbuch nach dem Erbfall](/gera/grundbuch-nach-erbfall/) |
| Ein Elternteil zieht ins Pflegeheim | [Pflegeheim und Elternhaus](/gera/pflegeheim-elternhaus/) |
| Sie wollen wissen, was das Haus wert ist | [Immobilienwert in Gera](/gera/immobilienwert/) |
| Sie sind rechtlicher Betreuer und müssen verkaufen | [Betreuer und Hausverkauf](/gera/betreuer-hausverkauf/) |
| Sie arbeiten im Sozialdienst einer Klinik oder eines Heims | [Für Sozialdienste](/gera/sozialdienste/) |
| Sie vergleichen Heime und Kosten | [Pflegeheimkosten: alle Heime im Vergleich](/gera/pflegeheimkosten/) |

## In welcher Reihenfolge gehen Familien in Gera meist vor?

Die Reihenfolge ist im Erbfall fast immer dieselbe. Sie müssen heute nichts entscheiden. Bei vielen Familien vergehen zwischen Erbfall und Verkauf eineinhalb bis zweieinhalb Jahre, und das ist in Ordnung. Fast jeder Schritt geht schriftlich, auch ohne Anreise.

1. **Testament und Erbfolge klären.** Ein gefundenes Testament muss unverzüglich beim Nachlassgericht abgeliefert werden (§ 2259 BGB). Wer erben will, braucht für das Grundbuch meist einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll (§ 35 GBO).
2. **Ausschlagung prüfen.** Die Frist beträgt sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbe (§ 1944 BGB).
3. **Erbschaftsteuer anzeigen.** Binnen drei Monaten an das für Erbschaftsteuer zuständige Finanzamt, bei Grundbesitz auch dann, wenn ein notarielles Testament eröffnet wurde (§ 30 ErbStG).
4. **Grundbuch berichtigen.** Gebührenfrei, wenn der Antrag binnen zwei Jahren nach dem Erbfall beim Grundbuchamt eingeht (KV 14110 GNotKG).
5. **Haus sichern, ausräumen, entscheiden.** Versicherung über den Leerstand informieren (§ 23 VVG), Heizung, Zimmer für Zimmer ausräumen. Danach in Ihrem Tempo: behalten, vermieten oder verkaufen.

Ihr Elternhaus-Fahrplan enthält die Fristen mit Datum, die nächsten Schritte und die zuständigen Stellen. Sie können ihn mit einem Link an Ihre Geschwister schicken, auch wenn diese weit entfernt wohnen. Keine Anrufflut: ein fester Ansprechpartner.

## Was ist in Gera anders als anderswo?

Einige örtliche Regeln betreffen gerade geerbte und leerstehende Häuser. Sie gelten zusätzlich zu den bundesweiten Regeln.

**Erhaltungssatzungen.** In Gera gilt: förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet Stadtzentrum im vereinfachten Verfahren nach §§ 142 bis 151 BauGB unter Ausschluss der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156 BauGB (Ursprungssatzung rechtskräftig seit 21.10.2000, 1. Änderungssatzung seit 08.02.2005) [13]. Wer in diesen Gebieten umbauen, abreißen oder die Nutzung ändern will, sollte vorher beim Bauamt oder beim Notar klären, ob eine Genehmigung nötig ist.

**Zweitwohnung.** Wer das Elternhaus als Zweitwohnung anmeldet, zahlt Zweitwohnungsteuer. Sie beträgt wird in der Stadt Gera derzeit nicht erhoben [14].

## Was kostet ein Pflegeheim in Gera?

In der örtlichen Kostenübersicht für Pflegeheime stehen 16 Pflegeheime [6]. Der Eigenanteil, den Bewohner selbst zahlen, liegt dort bei 3.029 € bis 3.960 € im Monat [6], vor Abzug des Leistungszuschlags der Pflegekasse.

Im Vergleich mit den Städten in der Nähe:

Im Landesdurchschnitt sinkt der Eigenanteil mit der Aufenthaltsdauer: 3.163 € im Monat [5] im ersten Jahr, danach 2.857 € ab dem 13. Monat, 2.448 € ab dem 25. Monat und 1.936 € ab dem 37. Monat [5]. Grund ist der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI für die Pflegegrade 2 bis 5, der von 15 % in den ersten zwölf Monaten auf 75 % nach mehr als 36 Monaten steigt. Ob das Elternhaus für die Heimkosten verkauft werden muss, erklärt die Seite [Pflegeheim und Elternhaus in Gera](/gera/pflegeheim-elternhaus/).

## Welche Stadtteile gehören zu Gera?

Gera gliedert sich in 28 Ortsteile mit Ortsteilverfassung gemäß § 14 Absatz 1 der Hauptsatzung der Stadt Gera [15]. Die Preise unterscheiden sich je nach Lage innerhalb der Stadt deutlich. Unsere Angaben gelten für das ganze Stadtgebiet:

## Was gilt, wenn das Haus knapp außerhalb von Gera steht?

Für das Umland sind meist andere Gerichte und ein anderer Gutachterausschuss zuständig. Der Fahrplan oben funktioniert mit jeder Postleitzahl und setzt die passenden Stellen ein, soweit wir sie recherchiert haben. Zum Umland von Gera gehören:

## Häufige Fragen

### Wo wird das Grundbuch für Gera geführt?

Amtsgericht Gera (Grundbuchamt) [1]. Anträge auf Grundbuchberichtigung und Grundbuchauszüge gehen deshalb an dieses Grundbuchamt. Die Kontaktdaten lauten: Rudolf-Diener-Straße 1, 07545 Gera (Postanschrift: Postfach 16 61, 07506 Gera), Telefon 0365 834-0, Telefax 0365 834-2007, E-Mail Poststelle@agg.thueringen.de [1].

### Welches Gericht stellt in Gera den Erbschein aus?

Amtsgericht Gera [10]. Den Erbschein beantragen Sie dort oder bei einem Notar. Die Einzelheiten stehen auf der Seite [Nachlassgericht und Erbschein](/gera/nachlassgericht-erbschein/).

### Wo bekomme ich in Gera Beratung zum Pflegeheim?

Beim Pflegestützpunkt, Anschrift in der Tabelle oben: Stadtverwaltung Gera, Sozialamt, Teilhabemanagement / Hilfe zur Pflege, Gagarinstraße 99/101, 07545 Gera, Telefon 0365 838-3141, E-Mail Teilhabemanagement@gera.de sowie Anlaufstelle Service.Generationen (in Gera existiert laut TMASGFF kein eigener Pflegestützpunkt nach § 7c SGB XI) [11].

**Weiterlesen**

- [Haus geerbt: die ersten Schritte](/ratgeber/haus-geerbt/)
- [Erbengemeinschaft und Immobilie](/ratgeber/erbengemeinschaft-immobilie/)
- [Pflegeheim und Haus verkaufen](/ratgeber/pflegeheim-haus-verkaufen/)
- [Verkaufen, vermieten oder behalten](/ratgeber/verkaufen-vermieten-behalten/)

## Quellen

1. Serviceportal Stadt Gera: Eintragung in das Grundbuch: https://www.gera.de/serviceportal/eintragung-in-das-grundbuch-l354844
2. Thüringer Landesamt für Statistik: Kreisportrait Kreisfreie Stadt Gera: https://statistik.thueringen.de/datenbank/portrait.asp?auswahl=krf&nr=52&TabelleID=kr000103
3. Thüringer Landesamt für Statistik: Kreisportrait Kreisfreie Stadt Gera (Altersgruppen): https://statistik.thueringen.de/datenbank/portrait.asp?auswahl=krf&nr=52&TabelleID=kr000103
4. Stadt Gera: 11. Mietspiegel der Stadt Gera 2026, S. 12: https://cms.gera.de/fileadmin/gera_de/Stadtverwaltung/3000/3100_Sozialamt/Dokumente/Dokumente/2026_Mietspiegel_Gera.pdf
5. vdek, Eigenanteile im Pflegeheim nach Bundesländern (Thüringen): https://www.vdek.com/presse/pressemitteilungen/2026/stationaere-pflege-eigenanteile-juli-2026.html
6. vdek-Pflegelotse, Vollstationäre Langzeitpflege in Gera (Stand November 2026): https://www.pflegelotse.de/presentation/pl_startseite.aspx
7. Stadt Gera: Hebesatzsatzung vom 19.12.2024, S. 2: https://cms.gera.de/fileadmin/gera_de/Stadtverwaltung/1000/1040_Stadtrat_Ortsteilraete/Ortsrecht_Finanzen/Hebesatzsatzung_19.12.2024.pdf
8. Serviceportal Stadt Gera: Immobilienmarktinformationen (ehemals Grundstücksmarktbericht): https://www.gera.de/serviceportal/immobilienmarktinformationen-ehemals-grundstuecksmarktbericht-l212506151
9. Stadt Gera: 11. Mietspiegel der Stadt Gera 2026, S. 4: https://cms.gera.de/fileadmin/gera_de/Stadtverwaltung/3000/3100_Sozialamt/Dokumente/Dokumente/2026_Mietspiegel_Gera.pdf
10. Serviceportal Stadt Gera: Alleinerbschein beantragen: https://www.gera.de/serviceportal/alleinerbschein-einen-gegenstaendlich-beschraenkten-erbschein-beantragen-l214329981
11. Stadt Gera: Sozialamt - Hilfe zur Pflege: https://www.gera.de/verwaltung-buergerservice/stadtverwaltung/dezernate-aemter-abteilungen-referate/dezernat-jugend-soziales-und-kultur/sozialamt/teilhabemanagement/hilfe-zur-pflege
12. Stadt Gera: Vorsorge und Betreuungsstelle: https://www.gera.de/leben-in-gera/seniorinnen-senioren/vorsorge
13. Stadt Gera: Sanierungsgebiet Stadtzentrum: https://www.gera.de/bauen-stadtentwicklung/stadterneuerung/staedtebaufoerderung/sanierungsgebiete/stadtzentrum
14. Serviceportal Stadt Gera: Zweitwohnungsteuer: https://www.gera.de/serviceportal/zweitwohnungsteuer-l997071
15. Stadt Gera: Hauptsatzung der Stadt Gera (Stand 15.10.2026), S. 13: https://cms.gera.de/fileadmin/gera_de/Stadtverwaltung/1000/1040_Stadtrat_Ortsteilraete/Hauptsatzung_und_Geschaeftsordnung/Hauptsatzung_Stand_15.10.2026.pdf
16. Amtsgericht Gera: Merkblatt für Bietinteressenten, S. 1: https://gerichte.thueringen.de/media/tmmjv_gerichte/Oberlandesgericht/Gerichte_in_Thueringen/Landgerichtsbezirk_Gera/Amtsgericht_Gera/Dokumente/Informationen_Bietinteressenten/Merkblatt_Bietinteressenten_AG_Gera.pdf
