# Grundbuch nach dem Erbfall in Bremen berichtigen

Welches Grundbuchamt für Bremen zuständig ist, wie Erben den Antrag per Post stellen, welche Nachweise nach § 35 GBO genügen und warum die Berichtigung zwei Jahre gebührenfrei ist.

URL: https://wohin-mit-dem-elternhaus.de/bremen/grundbuch-nach-erbfall/
Herausgeber: Wohin mit dem Elternhaus

Das Grundbuch für die Stadtgemeinde Bremen führt das Amtsgericht Bremen [1]. Dorthin schicken Erben den formlosen Antrag auf Berichtigung, zusammen mit Erbschein oder notariellem Testament und Eröffnungsprotokoll. Geht der Antrag binnen zwei Jahren nach dem Erbfall ein, kostet die Eintragung der Erben keine Gebühr. Eine Anreise ist dafür nicht nötig.

## Welches Grundbuchamt ist für Bremen zuständig?

Das Grundbuch für die Stadtgemeinde Bremen führt das Amtsgericht Bremen (Grundbuchamt), ausgenommen Bremen-Nord, für das das Grundbuchamt beim Amtsgericht Bremen-Blumenthal zuständig ist [1]. Viele Erben suchen das Grundbuchamt beim Amtsgericht in ihrer Stadt und verlieren so Zeit. In manchen Bundesländern werden die Grundbücher zentral bei wenigen Amtsgerichten geführt.

Kontakt: Grundbuchamt Bremen, Hans-Böckler-Straße 50 (Eingang Altonaer Straße 3), 28217 Bremen, Sprechzeiten Montag bis Freitag 9:00 bis 12:30 Uhr, Telefon 0421 361-57600 über das Bürgertelefon Bremen (nur allgemeine Auskünfte, Anträge immer schriftlich); für Bremen-Nord: Grundbuchamt beim Amtsgericht Bremen-Blumenthal, Landrat-Christians-Straße 67, 28779 Bremen, telefonisch Montag, Dienstag und Donnerstag 9:00 bis 12:00 Uhr über die Vermittlung 0421 361-7714, E-Mail grundbuchamt@amtsgericht-blumenthal.bremen.de (Vorsprache nur mit Termin) [2]. Den Antrag stellen Sie am einfachsten schriftlich per Post. Geben Sie dabei Gemarkung und Grundbuchblatt an, wenn Sie diese aus alten Unterlagen der Eltern kennen, etwa aus dem Kaufvertrag oder dem Grundsteuerbescheid.

## Warum muss das Grundbuch nach dem Erbfall berichtigt werden?

Mit dem Tod gehört das Haus sofort den Erben. Im Grundbuch steht aber noch der Verstorbene als Eigentümer. Das Grundbuch ist damit unrichtig. Für einen Verkauf müssen die Erben nicht vorher eingetragen sein, wenn sie das Eigentum übertragen (§ 40 Abs. 1 GBO); den Erbnachweis braucht der Notar trotzdem. Wer das Haus beleihen will, etwa mit einer Grundschuld, muss in der Regel zuerst als Eigentümer eingetragen sein (§ 39 Abs. 1 GBO).

Bei mehreren Erben werden alle gemeinsam als Erbengemeinschaft eingetragen. Werden die Erben erst nach einer Erbauseinandersetzung eingetragen, etwa weil ein Geschwister das Haus übernimmt, gilt die Gebührenfreiheit ebenfalls.

## Welche Nachweise verlangt das Grundbuchamt?

Das Grundbuchamt trägt nur ein, wenn die Erbfolge durch bestimmte Urkunden nachgewiesen ist (§ 35 GBO).

| Nachweis | Reicht er dem Grundbuchamt? |
|---|---|
| Erbschein | ja |
| Europäisches Nachlasszeugnis | ja |
| Notarielles Testament oder Erbvertrag mit Eröffnungsniederschrift des Nachlassgerichts | ja, bei Zweifeln kann das Grundbuchamt trotzdem einen Erbschein verlangen |
| Handschriftliches Testament, auch eröffnet | nein, ein Erbschein ist nötig |
| Keine Urkunde, Grundstückswert unter 3.000 Euro | Ausnahme möglich (§ 35 Abs. 3 GBO) |

Nachlassgericht und Grundbuchamt sind getrennte Stellen. Legen Sie dem Antrag deshalb den Nachweis selbst bei. Den Erbschein beantragen Sie beim Nachlassgericht, siehe [Nachlassgericht und Erbschein in Bremen](/bremen/nachlassgericht-erbschein/).

## Wie stellen Sie den Antrag auf Grundbuchberichtigung?

1. **Erbnachweis besorgen.** Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll, jeweils als Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift.
2. **Antrag formlos schreiben.** "Ich beantrage, das Grundbuch auf die Erben des verstorbenen Eigentümers zu berichtigen." Dazu Name, Sterbedatum, Anschrift des Hauses und, falls bekannt, Grundbuchblatt.
3. **Unterschreiben.** Für den Berichtigungsantrag genügt die einfache Unterschrift, wenn die Unrichtigkeit durch den Erbnachweis belegt ist (§§ 22, 30 GBO). Bei mehreren Erben ist jeder Miterbe allein antragsberechtigt (§ 13 Abs. 1 Satz 2 GBO); eingetragen werden alle Erben gemeinsam.
4. **Per Post schicken** an das zuständige Grundbuchamt aus der Tabelle oben.
5. **Eintragungsnachricht abwarten.** Das Grundbuchamt macht die Eintragung unter anderem dem Antragsteller und dem eingetragenen Eigentümer bekannt (§ 55 Abs. 1 GBO).

Ihr Elternhaus-Fahrplan rechnet die Zwei-Jahres-Frist für die gebührenfreie Berichtigung mit Datum aus und zeigt die nächsten Schritte für alle Erben. Keine Anrufflut: ein fester Ansprechpartner, keine Weitergabe ohne Ihr Ja.

## Was kostet die Grundbuchberichtigung nach dem Erbfall?

Die Eintragung der Erben ist gebührenfrei, wenn der Antrag binnen zwei Jahren seit dem Erbfall beim Grundbuchamt eingeht (KV 14110 Anm. Abs. 1 GNotKG). Danach fällt eine volle Gebühr nach Tabelle B an, berechnet nach dem Wert des Grundstücks.

| Antrag eingegangen | Gebühr | Beispiel Grundstückswert 300.000 Euro | Beispiel 600.000 Euro |
|---|---|---|---|
| binnen 2 Jahren nach dem Erbfall | keine | 0 Euro | 0 Euro |
| später, auf Antrag der Erben | 1,0 Gebühr Tabelle B (KV 14110) | 635 Euro | 1.095 Euro |
| Berichtigung von Amts wegen | 2,0 Gebühr Tabelle B (KV 14111) | 1.270 Euro | 2.190 Euro |

Die Kosten für den Erbschein selbst kommen hinzu, falls Sie einen brauchen. Mit einem notariellen Testament entfallen sie oft.

## Was passiert, wenn Erben das Grundbuch nicht berichtigen?

Das Grundbuchamt soll die Erben auffordern, die Berichtigung zu beantragen und die Unterlagen zu beschaffen (§ 82 GBO). Gibt es berechtigte Gründe für eine Verzögerung, etwa einen laufenden Erbscheinsstreit, kann es damit warten. Bleiben die Erben untätig, kann das Grundbuchamt die Pflicht mit Zwangsgeld durchsetzen, bis zu 25.000 Euro je Festsetzung (§ 35 FamFG). Notfalls berichtigt es von Amts wegen, dann zum doppelten Gebührensatz (§ 82a GBO, KV 14111 GNotKG).

## Wie bekommen Sie einen Grundbuchauszug in Bremen?

Einen Auszug brauchen Sie für Bank, Makler, Gutachter oder Käufer. Sie erhalten ihn beim zuständigen Grundbuchamt, schriftlich oder während der Sprechzeiten: Grundbuchamt Bremen, Hans-Böckler-Straße 50 (Eingang Altonaer Straße 3), 28217 Bremen, Sprechzeiten Montag bis Freitag 9:00 bis 12:30 Uhr, Telefon 0421 361-57600 über das Bürgertelefon Bremen (nur allgemeine Auskünfte, Anträge immer schriftlich); für Bremen-Nord: Grundbuchamt beim Amtsgericht Bremen-Blumenthal, Landrat-Christians-Straße 67, 28779 Bremen, telefonisch Montag, Dienstag und Donnerstag 9:00 bis 12:00 Uhr über die Vermittlung 0421 361-7714, E-Mail grundbuchamt@amtsgericht-blumenthal.bremen.de (Vorsprache nur mit Termin) [2]. Als Erbe müssen Sie Ihr berechtigtes Interesse darlegen (§ 12 Abs. 1 GBO), am besten mit Erbschein oder eröffnetem Testament. Nach der Berichtigung sind Sie selbst als Eigentümer eingetragen, dann ist das Interesse leicht darzulegen.

Prüfen Sie im Auszug auch die zweite und dritte Abteilung. Dort stehen Rechte Dritter wie Wohnrechte, Wegerechte oder Grundschulden. Steht das Haus auf einem Erbbaurecht, gibt es ein eigenes Erbbaugrundbuch.

Ihr Elternhaus-Fahrplan fasst Grundbuch, Fristen mit Datum, nächste Schritte und eine Wertspanne aus den örtlichen Kaufpreisen zusammen. Sie schicken ihn per Link an alle Miterben, auch an die, die weit entfernt wohnen.

## Häufige Fragen

### Wo ist das Grundbuchamt für Bremen?

Das Grundbuch für die Stadtgemeinde Bremen führt das Amtsgericht Bremen (Grundbuchamt), ausgenommen Bremen-Nord, für das das Grundbuchamt beim Amtsgericht Bremen-Blumenthal zuständig ist [1]. Anschrift und Kontakt stehen in der Tabelle oben.

### Muss ich persönlich zum Grundbuchamt?

Nein. Der Berichtigungsantrag geht formlos per Post, zusammen mit dem Erbnachweis. Erben, die weit entfernt wohnen, erledigen das vollständig schriftlich.

### Wie lange habe ich für die Grundbuchberichtigung Zeit?

Eine feste Frist mit Strafe gibt es nicht, aber die Gebührenfreiheit endet zwei Jahre nach dem Erbfall (KV 14110 GNotKG). Das Grundbuchamt kann die Erben außerdem zur Berichtigung auffordern (§ 82 GBO).

### Reicht ein handschriftliches Testament für das Grundbuch?

Nein. Das Grundbuchamt verlangt dann einen Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis (§ 35 GBO). Nur ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag mit Eröffnungsniederschrift kann den Erbschein ersetzen.

### Können wir das Haus verkaufen, bevor das Grundbuch berichtigt ist?

Den Kaufvertrag können Sie schon vorher beim Notar schließen. Für die Umschreibung auf den Käufer müssen die Erben nicht vorher eingetragen sein (§ 40 Abs. 1 GBO), der Notar braucht aber den Erbnachweis. Wie Erben gemeinsam verkaufen, steht unter [Erbengemeinschaft in Bremen](/bremen/erbengemeinschaft-verkaufen/).

**Weiterlesen**

- [Haus in Bremen geerbt](/bremen/haus-geerbt/)
- [Zuständige Stellen in Bremen](/bremen/zustaendige-stellen/)
- [Haus geerbt: die ersten Schritte (bundesweit)](/ratgeber/haus-geerbt/)
- [Elternhaus in Bremen: Übersicht](/bremen/)

## Quellen

1. Amtsgericht Bremen, Grundbuchamt: https://www.amtsgericht.bremen.de/abteilungen/grundbuchamt-1679
2. Amtsgericht Bremen, Grundbuchamt (Bremen-Nord: Amtsgericht Bremen-Blumenthal, Abteilung für Grundbuchsachen): https://www.amtsgericht.bremen.de/abteilungen/grundbuchamt-1679
3. Bund-Länder-Justizportal, Orts- und Gerichtsverzeichnis (Amtsgericht Bremen-Blumenthal Grundbuchsachen): https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/gericht?key=2!04!1!01!02&ang=grundbuch&ort=Bremen
