# Checkliste: Das Elternhaus steht leer

Was zu tun ist, wenn das Elternhaus nach Erbfall oder Heimumzug leer steht: Versicherung informieren, Frostschutz, Kontrollgänge, Kosten aufteilen und ummelden. Zum Ausdrucken und Abhaken, als PDF per E-Mail.

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Herausgeber: Wohin mit dem Elternhaus

Ein leeres Haus braucht in den ersten Wochen vor allem drei Dinge: eine Meldung an die Gebäudeversicherung, Schutz vor Frost und Wasserschäden und jemanden, der regelmäßig nach dem Rechten sieht. Die laufenden Kosten tragen die Erben gemeinsam, untereinander nach Erbteilen. Diese Checkliste fasst alles zum Abhaken zusammen.

## In der ersten Woche

- Gebäudeversicherung schriftlich über Todesfall oder Umzug und den Leerstand informieren, die Antwort aufheben
- Im Vertrag nachlesen, welche Auflagen bei Leerstand gelten, etwa Heizen oder Wasser absperren
- Heizung auf Frostschutz stellen oder die Leitungen von einem Installateur entleeren lassen
- Zählerstände für Strom, Gas, Wasser und Heizöl mit Datum notieren
- Türen und Fenster sichern, Wertsachen und Unterlagen an sich nehmen
- Verderbliche Lebensmittel entfernen

## Wer kümmert sich vor Ort?

- Festlegen, wer einen Schlüssel hat
- Kontrollgänge in festen Abständen vereinbaren: lüften, Briefkasten leeren, nach Feuchtigkeit schauen
- Wenn alle weit weg wohnen: Nachbarn, Hausverwaltung oder Hausmeisterdienst beauftragen
- Wege räumen und streuen im Winter, lose Ziegel und morsche Geländer reparieren lassen

## Die laufenden Kosten

Die richtigen Beträge stehen in den Unterlagen der Eltern. Tragen Sie sie ein und teilen Sie sie nach Erbteilen (§ 2038 Abs. 2 und § 748 BGB).

| Kostenart | Wo der Betrag steht | Betrag im Monat |
|---|---|---|
| Grundsteuer | Grundsteuerbescheid der Gemeinde | |
| Wohngebäudeversicherung | Police, Beitragsrechnung | |
| Heizung, mindestens Frostschutz | Abschläge Gas, Öl, Fernwärme | |
| Strom | Abschlagsrechnung | |
| Wasser, Abwasser, Müll | Gebührenbescheide | |
| Schornsteinfeger, Wartung | Rechnungen der Vorjahre | |
| Hausgeld bei einer Eigentumswohnung | Wirtschaftsplan | |
| Kredit auf dem Haus | Darlehensvertrag | |
| **Summe** | | |

- Ein gemeinsames Nachlasskonto einrichten oder vereinbaren, wer vorstreckt
- Jede Rechnung und jede Überweisung mit Datum ablegen, damit bei der Teilung verrechnet werden kann (§ 756 BGB)

## Wen Sie ummelden müssen

- Gemeinde: Grundsteuer, Abfall, Abwasser
- Wohngebäude- und Hausratversicherung
- Strom-, Gas- oder Fernwärmeversorger, Heizöllieferant
- Wasserversorger
- Schornsteinfeger
- Bank, wenn ein Kredit auf dem Haus läuft
- Hausverwaltung bei einer Eigentumswohnung
- Post: Nachsendeauftrag

Ausführlich mit allen Paragrafen: [Laufende Kosten bis zum Verkauf](/ratgeber/laufende-kosten-bis-zum-verkauf/). Was das Haus wert ist und welche Wege offenstehen, zeigt Ihr [Elternhaus-Fahrplan](/fahrplan/).
